Beiträge von Der mit dem Bart

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    Original geschrieben von Nightstalker
    Als ich noch Zuhause gewohnt hab, hatten wir so ein Teil. Ist schon ein paar Jahre her. Das Ding gab es dann lange nicht mehr zu kaufen. Ist ein gutes Gerät. Sehr praktisch und Pizza wird einwandfrei :)


    War das denn genau das gleiche (oder ein ähnliches Gerät)? Funktioniert das auch ordentlich mit Tiefkühl-Pizza (ja ja, ich weiss, Blasphämie ;)) oder amerikanischer Pizza?


    Denn eigentlich hätte ich ja schon sehr große Lust mir zuetwas zuzulegen, auch wenn ich dann noch etwas habe, dass in der Küche Platz wegnimmt. Was mich gerade auf den Gedanken bringt... *zum Telefon greif und den Pizza Bringdienst meines Vertrauens anruf* :)

    Ohne dass das hier jetzt in Rechtsberatung ausartet, es gibt es ersteinmal mehrere Verwertungsgesellschaften. Grundregel ist, alles was bei der GEMA ist, ist verboten, wenn nichts im Einzelfall anderes gilt.


    Was die sog. "30-Sekunden Regel" angeht, so gilt ganz einfach ersteinmal, dass weder 30 Sekunden noch 8 Takte gesetzliche Regelungen ausser Kraft setzen. Und ganz so eindeutig lässt sich, dass alles nicht ohne Einzelfall-Betrachtung in "erlaubt" oder "nicht erlaubt" einteilen (siehe Grundsatz oben). Aber wenn man es unbedingt soweit vereinfachen will, gibt es keine solche Regel.

    Re: Re: suche telefonanlage beim halten mp3 musik


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    Original geschrieben von anhi
    Wenn Du da kommerzielle Musik (Robbie Williams, ...) aufspielst, werden übrigens m.W. GEMA-Gebühren fällig.


    Zumindest wenn der Falsche anruft (GEMA, Robbie Williams, ...)


    Da hast du vollkommen Recht. Und wenn der Falsche anruft, werden die auch noch pauschalisiert und wenn man Pech hat rückwirkend berechnet, so dass das schnell sehr teuer werden kann.


    Es gibt allerdings auch spezielle Warteschleifen-Musik, für genau diesen Zweck. Nachteil ist dann nur, dass "Plätschernder Bach mit Oboen.mp3" nicht nur deine Warteschleifen-Musik ist, sondern auch die von ein paar anderen Menschen. :D

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    Original geschrieben von bluejacker
    Zumindest bei SE gibts einen Ansteckblitz, der sogar recht brauchbar zu sein scheint. Klick


    Stimmt, gab's für's S65 damals auch schon. Da war der softwaremäßige Restlichtverstärker aber auch so überdreht, dass man den schon fast brauchte, wenn man sich nicht mit dem Farbrauschen abfinden wollte.


    Nur selbst damit ist und bleibt eine Handy-Cam immer noch eine Ersatzlösung (im Sinne von "eine schlechte Kamera die ich dabei habe ist besser als eine gute Kamera im Schrank" -- und das würde ich ja sogar komplett unterschreiben, nur gibt es da bei den Kameras mittlerweile auch ultradünne und ultraleichte, die eine Menge können und - nur eben noch nicht in Europa - auch halbwegs brauchbare Handy-Kameras).

    Ich denke, dass hat hauptsächlich drei Gründe:


    1.) Stromverbrauch, da die LED-Konstruktionen den Akku schonen
    2.) Kosten, da das deutlich günstiger ist und (der wichtigste Grund)
    3.) es würde einfach wenig bringen, bei der schlechten Optik, die oftmals in Handy-Kameras verbaut wird einen Elektronenblitz zu verwenden.


    Die meisten Handy-Kameras sind ja auch nur für Schnappschüsse ausgelegt und kein ernsthafter Foto-Enthusiast wird seine Kamera durch eine Handy-Cam ersetzen. Bei anspruchsvolleren Aufnahmen (das fängt schon an, wenn man ein Bild nur von Hand belichten will) liegen da einfach Welten dazwischen.


    Aber es gibt ja schon Elektronenblitze bei Handys mit höherwertigen Kameras (ab dem Samsung SPH-S2300 zum Beispiel werden Elektronenblitze verbaut). Nur würde ich auch bei den Kameras noch nicht unbedingt auf einen Blitzschuh warten - da muss man dann doch noch eine konventionelle Kamera mitschleppen, die einem die Möglichkeit gibt am Ende auch deutlich bessere Aufnahmen herauszubekommen (aber halt auch deutlich schlechtere). ;)

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    Original geschrieben von mo12
    Es wäre toll, wenn man in Deutschland die Disco-Betreiber, Kneipen etc. bei solchen Aktion auch zur Verantwortung ziehen könnte, sofern wirklich schlimme Fälle eintreten. So a la USA: im McDonalds ausgerutscht, Knie verdreht und gleich mal auf einige Millionen Dollar verklagt. Natürlich, sollte so etwas nur für solch schwachsinnigen Aktionen wie Flatrate-Saufen gelten. Na ja, ein Wunschgedanke.


    Na ja, nur das solche Summen dann letztendlich sehr selten gezahlt werden. Der allseits beliebt zititerte "Warning: Contents hot" Fall (Kaffee beim Autofahren zwischen die Beine geklemmt, mit bekanntem Ergebnis) ist ja auch so ausgegangen, dass die Summe letztendlich ganz erheblich reduziert wurde (auf $450.000 für Verbrennungen 3. Grades, womit alle Ansprüche auf Ersatz der Arztkosten abgegolten waren, was mangels Krankenversicherung sehr erheblich ist und noch der Anwalt bezahlt werden muss, der dann wohl auch den Großteil der Summe kassiert haben müsste).


    Da haben wir ein anderes System. Und ich persönlich fände es ganz nett, wenn sich Erwachsene auch so verhalten könnten, dass man ihr Tun als eben "erwachsen" bezeichnen kann. Ohne jetzt wieder alte Kamellen zu bringen: gleiche Grundsatzdebatte beim Thema Alkopops, nur mit dem reißerischen "tut's für die Kinder" angereichert. Mich persönlich könnte es recht wenig interessieren was damit passiert (als Erwachsener, der soetwas nicht trinkt, weil es ihm nicht schmeckt). Ich brauche aber auch keinen freundlichen Hinweis von Vater Staat, der dafür Sorge trägt, dass ich "das Richtige" tue, weil der Gesetzgeber, nur ich nicht weiss, was gut für mich ist. Das würde ich doch ganz gerne immer noch selbst entscheiden.

    Das W810i ist - wenn dir "nur" das Design vom W800i nicht gefällt - sicherlich mindestens einen Gedanken wert. Guter Tipp. :top:


    Da es ein SE-Gerät ist und du somit zwangsweise bei Memory Sticks (Duo Pro) festhängst hängst du zwar bei der Entwicklung der Karten immer etwas zurück (bei der Kapazität aber vor allem beim Preis, denn neue Duo Pros sind immer ein ordentliches Stück teurer als SD und Derivate). Aber da das ja für dich erstmal kein Kriterium ist, lassen wir das mal raus.


    Ansonsten sind das Display und die Software wohl deutlich verbessert. Dazu durchgehend für die neuen Produktreihen OTA-Funktionalität à la Sidekick II anzubieten, hat sich SE jetzt auch mal durchringen können. Quad-Band gibt's nun auch, dafür im W810i kein UMTS. An der Tastatur soll angeblich etwas verbessert worden sein und einen Lichtsensor wie bei den Motorolas der V-Serie mit 'chemically etched' Tastaturen gibt's nun auch.


    Sinn der Sache beim W800i war ja die Walkman-Marke zu etablieren (bzw. zu schauen, inwiefern sich das halbwegs kostenfreundlich realisieren lässt). Das W810i ist somit der nächste Schritt mit Detailverbesserungen und schwarz anstelle von orange.


    Das Samsung SPH-V8200 ist hingegen (bisher) ein reines CDMA-Gerät und ist nur für den heimischen Markt (Korea) gedacht. Die offizielle Begründung lautet dafür, dass es dort mehr "early adopter" gibt, die auch bereit sind für gute Qualität gute Preise zu zahlen. Die inoffizielle Begründung ist, dass es im Moment eher darum geht zu beweisen, wie dominant man auf diesem Sektor ist (Problem: die Entwicklung und Herstellung der Geräte ist nicht ganz billig).


    Zu bekommen sind die in Deutschland kaum und ich hatte speziell das SPH-V8200 eigentlich auch nur als Beispiel für das was möglich ist (gute Kamera, schönes TFT-LCD Display, Autofokus, ordentlicher MP3-Player, TV-Ausgang in nicht ganz unattraktiver Verpackung) genannt.


    Mittelfristig kommen diese Modelle auch in Europa auf den Markt, soviel ist schon mal klar. Nur welchen Zeitrahmen Samsung dabei im Auge hat, wissen nur die. Momentan sieht es ja so aus, als wenn Samsung ersteinmal auf den Design-Zug aufspringt und das mit den eigenen Stärken kombinieren möchte (daher auch die Slim, oder wenn man unbedingt will "Ultraslim"-Reihe). Wenn es gelingt die Kamera-Features da über die nächsten paar Produkt-Zyklen einzupflegen, wäre Samsung schon mal ein sehr großer Wurf gelungen.


    Mir fällt sonst noch das ROKR E2 ein, was allerdings noch nicht auf dem Markt ist und meines Erachtens auch genauso schrecklich wie der Vorgänger ist (wenn nicht noch schlimmer). Ob das mit iRadio in D was wird steht ja auch noch in den Sternen (wohl eher nicht). Aber was das angeht, wage ich eh keine Prognosen mehr. Auch XM hat deutlich mehr Erfolg als ich ursprünglich dachte...

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    Original geschrieben von andi2511
    Ich wollte den Kern meiner Frage auch nicht auf meinen persönlichen Fall bezogen haben. ;)


    Das hatte ich mir schon fast gedacht. :)
    Hätte ich vielleicht etwas allgemeiner formulieren können...


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    Es ging vielmehr um die von dir nochmal aufgegriffene Konstellation der 500 Karten unter der Voraussetzung, daß diese ohne Angabe falscher Daten erworben wurden/werden.


    Dass wäre mal ein schöner Fall für eine Klausur, vor allem weil man da gut Fallen einbauen kann. Ja, da wird es in der Tat etwas problematischer.


    Ohne das ich das jetzt hier komplett durchsubsumiere (ist wohl nicht so spannend und schließlich ist das hier ja TT und nicht Jura-Treff ;)): auf der objektiven TB-Seite muss ja zunächst einmal eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.


    Das könnte vorliegend problematisch sein, wenn sich jemand wirklich nur mit korrekten Daten anmeldet (merke: § 263 ist ein kupiertes Erfolgsdelikt m. überschießender Innentendenz). Zu den Tatsachen zählen nach ganz hM aber auch psychische Gegebenheiten und dazu gehören auch innere Überzeugungen. Geht es nur darum, die Karte über eine eigene 0900-Nummer abzutelefonieren (Bsp. von oben), so dürfte schon hiermit des TB-Merkmal erfüllt sein, da ja der Vertragspartner darüber getäuscht wird, dass man die Absicht hat als Kunde die Karte zum telefonieren zu benutzen. Klassisches Beispiel bei solchen Fällen ist immer das Vorgespräch beim Darlehen; Problemfall ist die genaue Abgrenzung und genaue Bestimmung, was denn nun eine Tatsache ist. (Dazu gibt's auch mehrere ganz interessant BGH-Urteile, aber die müsste ich heraussuchen und ich hab jetzt auch keine Literatur hier. Ginge aber wohl auch zu weit.)


    Anderer Problempunkt wäre die VV. Problem wäre dabei mindestens der Grad der Unmittelbarkeit. Besonders bei Guthaben-Karten (also Prepaid) ist das interessant, aber auch nicht ganz einfach. Da müsste man konkret anhand der Umstände abgrenzen, ob noch eine unmittelbare Vermögensminderung vorliegt. Ich denke aber ja.


    Das gleiche Problem im Umkehrschluss gibt's dann noch mal beim VS, wo es mir aber noch weniger Kopfschmerzen bereiten würde. Könnte man in einer Klausur aber interessant gestalten.


    Der Rest wäre dann wohl auch zu bejahen.

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    Original geschrieben von andi2511
    Ja wenn, aber ich habe drei Karten auf meinen Namen bestellt, um sie in meinem Umfeld zu verteilen - simyo hat das entweder nicht gemerkt oder es ist ihnen egal.


    Meine Frage zielte ja eben gerade auf diesen Fall ab: wenn die Karten ohne Angabe falscher Daten erworben werden, ob dann alleine der Hinweis auf die Begrenzung bzw. eben gerade das Mißachten dieser Begrenzung deine skizzierten Folgen hätte (haben könnte)?


    Regelmäßig nein. Das würde schon am TB scheitern und darüberhinaus muss der Vorsatz auch bei den §§ 263 ff. auch immer im Bezug auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. ;)


    Das sind auch keine Fälle, die die NBs interessieren würden, wenn man eine strafrechtliche Verfolgung andenken könnte. Es geht um solche "500 Karten = 2000 € Gewinn" Geschichten, bei denen auch klar eine kriminelle Energie zu erkennen ist. Bei solchen Größenordnungen geht man dann auch gerne mal über den Grundtatbestand hinaus und dann wird's für den Betroffenen natürlich gleich richtig haarig.

    Die Alleskönner-Geschichte ist gar nicht mehr so das Problem. Der 2. Punkt (Qualität) dagegen schon.


    N91 ist sicherlich schon mal ein guter Tipp. Ansonsten fällt mir aber auch nicht mehr wirklich viel ein. SE W800i bzw. W900i (wenn dir die Form eher zusagt oder UMTS wichtig ist) könnte man sich nochmal anschauen. Ansonsten gibt es von Samsung noch eine ganze Menge Handys mit für Handy-Verhältnisse recht exzellenten Kameras. Die werden zwar keine große Digicam ersetzen können, aber gehen schon mal bis 8 MP beim SPH-V8200 und demnächst wohl bis 10 MP. Die Frage ist nur ob dir das was hilft, da die Geräte nicht wirklich einfach zu beschaffen sind und du in dem Moment, in dem du extrem in die eine Richtung gehst (z.B. Kamera), immer auch Abstriche bei allem anderen machen musst (z.B. MP3).