Notfalls würde das ganze einfach gerichtlich klären lassen.
Wir haben hier mit o2 auch so einen tollen Fall: Garantiefall bei einem o2 Handy. Gerät wird eingeschickt, dann kommt erst einmal von o2 eine ganze Zeit nichts und auf Kontaktaufnahme meinerseits mit Fristsetzung und Klageandrohung stellt sich dann heraus, dass die das Gerät einfach weggeschmissen haben.
Ein neues Handy wollte man auch nicht herausgeben, obwohl unstrittig ist, dass es ein Garantiefall ist. Stattdessen möchte o2 jetzt den (subventionierten) Kaufpreis des Gerätes bezahlen.
Dabei ist das
1.) ganz klar gesetzlich geregelt ist. Das Wahlrecht steht dem Käufer zu. o2 kann da überhaupt nichts machen (auch wenn's in diesem Fall okay ist, weil der Kaufpreis sehr nahe am Restwert liegt).
2.) meines Erachtens schon sehr dreist. Nach dem Motto "man kann's ja mal probieren".
3.) ganz besonders toll, weil die mittlerweile vereinbarte Summe angeblich bereits überwiesen worden ist, aber komischerweise noch nicht beim Empfänger angekommen ist. Die Kontodaten dürften die aber haben, da sie von dem Konto munter weiter abbuchen können.
Wenn nicht gerade einer aus München mit dem Fahhrad nach Hannover unterwegs ist um das Geld persönlich zu übergeben, stimmt da irgendetwas nicht.
Aber mir soll's Recht sein. Die Frist verstreicht nächste Woche, danach wird Klage erhoben. Zum Spass überlege ich mir dann aber gleich auch noch, ob ich nicht noch Schadenersatz neben der Leistung verlage. Das geht ja seit mittlerweile vier Jahren auch.
Und o2 hat's damit natürlich bei mir auf die schwarze Liste geschafft.