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Original geschrieben von Hadraniel
Man sollte meinen, daß diese AGB-Klausel damit völlig wertlos ist.
So wertlos nun auch wieder nicht. Bereitstellung oder Portierung der Rufnummer, Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse, Änderung von Kundendaten, Bereitstellen einer Ersatzkarte... Das könnte nach BGB noch als Nebenleistung gelten. Und da kann man prima kassieren... Sehr schön in der Preisbroschüre nachzulesen.
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Nicht zahlen ist mit Sicherheit nicht ungefährlich. Aber so kommt es dann wenigstens doch relativ schnell zu einer Klage von o2 wegen der Gebühren. Und in dem Verfahren werden sie wohl im Urteil zu lesen bekommen, das ja eine wirksame Kündigung vorliegt und damit die Grundlage für die geforderten Beträge fehlt. Gegen die Kündigung hätten sie ja Rechtsmittel einlegen können. Wenn sie das nicht getan haben, dann haben sie halt Pech...
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§ 29 ZPO lässt eine Klage am Erfüllungsort zu. Dieser ist in diesem Falle jener, wo die Leistung erbracht wird. Also in diesem Falle dein Wohnort.
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Dann warten wir mal ab, was isch in dieser Sache noch ergibt. Das war sicher nicht das letzte Wort.
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Original geschrieben von Marko
Mit Vertragsbruch kommst auch nicht weiter. Auch dann kommst doch zum 314er, und damit zur Abwägung.
Sicher kommt es zum 314er und zur Abwägung. Aber willkürlich Nebenleistungen festlegen, um die Zustimmung zu umgehen, ist wohl doch ein schwerwiegender Eingriff. Zumal telefonieren unbestritten eine Hauptleistung ist. Dazu kommt noch, das man die Erhöhung ja heimlich vorgenommen hat. Das kann vor Gericht keinen Bestand haben. Wenn doch, dann ist das gesamte Vertragsrecht hinfällig und wir können uns schonmal warm anziehen. Da ziehen andere sicher nach...
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Das ist aber ne merkwürdige Abwägung der Interessen... Wenn das Beispiel Schule macht, dann sind wohl alle Kündigungen, die sich direkt auf die Preiserhöhung beziehen, aus dem Rennen. Ist ja der Hammer...
Wer jedoch bei der Kündigung auf den Vertragsbruch abstellt, der sollte noch Chancen haben. Denn o2 hat es ja, entgegen den AGB, unterlassen, die Kunden zu informieren. Mal abgesehen davon, das sie ja auch noch festgelegt haben, das es eine Nebenleistung ist, um sich der Zustimmungspflicht zu entziehen. Wenn das auch noch vor einem Gericht Bestand hat, dann wird es interesssant...
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Urteil hab ich noch nicht. Aber Post von o2:
Zitat
Sehr geehrter Herr matzefix,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Für die verspätete Antwort zu unserem Zwischenbescheid vom 20. April 2007 und die
Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.
Wir verstehen, dass Sie die Erhöhung der Minutenpreise der Sonderrufnummern 01801
bis 01805 möglicherweise unvorbereitet getroffen und verärgert hat. Gleichwohl versichern
wir Ihnen, dass wir diese Preise lediglich dem Marktniveau angeglichen und für andere
Bereiche sogar gesenkt haben. Die neuen Preise sind im Internet und in unseren o2 Shops
zur Information bereitgestellt worden.
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07) unsere
Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages >aufgrund der Erhöhung
der Preise für Sonderrufnummern< für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB,
sodass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung
weiter damit, dass >die Gebühren für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil
des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist<.
Die Preisanpassung durfte damit von uns so vorgenommen werden. Wir bitten daher um
Verständnis, dass wir die ausserordentliche Kündigung nicht akzeptieren können.
Freundliche Grüße...
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Fragt sich nur, wie sie drauf kommen, das so ein Urteil allgemein gültig ist... :confused:
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Ob das Urteil in der Sache falsch ist, kann man noch gar nicht sagen. Dazu bräuchte es die Klage und das Urteil samt der zugehörigen Begründungen. Eine fehlerhafte Klageführung beispielsweise könnte zu so einem Urteil führen... Alles schon vorgekommen. Muß ja nicht immer der Richter sein. Obwohl es ja in München schon genug seltsame Entscheidungen gegeben hat...
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Zitat
Original geschrieben von ictus
Ich habe aber dann das Problem, dass ich die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nachweisen muss, damit die Kündigung wirksam erklärt werden kann. Ob dafür der (versuchte) Vertragsbruch seitens o2 genügt, lässt sich mE im Vorfeld schlecht abschätzen; die Entgelterhöhung als solche würde es wohl nur, wenn du die Nummern auch tatsächlich nicht nur gelegentlich nutzt.
Der Vertragsbruch ist nicht nur versucht. Zum Glück war o2 so freundlich und hat mit seinen Antwortschreiben Argumentationshilfe geleistet. Denn spätestens dort wird deutlich, das o2 auch sich auch künftig das Recht vorbehält, einseitig unter Umgehung der eigenen AGB Vertragsbestandteile zu ändern. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung des Vertrages sicher nicht zumutbar...
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Das klappt eher nicht. Wenn bei o2 ein Mahnbescheid aufläuft, dann gibt es ne Gesprächsgutschrift und aus die Maus. Ne Freundin will ihren Genion wegen der Preiserhöhung nicht kündigen. Sie hatte beim Versandhaus ne telefonische Bestellung getätigt und sich dann bei der Hotline über die Rechnung beschwert. Ohne viel Theater gabs 5€ Gesprächsguthaben bei 2,20€ zuviel berechneter Gebühren...