o2 hat sich in den AGB verpflichtet, dir Preiserhöhungen rechtzeitig vorab mitzuteilen. Wenn Du eine solche Mitteilung nicht bekommen hast, dann ist es relativ egal, welche Preise am 11.12. gültig waren.
Beiträge von matzefix
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Und leider bestreiten sie die Kündigung auf dem falschen Weg. Mal schaun, wie es weiter geht. Ich hatte heut ein Schreiben in der Post, in welchem steht, das mein Anliegen nun der entsprechenden Abteilung zur Prüfung übergeben wurde, um die Sache zur beiderseitigen Zufriedenheit zu klären. Sie melden sich unaufgefordert bei mir. Da bin ich ja mal gespannt...
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Wohl eher zu viel versprochen. Denn eine solche Liste gibt es nicht. Nebenleistungen werden spontan festgelegt, damit der lästige Kunde bei Preiserhöhungen nicht widersprechen kann. Nach Auskunft ihrer Rechtsabteilung o2 kann tun. Wozu brauchen die dann so ne Abteilung? :confused:
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Und die Nebenleistung, das Gemüt zu kühlen.

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Zitat
Original geschrieben von Oetker
...kommen die o2 SIMs in die Mikrowelle
Das ist Energieverschwendung und nicht umweltfreundlich!
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Zitat
Original geschrieben von chillinthemost
Auslegungssache...
Eben nicht. In diversen Urteilen verschiedener Instanzen (bis zum BGH) kann man in den Begründungen nachlesen, das Sprachverbindungen eine Hauptleistung von Mobilfunkverträgen sind. Damit dürfte das ja wohl eindeutig klar sein. Nebenleistungen sind nach allgemeiner Rechtsauffassung, denn in den AGB steht ja nichts anderes drin, solche Leistungen, welche zur Erfüllung der Hauptleistung erbracht werden müssen. Daraus folgt, das die Argumentation von o2 hier nicht greifen kann. -
Aber erst so einen Lärm machen... Was solls. Werd ich mir halt selbst helfen...
ZitatOriginal geschrieben von RouviDog
Zumal die sich aus u.a. von Steuergelder finanzieren und wir Bürger ein Recht haben, dass diese auch mal sinnvoll eingesetzt werden. :mad:
Steuergelder für den Bürger einsetzen? Das geht nun wirklich zu weit... -
Zitat
Original geschrieben von chillinthemost
[...]Ich erteile den Auftrag gemäss der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der o2 [...[, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekomm [...] veröffentlichst sind und die in den Geschäftsstellen der o2 [...] zur Einsichtnahme ausliegen, einverstanden
Schau mal einer an. Man gut, das ich nicht im Shop war...ZitatUnd laut AGB vom Januar 2007, Punkt 13.2
"Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die o2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetztes von o2 erbracht werden, oder die im RAhmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind."
Nur sind eben die 0180 keine Nebenleistung. Also greift dieser Absatz in dem Fall nicht...
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Komme zwar aus dem anderen Frankfurt, aber kenne das am Main auch etwas. Hauptbahnhof und Mainufer sollte funktionieren. Aber bis zur Zeil wird es kaum reichen... Oder aber Hauptbahnhof und Zeil. Sollte mit entsprechender Adresse auch klappen. Nur ist dann das Mainufer nicht wirklich drin...
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Bei der Presse mag das ok sein. Das sich aber die Verbraucherzentrale zurückzieht, finde ich schon eher ne Riesensauerei. Wozu sind die da, wenn nicht für den Verbraucher?