Beiträge von cogogt

    Würde das Programm gerne mit dem N95 8 GB nutzen.
    Muss ich die gesamten Kartendaten auf das N95 kopieren oder ist es auch möglich, aus Speicherplatzgründen nur einzelne Länderkarten zu übertragen und zu nutzen?

    vielleicht ist der post hier ja besser aufgehoben:


    habe seit 1 monat ein n95 8gb. slider ist etwas wacklig geworden aber ist noch OK.
    Beim Aufschieben quitscht es nun aber und ist etwas schwergängig, es scheint, dass etwas scheuert.
    Zudem bilden sich immer mehr Kratzer auf den Gehäuseinnenseiten(siehe Fotos)


    Woran könnte das liegen und wie kann man da Abhilfe schaffen? Ist das ein Garantiefall und hat jemand mit ähnlichen Problemen zu tun?






    Vielen Dank!

    nochmals vielen dank für die hilfe.


    Das von ihm zitierte Urteil hat einen ganz anderen Hintergrund... Das hat der sich nicht mal selber durchgelesen denke ich. -> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010255.htm
    Wäre folgende Antwortmail OK?


    "Hallo,
    schade, dass das nun auf eine so "blöde" Weise laufen muss.
    Für den Fehler können Sie nichts, korrekt, aber er bringt Ihnen ja nun wirklich keinerlei Problem oder Nachteil.
    Ich hatte ja gehofft, dass man das auf normaler menschlicher Ebene regeln kann aber wenn das nicht geht, tut mir das auch leid.


    Ich möchte zudem auch höflich ein Beispielurteil anführen, das wohl eindeutig belegt, dass ich mich im Recht befinde. (http://www.jura.uni-frankfurt.…remen_-_Inhaltsirrtum.pdf , besonders sollte BGB §119 beachtet werden)
    Das von Ihnen zitierte Urteil findet in diesem Fall keine Anwendung, da es sich um einen vollkommen anderen Sachverhalt handelt.
    Ich empfehle, dieses im vollen Wortlaut zu lesen und nicht nur von http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html o.ä. zu zitieren.
    Ich habe den Kaufvertrag zudem umgehend durch meine mail an Sie angefechtet.


    Ich bitte den Fehler nochmals zu entschuldigen, hoffe, dass wir die Angelegenheit auf normale Weise aus der Welt schaffen können und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt."

    Und da ist die (blöde) Reaktion des Käufers:


    Sehr geehrter eBay Verkäufer,




    Für diesen Fehler kann ich nichts!


    *Ich wäre aber unter Umständen bereit Ihnen preislich ein wenig entgegenzukommen und erwarte da von Ihnen eine Preisvorstellung oder einen Einigungsvorschlag !


    *Ich denke das wäre die beste Lösung für die Angelegenheit, sollte ich nichts mehr von Ihnen lesen, werde ich weiter meinen Anspruch geltend machen !



    Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie laut den Ebay-Bestimmungen zur Vertragseinhaltung verpflichtet sind, egal wo der Preis liegt!


    Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Das hat der BGH durch sein Urteil vom 07.11.2001 (AZ: VIII ZR 13/01) inzwischen rechtssicher geklärt. Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB mit allen Rechten und Pflichten zustandekommt. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden.



    Ich denke das wäre die beste Lösung für die Angelegenheit, sollte ich nichts mehr von Ihnen lesen, werde ich weiter meinen Anspruch geltend machen !



    Als Antwort bekommt er nun erstmal o.g. Urteile
    Muss ich sonst irgendwie "Angst" haben? DÜrfte ansonsten über meine Eltern zudem noch rechtschutzversichert sein.
    DIe halbe email scheint übrigens aus http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html zu zitieren

    weiß auch nicht, ob das in diesen thread oder in den n95 problemthread soll..
    habe seit 1 monat ein n95 8gb. slider ist etwas wacklig geworden aber ist noch OK.
    Beim Aufschieben quitscht es nun aber und ist etwas schwergängig, es scheint, dass etwas scheuert.
    Zudem bilden sich immer mehr Kratzer auf den Gehäuseinnenseiten(siehe Fotos)


    Woran könnte das liegen und wie kann man da Abhilfe schaffen? Ist das ein Garantiefall?





    Vielen Dank!

    ebay - aus Versehen 1€ Sofortkauf


    Hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
    Grade bei ebay ein Handy eingestellt, nun habe ich festgestellt, dass ich nicht 1€ Startpreis sondern 1€ Sofortkauf eingestellt habe.
    Ist natürlich sofort gekauft worden.


    Falls der Käufer jetzt auf stur schalten sollte habe ich irgendwie ein Möglichkeit,den Verkauf zu annulieren?


    Habe nur das
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
    und das
    http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html gefunden


    Danke für die Hilfe :(