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Original geschrieben von Holda
Es hätte aus meiner Sicht vollkommen gereicht, wenn 1 oder 2 Leute im Threat eine SIM bestellt hätten...
Was für eine Bedrohung soll hier im Thread denn stecken? 
Es kann jeder 5 EUR zum Fenster hinaus schmeißen wie ihm lieb ist, meine ich. Und Rückbuchungen schaden nicht wirklich. Entweder man bekommt ne Karte oder eben nicht. Eine Bestellung muss schließlich auch nicht angenommen werden...
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Es ist doch egal, in welchen Tarif die Dich am Vertragsende wechseln, da ein Wechsel aus den Xtra-Tarifen in den Click&Go kostenfrei möglich ist...
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Original geschrieben von booner
Selbstverständlich nützt diese HGB-Norm dem Privatkunden etwas, auch ein Nichtkaufmann i.S.d. HGB kann sich auf § 421 I 2 HGB berufen.
Das erkennst du schon an § 407 III 2 HGB: Für einen Frachtvertrag i.S.d. §§ 407ff. HGB muss der Frachtführer nicht einmal Kaufmann sein.
Das HGB ist Sonderrecht für Kaufleute, gilt für Leute, die unter §§ 1-7 HGB fallen. Das vierte Buch bezieht sich auf diverse Handelsgeschäfte, also Geschäfte zwischen Kaufleuten (nicht der Handel im Sinne von Warenversand zwischen Verkäufer und Privatmann). Es beinhaltet Abweichungen von BGB-Bedingungen und Sonderregelungen, die einen Privatmann nicht treffen können und sollen. Das Frachtgeschäft ist eine Ausnahme, die das Verhältnis Auftraggeber (Kaufmann) zu Fachtführer regelt, auf den die genannten Vorschriften Anwendung finden, ohne dass er deswegen gleich Kaufmann mit entsprechenden Rechten und Pflichten wäre. Diese explizite Ausnahme berechtigt nicht zur Annahme, dass man sich generell als Privatmann auf das Gesetz berufen könne, derartige Ausnahmen von Spezialregelungen sind eng auszulegen. Aber wenn hier Kaufleute am Werk waren (aber: nicht jeder Händler ist Kaufmann, siehe §§ 1-7 HGB...), dann erübrigt sich die Debatte sowieso.
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Original geschrieben von booner
Nein. Vgl. §§ 407ff. HGB, insbesondere § 421 I 2 HGB.
HGB nützt einem Privatkunden nicht viel.
Wenn Postsendungen verloren gehen, greift i.d.R. die Drittschadensliquidation ein. Der Versender macht den Schaden gegenüber seinem Transportunternehmer gelten (nur er hat einen vertraglichen Anspruch gegen den Paketdienst, nicht der Empfänger!) und leitet die Leistung (z.B. Versicherungsleistung) an den Dritten, den Empfänger, weiter. Wenn der Empfänger eine nicht versicherte Versandart ausgewählt hat, gibt es hier aber nichts zu holen. Dennoch hat der Versender den Vertrag nicht ordnunggemäß erfüllt (bei Privatkunden tritt Erfüllung mit Zugang beim Empfänger ein) und er darf nochmal leisten, sofern er nicht ein Aliud (z.B. die oben genannte Versicherungsleistung) leisten wird.
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Ja, 5 CT intern bei Click&Go, aber 4 CT generell wären sehr wohl ein Knaller...
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Auf dem Foto eines Flyers, der heute im Briefkasten lag, ist es äußerlich ungebrandet (von vorne). Preis war 49 EUR im Relax 100.
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Diverse T-Mobile-Bereiche sind für die Nutzung von o2-Kunden gesperrt. Das kann auch nachträglich geschehen, wenn o2 meint, es gäbe bereits ausreichende o2-Versorgung. Und bei Großereignissen wird T-Mobile eher die eigenene Kunden bevorzugen.
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Gibts denn ein auf dem Markt andere V3x als die Vodafone-Gebrandeten?
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Solche Spielchen sind gefährlich, der beim NB unterschreibende Vertragspartner hat für die Rechnungen einzustehen, auf eine evtl. vertragliche Verpflichtung mit einem Dritten kommt es in diesem Verhältnis nicht an. Geht das also daneben, hat der Vertragspartner des NB sowohl den NB an der Backe als auch das Problem, die Kohle von seinem "Kumpel" einzutreiben. Für die paar Euro Ersparnis ist das eindeutig zu riskant, es gibt auch Handyrechnungen im fünfstelligen Bereich...
Das würde ich bestenfalls im engsten Familienkreis in Erwägung ziehen, aber nichtmal unter guten Freunden machen.
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Aber die +49, die bei einem Handyversand Standard ist, bekommt man eben über Drittdienste offenbar nicht hin.
Dass diese Techniklücke trotzdem gefährlich ist, kann sich jeder vorstellen, der womöglich fünf Jamba-Abos an der Backe hat, ohne jemals diesen Firmennamen gehört zu haben. Klar, Jamba dürfte nur ne 0049er oder 0er-SMS vorweisen können als Vertragsbestätigung, aber ein Geschiß hätte man trotzdem (sofern die solche SMS nicht ohnehin herausfiltern). Und die meisten Telefone zeigen anhand der letzen Nummern den zugeordneten Telefonbuchnamen an, die Masse der Empfänger wird diese Nummernabweichung kaum erkennen und damit erstmal von einer SMS des Absenders ausgehen.
Vielleicht bemüht sich ja mal einer die entsprechenden Dienste abzumahnen. Dann wird es plötzlich nicht nur "eigentlich" nicht mehr gehen. Mein Verständnis dafür hält sich jedenfalls in Grenzen, da man eine Nummer problemlos wie bei GMX erst nach Rückbestätigung freischalten könnte.