Beiträge von Marko

    Wo steht denn etwas Gegenteiliges in der Tarifbroschüre?


    Insbesondere sind dort aufgeteilt: "WAP", "GPRS/UMTS" sowie "Zugänge zu Online-Services" unter Angabe der jeweiligen 0179er-Einwahlnummern der wichtigsten Provider (S. 60/61). Damit lässt sich gewiß keine generelle Datennutzung abrechnen, da ein entsprechender Eintrag, wie ihn z.B. E+ hat ("alle Datenverbindungen: 10 CT" oder so ähnlich), offenbar fehlt. ;)


    Klar können sie nachberechnen - aber nur, was vorher schon in der Preisliste stand. Außerdem war das beim Genion schon immer so, von daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jetzt auf einmal hinterrücks etwas daran ändern wird.


    Es ist viel wahrscheinlicher, dass sie die Genion flatrate wieder einstampfen, wie schon das AWP. Der Wenignutzer kauft es nicht wegen der langen Laufzeit und den höheren Fixkosten, der Mittelnutzer auch nicht, wenn er manche Monate gar nicht telefoniert, und beim Vielnutzer zahlt o2 drauf. 10 EUR gedeckelter Nutzungs-Umsatz sind einfach zu wenig, es kommt imho irgendwann im neuen Jahr eher ein Base-Tarif, da der o2 wenigstens einen höheren MU einbringen würde. Für das Netz ist es egal, von wo aus das Gespräch geführt wird - für den Kunden aber sicher nicht. Der wird in der Parzelle loslegen, und - ganz o2-Sparfuchs - außerhalb eher nicht, solange es dort unverhältnismäßig teuer bleibt (bis 49 CT ins Festnetz). Der Genion lohnt seit Jahren nur zum Rosinen picken, seit der Parzellenflat mehr denn je (für Vielnutzer als Festnetzersatz).

    Habe meinen EVN mal durchgesehen, wen es interessiert:


    Verbindungen zu Internet-Lokaleinwahlnummern sind in der Flat enthalten. Das war zwar zu erwarten, da es auch bisher zum regulären Zielnummernpreis abgerechnet wurde, ich hatte es letzten Monat aber trotzdem mal ausprobiert (Arcor-Nummer).


    Spaß macht es aber keinen, mit dem Handy im Web zu surfen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von twister
    Was wäre die rechtliche Folge, wenn ich diese SMS nicht beachtet hätte und der erste Monatsbeitrag des neuen Tarifs würde abgebucht werden?


    Mitteilungen sind zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind, und man mit einer Kenntnisnahme "rechnen" durfte. Ein Nichtbeachten ist demzufolge irrelevant, da es auf die tatsächliche Kenntnisnahme nicht ankommt - wie z.B. bei einer nicht beachtete Mahnung im Briefkasten.

    Zitat

    Original geschrieben von nibbs
    Derjenige, der die Bürgschaft geleistet hat, ist bereits >18. Geht aus dem Text aber auch klar hervor.


    Was geht klar hervor? In dem ganzen Text hat niemand irgendeine Bürgschaft abgegeben. B hat einen eigenen Mobilfunk-Vertrag gemacht, dass er diesen an A weitergegeben hat, tut nichts zur Sache. Ein Bürgschaft wäre es gewesen, wenn B sich gegenüber dem NB schriftlich verpflichtet hätte, bei Ausfall des Vertragpartners A (!) für diesen einzuspringen...


    Im Grunde geht es nur um die Frage:

    Zitat

    Original geschrieben von L. Ron Hubbard
    Im Prinzip will der Bürge, der die Kosten für die Vertragsauflösung tragen musste, diese vom eigentlichen Nutzer gerichtlich einfordern.


    Es müsste ein Anspruch des B gegen A bestehen, was dank dessen Minderjährigkeit und mangels Einwilligung stark bezweifelt werden darf. Darüber hinaus handelte es sich wohl um eine mündliche Vereinbarung, hier sehe ich unter diesen Voraussetzungen die geringsten Aussichten auf Erfolg. Dieser Anspruch hat aber nichts mit dem Anspruch NB gegen B, seinem tatsächlichen Vertragspartner, zu tun! Wenn B (oder auch A!) etwas an den NB geleistet hat, geschieht dies im Rahmen der Vertragserfüllung des wirklichen Vertragspartners, also des B.


    Verjährung tritt im übrigen im Regelfall drei Jahre nach dem letzten Tag des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Forderung vom 01.08.00 verjährt also am 31.12.03, wenn bis dahin kein Titel erwirkt worden ist.


    Nun gibt es in einem Rechtsstreit aber einige Klippen, die ein Betroffener wie der A entweder klug umschiffen kann, um aus der Nummer problemlos herauszukommen, oder eben weniger klug, um sich dennoch reinzureiten. Und danach sieht es im oben geschilderten Fall ein bißchen aus. Daher wäre die entscheidende Frage:


    Was für ein Versäumnisurteil bzw. welcher Bescheid wurde von B gegen A erwirkt und wann war das? Ein Versäumen jedweder Fristen oder Einreden, wie der der Verjährung, gehen nämlich zulasten dessen, den sie betreffen! In diesem Fall kann jemand, der an sich keine Anspruchsgrundlage hatte, bei entsprechendem Fehlverhalten des Gegners dennoch an Geld kommen (ZPO läßt grüßen). Ein Versäumnisurteil deutet z.B. auf etwas derartiges hin, oder auch ein Vollstreckungsbescheid, gegen den jemand keinen Widerspruch einlegt o.ä.


    Daher besteht auf den ersten Blick für B nur dann eine Chance, ans Geld zu kommen, wenn A im Abwehren der vermutlich unberechtigten Forderung etwas vermurkst hat.

    Kann ich bestätigen, alle meine 45er Siemens erkannten bei zügigerem Tippen in etwa jede 8.-10. Eingabe nicht, weshalb man dank T9 andauernd ein ganzes Stück zurücklöschen muss. Für SMS-Tipper ist die Reihe keinesfalls empfehlenswert...


    Außerdem ist dort insbesondere die Tastatur anfällig, ebenfalls für Tipper ein gewichtiger Nachteil. Ich habe alle drei Geräte je zwei- bis dreimal tauschen dürfen.

    Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Aber mein Bekannter meinte, die Firma (also E-Plus) hätte das damit begründet, dass in den letzten vier Wochen derartig viele E-Plus Kunden zu Base gewechselt sind, dass E-Plus selbst so langsam seinen Kundenbestand bedroht sieht :eek:


    Na ja, den Kundenbestand müssen sie ja nicht gleich bedroht sehen, wenn man von E+ zu E+ wechselt... ;)


    Zur Not die Mehrmarkenstratgie wieder einstampfen und Base, Simyo und Türkeitarif unter E+-Flagge segeln lassen. Ich würde aber auch zumindest diejenigen, die über einen E+-Vertrag ihr Handy abzahlen, erst nach Ablauf der regulären Laufzeit wechseln lassen. Den Kunden mehrmals Rosinen picken zu lassen bringt einem Anbieter nunmal nichts außer doppelter Spesen.

    Wenn die Zahl der VF-Kunden sehr gering ist, könnten sie es sicher verschmerzen, wenn man sie kündigt. Zu Beginn kosteten die Karten aber dasselbe und demnach dürfte die Kundenzahl bereits fünfstellig sein. Ich glaube kaum, dass sie so eine große Zahl opfern werden, wenn sie vor klarmobil bleiben wollen, dem einzigen direkten Konkurrenten in Sachen Vertrags-Discounter.


    Vielleicht bieten sie den VF-Kunden ja einen kostenlosen Umstieg an. Das würde ich mir sogar überlegen...

    Daran ist Vodafone aber offenbar nicht ganz unbeteiligt. Bei zwei gleichwertigen Netzen setzt sich halt am Ende das durch, das die besseren Konditionen bietet. Mal sehen, wie lange das Konzept bei Vodafone aufgeht, bzw. wie lange sie ihr Wachstum ohne Discounter hinbekommen...

    Vermutlich beim Anbieter?


    "Wie aktiviere ich meinen e*Skyper?
    Gehen Sie wie folgt vor:


    * Legen Sie eine Batterie des Typs AAA in den e*Skyper, beachten Sie dabei die richtige Polarität.
    * Schalten Sie Ihren e*Skyper ein, indem die Taste "M" solange festhalten, bis der Schriftzug "Willkommen bei Skyper!" im Display zu lesen ist.
    * Rufen Sie im Customer Center unter folgender Nummer 01805 - 030 222 an."


    <<< KLICK >>>


    Wenn man den alten überhaupt noch verwenden kann. Mittlerweile kostet Skyper übrigens ordentlich Abogebühren und sieht sich vorwiegend als Newskanal. Wer´s braucht... :D