Eben, und wie oft geht ein Aufschrei durchs Land, wenn ein mutmaßlicher Kinderschänder mal wieder frei kommt, weil ein Richter eben z.B. nicht gänzlich von seiner Schuld überzeugt war. Unser Rechtssystem tendiert zum Glück eher zum Freispruch eines vermutlichen "Täters" als zu dessen überstürzter Verurteilung.
Den Fall gibt es tagtäglich auf unseren Autobahnen. Vielleicht nicht so dramatisch, dass dabei eine Mutter mit Kind stirbt, aber ein Abfliegen von der Piste ist nicht wirklich selten, während einer von hinten schiebt. Wenn es kracht, ist es eindeutig. Wenn nicht, ist es ziemlich schwer, einen nur mittelbar Beteiligten juristisch dran zu bekommen, und dementsprechend selten. Hier treffen beide Aspekte zusammen und fertig ist der Medienschlager.
Das Problem ist die Gesellschaft an sich. Es gibt nicht DEN "Turbo-Rolf", auf den alle mit dem Finger zeigen sollten. Wer regelmäßig auf der Autobahn fährt, hat dauernd derartige Fahrer um sich herum. Es ist Alltag, es ist nomal, mit der Ansicht "hier komme ich, alle anderen müssen weichen" sich von Auto zu Auto zu schieben. Es geht in den allermeisten Fällen gut, Anzeigen sind selten, und eine 250 EUR-Strafe juckt die Fahrer mit entsprechenden Fahrzeugen nicht wirklich. Hier hat einer offenbar die Arschkarte gezogen, und mit "seinem" Vordermann Pech gehabt. Solange die Hemmschwelle, mit dem Leben der um einen herumfahrenden zu spielen, so gering ist, wird uns alle Turbo-Rolf tagtäglich begleiten, und ab und zu erwischt es halt mal einen davon.
Bußgelder ab 1.000 EUR für leichtes Drängeln und sofortiges 3-monatiges Fahrverbot, gestaffelt und nach oben offen bemessen am Verdienst sowie im Wiederholungsfall ein kompletter Führerscheinentzug würden das Problem vermutlich größtenteils lösen. Hierzulande ist man aber von Haus aus eher mild in der Bemessung der Strafen. Wo man in anderen Ländern seine Karre bereits stehen lassen darf, kommt man hier mit paar hundert Euro davon. DAS müßte sich ändern, dann bräuchte man auch keine Debatte, ob die Autobahnen bei einem generellen Tempolimit sicherer wären oder nicht. Man kann einen auch bei 130 km/h in den Tod drängeln.
Es geht nicht darum, wie schnell einer fährt, wenn es die Situation erlaubt, sondern wie drastisch man dagegen vorgeht, wenn er schneller fährt als es die augenblickliche Situtation gestattet. Mancher Kleinwagen-Dauerlinks- oder Mittelspurfahrer in gemächlichem Tempo stellt sicher im Regelfall ein höheres Gefährdungsrisiko für alle anderen dar, als einer, der es kann, und bei entsprechendem Verkehr auch mal Gas gibt. Aber das gibt einem nicht das Recht, einen, der es nicht blickt oder schlicht mal einen Fehler macht, abzudrängeln und damit nicht nur sein Leben zu riskieren. Die Strafe muss deutlich machen, dass derartiges Verhalten in der Gesellschaft nicht toleriert wird, und nicht das Gefühl geben, man habe nur eine Kleinigkeit verbockt - und zwar bevor man einen schweren Unfall verursacht! Die Dränglerkarriere ist lang, bis man endlich den Hauptgewinn zieht.