Beiträge von Marko

    Die zweite Mahnung ist eh ohne echte Bedeutung. Entweder tritt Verzug an einem vorher bestimmten oder exakt bestimmbaren Kalendertag ein (oft aber zu ungenau und damit nicht exakt bestimmbar), oder eben mit einer Mahnung. Die kam hier aber auf jeden Fall.


    Die obige Klausel ist nicht exakt kalendermäßig in Bezug auf den Verzugsbeginn bestimmt, sie beschreibt nur die Fälligkeit und regelt den Verzugsbeginn mit keinem Wort. Also bleibts bei dem Erfordernis einer Mahnung. Fälligkeit ist ungleich Verzugseintritt! Erst entsteht eine fällige Forderung, dann - im Regelfall ab Mahnung oder im Vertrag bestimmtem Verzugseintritt dieser fälligen Forderung - der Verzug. Die Mahnung führt nicht die Fälligkeit herbei, sondern setzt eine fällige Forderung voraus. Sie bewirkt vielmehr den Verzugseintritt (vgl. Wortlauf § 286 BGB "kommt er durch die Mahnung in Verzug"). Und ab ebendiesem laufen die Folgekosten (Verzugsschaden etc.) an. Es geht dabei um diese Folgen, die den Schuldner erst ab Verzug, und damit nur ab einem exakt bestimmbaren Termin oder nach einem Warschuss (Mahnung) treffen sollen.

    Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Ist es nicht so, dass der Käufer in Zahlungsverzug kommt, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war? Meistens steht ja immer ein entsprechender Hinweis dabei.


    Wenn ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung steht, ist dieser nicht Verzugsbegründend. Der Zahlungstermin muss im Vertrag kalendermäßig bestimmt sein, wenn Verzug ohne Mahnung eintreten soll. Es kommt also auf die AGB an. Da dort aber oft wischiwaschi etwas von zahlbar x Tage nach Zugang der Rechnung steht (wann ging sie denn - exakt bestimmbar - kalendermäßig zu?), wirds wohl eher auf die Notwendigkeit einer Mahnung hinauslaufen.

    Bei meiner Freundin lief es auch nicht so toll letzten Monat. Laut VVL sollte sie in die Superflat WE heruntergestuft werden - auf mehrfaches Nachhaken bestätigt ohne Laufzeitverlängerung. Plus 6 Monate die 150 Fremd-SMS-Option umsonst als Geschenk für die Kündigungsrücknahme.


    Eine Woche später kam ein Brief bzgl. der Umstellung mit dem Hinweis, dass die Laufzeit ab Tarifumstellung wieder für zwei Jahre zu laufen begann. Eine weitere Woche später kam die Rechnung, auf der das "Geschenk" anteilig berechnet wurde.


    Tja, VVL widerrufen, dessen Rücknahme und erneute Kündigung des Vertrages wurden zwar auf Nachfrage mitterweile per Mail bestätigt (mit dem alten Kündigungstermin). Aber auf den vorherigen Tarif wurde bisher entgegen dem Schreiben noch nicht wieder umgestellt.


    VF sucks.

    Noch mag der Tarif fürs Ausland/Roaming interessant sein, aber wie lange noch?


    Ab kommenden Sommer sinken ankommende Gespräche im EU-Tarif ohnehin auf 13 CT, abgehende auf 35 CT. Ohne, dass man sich darum kümmern muss, in welchem Land jeweils in welchem Netz was geht und was nicht (abgehende/ankommende Gespräche und SMS darf man sich jetzt vor jedem Trip in den Tabellen zusammensuchen etc.). Ohne Callback, das ja heute schon mitunter teurer ist als der Eurotarif (49 CT statt 46 CT auf Mobilfunk).


    An Optionen werden die wohl genau die einführen, die Simyo/Blau schon hat (siehe auch Speach). Dann bleibt der Tarif im Grunde nur für Gespräche aus Deutschland ins Ausland interessant. Diese Zielgruppe wird aber überschaubar sein.


    Ich würde es auch begrüßen, wenn Vistream wieder in E-Plus aufginge. Das System "virtueller Anbieter" bietet keine nennenswerten Vorteile. Aber ein Nachteil ist z.B., dass SMS mitunter auf Vistream nicht von überall ankommen (Postbank mobileTAN, falls das noch immer nicht geht).