Beiträge von Marko

    Mein Verständis der nunmal für alle geltenden Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung ist eine andere. Demnach kann man, wenn der Vertrag für einen unzumutbar geworden ist, weil sich bestimmte relevante Umstände geändert haben, aus Verträgen aussteigen.


    Eine offene Tür für Mißbrauch sehe ich deswegen nocht nicht, da solche Einzelfallprozesse nicht allein durch ein "Hallo, ich gehe ins Ausland" gewonnen werden. Zunächst muss man auch ins Ausland gehen, was sich für wenige Verträge extra der Kündigung wegen lohnen wird, und es muss ein nachgewiesener gewisser Härtefall vorliegen.


    Generell ausschließen würde ich einen Erfolg in bestimmten Einzelfällen auch bei Vodafone nicht.


    Und im Zweifen werden sie es sich überlegen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen, wenn derjenige sowieso bald über alle Berge sein wird.

    Sie hätte nicht erschrecken dürfen, aber es ist passiert. Und er hätte nicht derart auffahren dürfen; was wiegt schwerer, das Erschrecken (darauf hat man kaum Einfluss) oder dessen Ursache (darauf hatte er sehr wohl Einfluss)? Da muss ich nicht lange überlegen...


    Ob er der Fahrer war oder nicht wurde ja nun in zwei Urteilen geklärt. Dass er und sein Anwalt das anderes sehen, muss daran nichts ändern. Wäre im Prozess deutlich geworden, dass er es nicht gewesen sein könnte, und hier reicht im dt. Recht schon ein "könnte", dann wäre das Urteil Freispruch. Seine Argumentation und Verstrickungen haben hier offenbar nichtmal für ein "könnte" gereicht.


    Mein Vergleich mit der Oma paßt doch, auch sie bewegt sich im Straßenverkehr, und "da hat man nunmal aufzupassen und nicht zu erschrecken", wenn einem einer auf die Pelle rückt. ;)


    Es war halb sechs Uhr Morgens, und ich bezweifle, dass Du zu solcher Zeit immer perfekt und angemessen reagierst. Sie hat einen kleinen Fehler gemacht und ihn mit dem Tod bezahlt. Wie der Richter die Öffentliche Schelte und den Arbeitsplatzverlust zugunsten des Rasers berücksichtigt hat, muss man auch den durch den eigenen Fehler erlangten eigenen Schaden berücksichtigen - und da sehe ich kaum Luft für eine Mitschulddebatte bei jemandem, der seinen Fehler bereits mit dem Tod bezahlt hat. Zumal der Fehler eben durch massives Bedrängen provoziert wurde.


    Problematisch ist es nur, wenn er es nicht gewesen sein könnte. Und daran glaube ich nun, nach dem zweiten Urteilsspruch, nicht mehr.

    Klar, der E-Plus-Kunde hat sein Leben gefälligst an deren Versorgung auszurichten! :D


    Alle Netze haben irgendwo Lücken. Aber wenn man mehrere Netze parallel nutzt, erkannt man früher oder später, bei welchen Anbietern es ab und zu eine einzelne Lücke gibt und bei wem man häufiger von Loch zu Loch fährt.

    Nein, denn wenn einer ein Risiko setzt (und Drängeln ist so ein Fall), dann hat er die alleinigen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu tragen - auch, wenn der andere dabei Fehler macht. Er muss - wie immer im Straßenverkehr - mit den Fehlern der anderen rechnen. Wäre er nicht angeschossen gekommen, hätte sie keinen Schreck bekommen, und auch nicht das Lenkrad verrissen. Es besteht also trotz allem eine Kausalkette zwischen Drängeln zum Schreck und Verreißen samt Abflug; aus der Nummer kommt er, wenn zwei unabhängige Gerichte ihn als den von Zeugen angegebenen Drängler erkennen, nicht heraus.


    Und man darf glauben, dass sie sich und ihre Tochter sicher nicht freiwillig umbringen wollte... ;)


    Wäre ja noch schöner, wenn man eine Oma an der Bushaltestelle erschrecken dürfte, selbige vor ein Auto springt und man dann argumentieren könnte, sie sei ja selbst gesprungen.


    War er der Drängler, dann hat er zwei Menschen fahrlässig getötet, daran gibt es nichts zu rütteln. Es hat vielleicht schon tausend mal geklappt, aber hier ging es nunmal schief. Zum Leidwesen der Angehörigen. Vielleicht entscheidet ein anderer Richter wieder etwas härter.

    Milder wird er nicht davon kommen, er sollte es dabei bewenden lassen.


    Von alleine fliegt selten ein Auto ab, obwohl sich "unabhängig" davon ein Tiefflieger von hinten nähert... ;)


    Es war halt eine unglückliche Verquickung wie sie laufend auf der Autobahn vorkommt (nur eben selten mit dem Abflug des Vordermanns), aber auch dafür hat man im Straßenverkehr nunmal gerade zu stehen. Wer das Risiko Fahren eingeht, hat eben alle Konsequenzen seines Fahrens zu tragen. So gesehen muss man ein Auto nicht berühren, um trotzdem schuldig zu sein.


    Wäre wenigstens schön, wenn das die Masse der Drängler endlich mal verinnerlichen würde - Knast u.U. auch ohne Auffahrunfall - und das zu Recht. Leider glaubt die Mehrheit, dass ihnen nichts passieren kann, solange es nicht kracht.

    Man könnte es schon soweit regeln, dass es abgehend eben nur aus dem o2-Netz genutzt werden kann. Ich denke es würde dann auch bei o2 gehen, wie auch die Kostenkontrolle, aber man wird wohl einfach (noch) nicht nachziehen wollen.

    Muss man das Hickhack verstehen?


    War ja wohl klar, dass der zweite Arm des einzigen D-Netzes nachziehen wird. Bin echt mal gespannt, wann die EU-Kommission aus den Hufen kommt, das ist ja wie bei den Tankstellen; nur mit ein paar Wochen Verzögerung. :D


    Schade, dass die diesmal das Vodafone-Angbot nicht weiter modifiziert haben (verglichen mit dem Weekend-Zeug bei D1 ab Freitag 20h).

    Ich würde nur angeben, dass sie ins Ausland geht. Wenn Vorläufigkeit feststeht, werden die die GG zur Not ein Jahr aufschieben und dann komplett einfordern, wenn sie wieder in D. ist.


    Die grössten Chancen haben in der Tat Leute, die ganz ins Ausland gehen. Hier lohnt sich der Aufwand der Eintreibung i.d.R. nicht, weshalb sie einen oft aus Kulanz aus dem Vertrag lassen.


    Bei Daueraufenthalt könnte man sogar an außerordentliche Kündigung denken, da einem der Vertrag im Grunde nicht mehr zugemutet werden kann. Allerdings muss man nachweisen, dass dieser Lebensabschnitt bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt und absehbar war. Ansonsten kann man sich schlecht auf die geänderten Lebensbedingungen berufen, wenn man den Vertrag im Wissen dieser Geschichte dennoch abgeschlossen haben sollte.


    Der einfachere Weg ist es aber, erstmal auf Kulanz zu hoffen.

    An den RV kann ich mich erinnern, aber zu o2 fällt mir momentan nur eine Mitgliedschaft bei Volksbanken ein. Und damit ist man ja mehr als nur ein Kunde. Deshalb bin ich gespannt, bei welcher Bank das anders sein soll.

    Manchmal geht es eben schlagartig.


    Bei mir hatte ich in München keinerlei Probleme, nach dem Umzug nach Ulm merkte ich, dass es wirklich merkliche Probleme gibt und hier in Regensburg, meiner neuen Heimat seit Herbst, reicht es zuhause und an und in der Uni gerade mal zum Verballern der Frei-SMS; und auch das klappt meist erst nach mehreren Versuchen.


    Da bleibt einem keine Wahl, als dem Laden den Rücken zu kehren. Zumal sie so günstig nunmal auch nicht mehr sind (lang lang ist es her als es DM-Tarife gab). Und für "etwas" günstiger deutlich miesere Netzversorgung zu haben, ist am Ende eher ein schlechtes Geschäft.


    Zur bundesweiten "Homezone": 3 CT sind toll, aber wenn man 30 CT intern und 45 CT in andere Netze zahlt, wird die Rechnung am Ende gar nicht mehr so viel billiger. ;)


    Mittlerweile verstehe ich jeden, der bei E+ nen dicken Hals bekommt.