"einfach"
Ach Mensch, immer diese halben Sachen!
Wer definiert die Härtefälle? Die Richter über ihre Urteile - ganz sicher nicht die Rechtsabteilungen der NBs... 
Klar sind Verträge einzuhalten, aber es gibt nunmal diese Einschränkung, an der kein Weg vorbeiführt. Wozu gäbe es den Paragraphen, wenn er keinerlei Bedeutung hätte? Richtig, aber eben nur im Ausnahmefall anzuwenden, daher auch nicht einfach so bei Deinem Mietvertrag o.ä.
Wie ich geschrieben habe, reicht es nicht "einfach" ins Ausland zu gehen. Aber deswegen ist es im Einzelfall noch lange nicht unmöglich! Käme man aus der Nummer über außerordentlich Kündigung heraus, würde man sich natürlich auch keinen Schufa-Eintrag einhandeln; wozu auch?
Auch habe ich klar geschrieben, dass es vermutlich über Kulanz sowieso klappen wird und dies der bessere Weg ist. Weiter habe ich geschrieben, dass ich den Ansatz außerordentliche Kündigung dennoch für möglich halte; ein klarer Unterschied dazu, dass es sicher so sein muss.
Lest doch erstmal zu Ende, bevor ein tolles Halbwissen-Konter über manch "putzige" Rechtsauffassung kommt. Ich war schon mehrfach überrascht im bisherigen Verlauf unserer Vorlesungen, was tatsächlich alles geht. Dass das von der Gegenseite erstmal anders gesehen wird, ist ja wohl klar.
Schlimm ist Jura dann, wenn man glaubt, es gebe keine Möglichkeit, weil man sie nicht sieht. Gut ist es dann, wenn man die "scheinbare" Unmöglichkeit als Aufforderung sieht, die Lücke zu finden. Das ist der Unterschied zwischen 4 und 14 Punkten im Staatsexamen.