Beiträge von Marko

    Hängt vom Tarif ab, manche 6-fach-SMS kostet mitunter auch nur ca. 11 CT ... ;)


    Außerdem bleibt bei MMS die grosse Preisfrage, ob der Empfänger die MMS auch wirklich erhält (GPRS aus o.ä.). Solange man tausend Sachen in jedem Handy anders einstellen muss, um die noch immer zu teuren MMS zu nutzen, bleibe ich (und offenbar viele andere) lieber bei SMS. Eine Zentralnummer einstellen, Empfang zur Not auch ohne gesichert möglich, so muss ein Dienst ausgestaltet sein, wenn er die Masse begeistern soll.

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Du hast aber schon verstanden, daß die 0190-Hotline Vertragsinhalt der Online-Verträge ist und der Nenngegenwert in Frei-SMS dafür über die 24-monatige Vertragslaufzeit 576,- beträgt!??


    Der "Nenngegenwert" entspricht wohl eher ca. 1 EUR pro Monat... ;)


    Du bekommst keine 24 EUR, sondern 125 SMS, allerdings umständlich kreuz und quer gerechnet. Dieses Rechenspielchen ließe sich mit jedem Preis durchführen, so dass man z.B. 240 EUR pro Monat "bekommen" würde, wenn eine SMS halt 1,90 kosten würde, oder eben 2,40 EUR bei einem eher angemesseneren Preis von 1,9 CT. 125 SMS kosten o2 weniger als 1 EUR, was - oh Wunder - in etwa der Ersparnis von o2 erspricht, die keine Rechnungen verschicken muss. Gewinn machen sie am Ende durch die kostenpflichtigen Hotlineanrufe, und schon lohnt es sich letztendlich sogar, dem Kunden 24 EUR zu "schenken". Zumindest solange er die Hotline nicht umgeht. Auf überteuerte Produkt kann man nunmal auch problemlos hoch anmutende Rabatte und Geschenke gewähren, selbst wenn sie nicht mal etwas kosten.


    Etwas anderes: Überall steht nur, dass die 0190er-Nummer aus dem Festnetz 0,62 EUR kostet. Kostet sie von o2 aus gewählt ebenfalls 0,62 EUR?

    Für manche ist eine Klorolle auch die längste Serviette der Welt, oder wie war das mit dem Duplo noch mal? Also was solls... :D


    Fehlurteile werden immer vorkommen, keine Frage! Aber im Strafrecht eher zugunsten des Angeklagten als anders herum. Hier geht es nunmal um einen massiven Eingriff, bei dem sich jeder Richter zu 100 Prozent sicher sein muss, den Richtigen zu verknacken.


    Weil der Mob etwas so sieht, kommt keiner ins Kitchen (das Glück für die Mannesmänner). Und wenn der Mob einen Freispruch sieht, kommt noch keiner frei.

    "einfach"


    Ach Mensch, immer diese halben Sachen!


    Wer definiert die Härtefälle? Die Richter über ihre Urteile - ganz sicher nicht die Rechtsabteilungen der NBs... ;)


    Klar sind Verträge einzuhalten, aber es gibt nunmal diese Einschränkung, an der kein Weg vorbeiführt. Wozu gäbe es den Paragraphen, wenn er keinerlei Bedeutung hätte? Richtig, aber eben nur im Ausnahmefall anzuwenden, daher auch nicht einfach so bei Deinem Mietvertrag o.ä.


    Wie ich geschrieben habe, reicht es nicht "einfach" ins Ausland zu gehen. Aber deswegen ist es im Einzelfall noch lange nicht unmöglich! Käme man aus der Nummer über außerordentlich Kündigung heraus, würde man sich natürlich auch keinen Schufa-Eintrag einhandeln; wozu auch?


    Auch habe ich klar geschrieben, dass es vermutlich über Kulanz sowieso klappen wird und dies der bessere Weg ist. Weiter habe ich geschrieben, dass ich den Ansatz außerordentliche Kündigung dennoch für möglich halte; ein klarer Unterschied dazu, dass es sicher so sein muss.


    Lest doch erstmal zu Ende, bevor ein tolles Halbwissen-Konter über manch "putzige" Rechtsauffassung kommt. Ich war schon mehrfach überrascht im bisherigen Verlauf unserer Vorlesungen, was tatsächlich alles geht. Dass das von der Gegenseite erstmal anders gesehen wird, ist ja wohl klar.


    Schlimm ist Jura dann, wenn man glaubt, es gebe keine Möglichkeit, weil man sie nicht sieht. Gut ist es dann, wenn man die "scheinbare" Unmöglichkeit als Aufforderung sieht, die Lücke zu finden. Das ist der Unterschied zwischen 4 und 14 Punkten im Staatsexamen.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    I sondern habe verschiedene Artikel in versch. Medien gelesen und gesehen, die auch unterschiedliche polit. Richtungen oder intellektuelle Niveaus vertreten.


    Die Asoziation "Tod" und "Raser" setzt sich in den Köpfen fest. Ruckzuck ist man als zügig Fahrender ein Raser und ein Raser ist ruckzuck ein potentieller Mörder. Somit ist ein zügig Fahrender ruckzuck eine rüc


    Aber all diese Berichte basieren auf derselben und einzigen Presse-Erklärung von DIN A4-Format... ;)


    Auch die Medien haben nicht die Zeit, das ganze Urteil zu lesen und schreiben u.U. vorschnell, was der Mob nun darüber denken wird.


    Die Assoziation Raser zu Tod finde ich berechtigt. Hier sehe ich aber noch keine Assoziation von Schnellfahrer zu Raser. Hier besteht wohl allgemeiner Konsens, dass dies nicht gleichzusetzen ist. Ein Raser ist der Begriff für einen, der durch seine Fahrweise eine Gefahr für sich (das ist egal) und andere darstellt. Ein Schnellfahrer ist einer, der nach Umständen des Verkehrs erlaubt (!) schnell fährt. Letzeren sehe ich nicht negativ behaftet, unabhängig von Zeitungsaussprüchen über Raser.


    Allerdings werden es Raser sein, die uns irgendwann ein Tempolimit bescheren, an das sich der Schnellfahrer halten wird, aber der Raser noch immer fahren wird wie eine gesenkte Sau. Daher auch der Sinn und Unsinn des Ansatzes, ein Tempolimit mache die Strassen sicherer. Sicherheit schafft man hier nur, wenn man Leute wie unseren A5-Pistenfeger einfach aus dem Verkehr zieht. Und dies ist, zumindest was das Fahrverbot angeht, offenbar erstmal weiterhin geglückt.


    Rabb:


    Da stimme ich Dir zu! :D Aber hier geht es um ein Strafurteil, und da wird eher einer freigelassen, von dem man zu 95 % von seiner Schuld überzeugt ist (auch ein kleiner Zweifel reicht aus), als u.U. fälschlicherweise eingekastelt.


    Kein Gericht will sich die Blöße geben, von der nächsten Instanz gerupft zu werden. Gerade bei öffentlichen Prozessen werden die den Teufel tun und zweifelhafte Urteile fällen, sondern ehr zu milde oder gar Freispruch.

    Mir ist noch kein Fall untergekommen, den ich - nach Studium des kompletten Urteil - nicht genauso gesehen habe oder ich erkenne, dass man es zumindest so hätte sehen können. Vor allem nicht, wenn sie in zwei Instanzen ähnlich lauten.


    Klar kommt es oft vor, dass man zunächst die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, aber meist nur, weil man eben nur einen kurzen Ausschnitt präsentiert wird.


    Noch glaube ich daran und es macht mir Spass.

    Genau das ist der Unterschied! Wäre der Unfall mit dem notwendigen Sicherheitsabstand passiert, wäre ihm der Schreck der Fahrerin nicht mehr zuzurechnen gewesen. Er hätte sich im Rahmen dessen bewegt, was ihm erlaubt war.


    Durch das Auffahren hat er die Gefahr für die vor ihm Fahrende massiv erhöht; und genau damit ist ihm das Verhalten der Vorderen nun natürlich zuzurechnen. Hier hat er sich im Bereich dessen bewegt, was nicht erlaubt war, er hat die generell bestehende Gefahr durch eigenes Verhalten drastisch heraufgesetzt. Und dafür hat er die Konsequenzen zu tragen. Dass es im Grunde eine blöd gelaufene Geschichte war, ändert daran nichts. Die meisten haben Glück und so eine Situation landet nicht vor Gericht (meist keine Zeugen); manch einer hat Pech und die Sache fliegt auf.


    Wenn die Gerichte mehrfach entscheiden, dass seine Schuld "erwiesen" ist, dann ist es imho auch so. So viel Vertrauen habe ich auch in unser Rechssystem, da generell im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Es gab offenbar keine berücksichtigenswerten Zweifel.


    Einen trifft es nunmal immer, weitere werden folgen; ich bin mir sicher, dass mehrere Autofahrer nun eher Drängler melden, wenn es dabei in irgendeiner Form kracht.

    Oh Mann, wie oft gibt es Urteile, die dem Pöbel nicht gefallen? Da wird dann gemosert, dass das Gericht entgegen der "offensichtlichen" Meinung aller entschieden hat.


    Das ist richtig, und wird immer so sein. Daraus aber im Umkehrschluss zu folgern, dass es ausgerechnet hier anders herum gelaufen sein soll, weil das Interesse der Öffentlichkeit so hoch sei, ist ja wohl Unfug.


    Wer sich durch die Aktenordner wälzen will, wird vermutlich zum selben Ergebnis kommen. Ein paar gleichlautende Artikel zur Presseerklärung des Gerichts reichen wohl kaum für ein Verständnis, warum das Gericht zum zweiten mal gegen die Type entschieden hat.


    Zum Thema Richter und Einfluss der öffentlichen Meinung: Siehe Mannesmann-Prozess, hier wären die Angeklagten dann nämlich auf dem Scheiterhaufen gelandet... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Nach Ansicht des Gerichts, ja. Bei mir und vielen anderen besteht der Eindruck, daß es nicht definitiv klar ist.


    Es entscheiden hier aber Gott sei dank nicht viele, sondern einzelne Richter. Und da gebe ich mehr auf deren Abwägung aller Umstände als selbige von vielen. ;)


    Wenn er wirklich einsitzen müsste, dürfte das schon eine Wirkung auf die Zielgruppe Assis am Steuer haben, so allerdings nicht wirklich.