Beiträge von Marko

    Genau, mit der Behauptung "leerer Brief" kommt man heutzutage nicht mehr durch. Letztlich ist ein Einschreibebrief und ein Paket aber dasselbe. Beides beweist nur den Zugang des Briefumschlags bzw. des Pappkartons. Wieso sollte man also beim Brief den Zugang eines bestimmten Schreibens anerkennen, beim Paket nicht?


    Große Unternehmen verschicken ihre Rechnungen und Mahnungen auch automatisch, da passieren ebenfalls Fehler.


    So gesehen könnte man auch immer behaupten, man habe von der Firma nur einen leeren Karton bekommen, das bestellte Handy sei nicht drin gewesen usw. Bekommt man dann noch eins?


    Aber jetzt gehts wohl sehr OT.

    Wenn man es ganz genau nimmt, kann man praktisch nie beweisen, dass etwas zugegangen ist. Selbst beim Einschreibebrief könnte man noch behaupten, dass nur ein leerer Umschlag oder ein harmloses Schreiben gekommen sei. Ganz unmöglich will man dem Absender den Zugangsbeweis aber auch nicht machen.


    Wenn die Abläufe automatisch laufen, so dass Versandaufkleber, Rechnung etc. auf oder in das Paket kommen, wird das wohl reichen.

    Checkst Du es nicht? Die Mahnung ist die Zahlungsaufforderung, die einen in Verzug bringt. Die Zahlungspflicht besteht aber bereits mit Vertragsschluß.


    Der Verzug wiederum begründet Schadensersatz, Kosten für Rechtsverfolgung (Mahnverfahren usw.) etc.

    Das ist Unsinn! Fällig werden im Normalfall Zahlungspflichten mit Vertragsschluß! Lies mal § 433 II BGB genau, bevor Du anderen Vorlesungen empfiehlst.


    Rechtlich gesehen bist Du also mit Vertragsschluss zahlungspflichtig, Schadensersatz etc. gibt es aber erst ab Verzug. In den Verzug kommt man durch die Mahnung (oder automatisch nach 30 Tagen, wenn man auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde). § 286 BGB schreibt ja nicht umsonst, "Leistet der Schuldner auf eine Mahnung (...) nicht, die nach Fälligkeit erfolgt..."


    Zahlungspflicht und Verzug sind verschiedene Dinge, besuch Du vielleicht nochmal die ein oder andere Vorlesung... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Wenn du online bestellst zahlst du das Handy immer separat. Ist bei Vodafone auch so. Du erteilst ja den Abbuchungsauftrag für die Vertragsgebühren und nicht für den Handypreis.
    Dennoch: Ohne Mahnung per Post keine Zahlung notwendig.


    Gehts noch? Die Vertragspflichten werden mit Vertragsschluß fällig!


    Die Mahnung dient nur dazu, denjenigen in Verzug zu bringen.

    Doch, es ist ein neuartiger Fall. Bisher konnte man spätestens nach zwei Jahren mit seinem Eigentum machen was man wollte, der SIM-Lock wurde gelöst. Man erwirbt mit dem iPhone nun aber ein Gerät, das für die gesamte Lebensdauer an einen Anbieter gekettet ist. Es ist ein Knebelvertrag, und gegen solche kann man vorgehen.


    Ich denke, dass Vodafone damit durchkommen könnte, wenn sie es vernünftig anstellen. Gibts irgendwo eine Abschrift?


    Das Verhalten von Vodafone ist nicht zu beanstanden. Es gehört geklärt, ob diese zweifelhafte Geschäftspraxis haltbar ist - bevor andere Anbieter auf denselben Trichter kommen.


    In Frankreich wird doch ebenfalls geklagt, allerdings nicht von Vodafone. Ich würde mich nicht wundern, wenn Apple mit der Geschäftspraxis Gewinnmaximierung durch Endlosaboverträge zumindest in Europa auf die Nase fällt.

    Tja, was fehlt zum Glück wären akzeptable SMS-Preise. So bleibt mir nur, nen o2-Vertrag mit SMS-Pack S zum SMS schreiben zu verwenden (extern via SMS77-o2-Empfängernummer), und den Crash 5 für Gespräche.


    Daher wäre wenigstens ne interne Flat für SMS (aber eine echte netzinterne, nicht so eine blödsinnige Lösung a la Congstar-Flat) oder ein akzeptabler SMS-Preis gegen moderaten Aufpreis für mich der Ausschlag, den Crash 5 als Hauptkarte zu verwenden. Umsatzmäßig übertrifft er den o2 bei weitem (die bekommen nur die 5 EUR fürs SMS-Pack), aber bei SMS-Verwendung ist man nunmal auf diese Rufnummer festgelegt, so dass ich beim Crash 5 nur mit unterdrückter Nummer arbeiten muss. Debitel entgehen dadurch nicht nur SMS-Einnahmen (wenn auch geringe), sondern auch die eingehenden ICs, die den Tarif erst so richtig rechnen lassen.


    Sie bremsen hier unnötig den Umsatz (SMS und ICs), dasselbe gilt für die fehlende Möglichkeit der Rufnummernmitnahme. Auch das raubt einen großen Teil potentieller Kunden; gerade die, die Umsatz bringen, brauchen ihre Nummer. Klar, es werden feste Nummern verklopft, aber das ist wohl eher ein nettes Marketinginstrument. Es spricht wohl nichts dagegen, eine Nummer zu angeln, dann aber die eigene damit zu ersetzen.


    Es bleibt also noch etwas zu tun für Debitel, um den perfekten Tarif für einen Großteil der Nutzer zu basteln. Noch besteht der Löwenanteil am Umsatz aus Gesprächen sowie SMS.

    Zitat

    Original geschrieben von brunoremix
    Das glaube ich nicht - das wären 1,15% der deutschen Bevölkerung, die sich in EINEM Quartal für Vodadoof entschieden hätten.


    Der Markt ist so gesättigt, dass eine solche Steigerung fast nicht möglich ist. Prepaid ist doch bei denen sauteuer, von Laufzeitverträgen und den gebrandeten Geräten ganz zu schweigen...


    Andererseits sind es nur 2,9 % der eigenen Kunden, denen sie bei VVL ne "kostenlose" Partnerkarte aufgeschwatzt haben müßten. :D


    Ich warte eigentlich nur darauf, dass die Mobilfunker gemeinsam die 500 Mio.-Marke überschreiten und damit alleine in Deutschland mehr Kunden haben als Europa Einwohner hat. Nachdem sie die Einwohnerzahl Deutschlands überschritten haben, muss das die nächste Zielmarke im Sinne stetigen (allerdings albernen) Kundenwachstums sein.