-
lohnt sich dafür wirklich ein eigener Thread? http://telefon-treff.de/showthread.php?s=&postid=4600991
Ansonsten: ja ist wirklich ein Meilenstein, vor allem weil damit die Telekom und wohl auch O2 unter Druck gesetzt werden zu reagieren. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass gerade die Grundgebühr einige Kunden wieder abschreckt, so gut sich die 9 Cent bei 60/1 auch lesen.
-
Suchst du wirklich nur nach der Portierungsgutschrift oder ist dir auch das Startguthaben wichtig: Erhöhtes Startguthaben + Gutschrift bei Portierung sind ja eigentlich beides wichtige Faktoren für das was man gutmacht bei einem Wechsel 
-
ich glaube da ist diese Formulierung aus der Congstar Pressemitteilung dran schuld:
Zitat
Neben der congstar 100 Minuten Option, die ausschließlich zum congstar 9 Cent Tarif hinzugebucht werden kann, beinhaltet der congstar Tarif-Baukasten auch die congstar SMS Flat Option*** und die congstar Surf Flat Option**** für jeweils 9,90 Euro im Monat. Diese können flexibel zum congstar 9 Cent Tarif, der congstar Kombi Flat, der congstar Full Flat und sogar zu congstar Prepaid hinzugebucht werden.
bezieht sich das Congstar Prepaid jetzt nur auf die alten Optionen oder auch auf die neue Option?
-
die 100 Minuten Option soll es aber auch zum Prepaid Tarif geben (zumindest laut Pressestelle). Auf der Webseite selbst ist im Prepaid Bereich davon noch nichts zu sehen, im Postpaid Bereich ist sie aber bereits eingebunden.
-
Leist sich so als müßtest du wirklich erst die Euros aufladen und bekommst die dann am Monatsende erstattet. Extrem kompliziert imho und wenig kundenfreundlich ...
-
scheint zwar nur ein allgemeiner Textbaustein zu sein aber immerhin ein schnelle Reaktion. Das beruhigt ja schon mal 
-
sollte doch kein Problem sein da der Kostenairbag eh alles über 39 Euro kappt. Oder lag die Rechnung eigentlich deutlich unter den 39 Euro?
-
Zitat
Original geschrieben von corrado
Internet = ja und ausgehende Telefonie = nein?
wäre wahrscheinlich die beste Lösung an der Stelle. Wobei natürlich fraglich ist ob sich das technisch umsetzen lässt.
-
mmh ist wahrscheinlich eine Frage für ein Gericht: was wiegt hier schwerer, die Zusicherung der Flatrate für den festen Zeitraum oder der Anspruch auf Kartensperre von discotel? Ich würde sagen dass bezahlte Dienstleistungen auf jeden Fall weiter genutzt werden dürfen aber das ist nur meine persönliche Meinung.
-
Zitat
Original geschrieben von flatty
Nö. Es geht i.d.R. um Beträge bis 10 EUR, da wird kein halbwegs vernünftiges Unternehmen klagen.
meistens wird Kontoabbuchung vereinbart, da holen sich die Anbieter den Betrag selber. Wenn man dann zurückbucht sind nochmal 5-10 Euro Bankkosten oben drauf + eventuell Mahngebühren, dann lohnt es sich schon langsam.
Aber mir wäre auch noch kein Urteil in diesem Bereich bekannt.