Beiträge von Gryphone

    Nein, bei D2 kommst du problemlos auch mit älteren Karten in's UMTS-Netz, ich habe z.B. auch mit einer Karte aus dem letzten Jahrtausend Videotelephonie genutzt.


    Achja, auch beim Anfordern einer neuen SIM-Karte bekommst du nicht unbedingt eine USIM, es gibt wahrscheinlich noch größere Restbestände an Karten der M-Serie.

    Du kannst dich mal in Internetauktionshäusern umschauen, da gibt es Callya Compact-Karten auch für 10€. Allerdings ist da dann meistens kein Guthaben mit bei.


    Andere Möglichkeit: ich weiß nicht ob dies auch für den Compact-Tarif funktioniert, aber prinzipiell kannst du dir über die Freundschaftswerbung bei neuen Callya-Karten 1000 sog. Stars womit du zumindest einen Teil der 20€ wieder reinbekommen kannst.

    Ich habe gerade mal für eine Kommilitonin die demnächst nach Kalifornien fahren wird nach der Netzversorgung geschaut und die Versorgung sieht doch eigentlich ganz anständig aus, Roaminggebiete gibt es eigentlich auch fast nur ganz im Norden.


    In welchem Bereich hattest du denn jetzt speziell geschaut?

    Also ich werde ihnen einen Widerspruch gegen die Tarifverschlechterung schicken. Und erst wenn sie diesen Widerspruch nicht akzeptieren wollen gibt es die außerordentliche Kündigung. Schließlich möchte ich ja an sich meinen bisherigen Tarif behalten.


    Bzw, soll ich den Widerspruch direkt jetzt einreichen oder besser erst wenn eine solche Falschabrechnung auf meiner Rechnung erscheint?

    Teltarif meldet gerade O2: Sonderrufnummern zur Nebenzeit deutlich teurer


    Besonders interessant die beiden letzten Absätze:

    Zitat

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht den Kunden nach Angaben des o2-Sprechers durch die zum Teil deutlichen Erhöhungen nicht zu. Er begründete diese Aussage damit, dass es sich bei den Verbindungen zu Sonderrufnummern nicht um ein Kernprodukt handele, sondern um eine Nebenleistung. Hier seien jedoch angeblich keine außerordentlichen Kündigungen bei einer Erhöhung möglich.
    "Die Ausflucht, es handele sich nur um eine Nebenleistung, halte ich nicht für korrekt", sagt der auf das Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder auf Nachfrage von teltarif.de. Schließlich geben es viele Banken, Versandhäuser und Gewinnspiele, die die Nutzung einer 0180-Nummer notwendig machen. "Rechtlich geht es hier um die Frage der Zulässigkeit einer Preisanpassungsklausel. Diese ist vorliegend an § 307 BGB zu messen. Sie dürfte nach meiner Ansicht den Kunden unangemessen benachteiligen und im konkreten Fall ist auch weder der Vorleistungspreis noch die Inflation in annähernd der Höhe gestiegen, dass eine Erhöhung von 0,25 auf 0,69 Euro gerechtfertigt wäre."


    Nun, ich rufe sowieso eher selten 0180er Rufnummern an, aber ich denke ich werde trotzdem Widerspruch gegen diese Preiserhöhung einlegen.

    Ich verschicke meine verkauften Wertkarten meist direkt nach Zahlungseingang, weise den Käufer aber dabei darauf hin, daß er sie innerhalb von 14 Tagen umregistrieren muß. (Vorausgesetzt die Karten waren vorher auf mich registriert.)


    Bisher hat das auch wunderbar (mit maximal einmal nachhaken) geklappt.


    Falls die Karten weiterhin auf deinen Namen laufen kann es einerseits Probleme geben falls damit Straftaten begangen werden (statistisch gesehen wohl eher unwahrscheinlich), aber es kann z.T. auch sein daß du beim entsprechenden Anbieter keine neuen Karten mehr bekommst weil du ja schon so viele hast...