Eine "richtige" Beratung bekommst Du bei Deinem Steuerberater. Den kannst Du dann auch verknacken, wenn was schief läuft.
Zu meinem Kenntnisstand:
Die Beteiligung an einem amerkikanischen Immobilienfonds gehst Du als "Mitgesellschafter" ein (in der Regel als "Limited Partnership", ähnlich der Stellung eines Kommanditisten einer KG). Hier kommt es aber auf den Gesellschaftsvertrag an, sofern sie Dir ein Kuckucksei ins Nest legen wollten oder haben, bist Du unter Umständen auch ein "General Partner", d.h. Du haftest für den Krempel, wenn die was verbocken. Dies solltest Du genauer überprüfen, AWD traue ich sowas durchaus zu. Da Du ja nicht besonders geneigt warst, die Briefe von AWD durchzuforsten bzw. zu beantworten, würde ich nachrecherchieren, welchen Status Du bei der LP hast.
Es gibt zudem noch die Möglichkeit der Form eines Joint Ventures oder über den Umweg einer Beteiligung an einer KG oder GmbH & Co KG, die wiederum woanders beteiligt ist, aber das führt jetzt zu weit.
Zu der Steuererklärung:
Sofern Du Anteilseigner eines amerikanischen Immbobilienfonds bist, so musst Du eine Steuererklärung in den Staaten abgeben (außer ist eine KG Beteiligung, wovon ich aber in Deinem Fall nicht ausgehe). Die Einkünfte sind Vermietungseinkünfte.
Die seriösen Fondsgesellschaften bieten von sich aus Hilfe bei der Erstellung an oder empfehlen Dir einen Steuerberater.
Der Freibetrag dürfte an sich roundabout $ 3.000 sein, die Einkünfte gehen in Deutschland nur in den PV und sind nicht steuerpflichtig.
Im Falle der LP oder GmbH-Konstruktion bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sofern Du den Freibetrag unterschreitest, bin ich mir nicht ganz sicher, ob hier auch eine Verpflichtung zur Abgabe besteht.
Edit: der Freibetrag für 2006 beträgt $ 3.300.