Beiträge von Fropper

    Das lässt zwar das BGB nicht zu, aber die AGB von Mobilcom und diese stehen für die Mogelcomer über dem BGB.
    Ergo, Du musst um Dein Recht "kämpfen", d.h. immer wieder Briefe mit der Aufforderung der Einhaltung des korrekten Kündigungstermines schreiben und
    - mit dem Anwalt "drohen",
    - Entzug der Einzugsermächtigung vor der letzten Rechnung (die Mehrgebühren für den Aufwand dürfen sie Dir in Rechnung stellen, 2,50 Euro) und
    - den "unkorrekten" Rechnungsbetrag zurückbuchen zu lassen (die tragen dann die Gebühren...) und den korrekten Betrag zu überweisen.


    Je nach Gutdünken des bearbeitenden Mogelcomers reicht evtl. ein Brief, bis Du das richtige Kündigungsdatum schriftlich(!) hast oder mehrere Briefe mit der gesamten "Keulenpalette" (Anwalt, Entzug der Einzugsermächtigung etc.).


    Viel Spass mit der Mogelcom!

    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Wenn ich mir so die Wahlbeteiligung bei Wahlen in den USA ansehe, kann man streng genommen nicht von "vom Volk berufen" sprechen! :rolleyes:


    Das Volk bzw. jeder einzelne hat aber die Möglichkeit zu einer Wahl zu gehen, insofern trifft man seine "Wahl" in zweierlei Hinsicht.


    Man kann ja aber auch mit der Wahlurne direkt an die Haustür kommen um den Einheitsstimmzettel abzuholen, dann hast Du eine Wahlbeteiligung von annähernd 99,9%....ist das dann eine vom "Volk berufene Regierung"?? :rolleyes:

    Zelfi ist bei meiner Freundin und mir seit 2 Tagen down (mal wieder). Wie sieht es bei Euch aus?


    Gut, der Dienst ist kostenlos und man sollte nicht mosern, aber langsam nervt es, wenn man für den Versand eine SMS bis zu drei Verbindungen aufbauen muss und es danach teilweise immer noch nicht funktioniert.


    Es wird wahrscheinlich wieder auf einen kostenpflichtigen Anbieter hinauslaufen, der Zeitaufwand bei Zelfi wird einfach zu groß....

    Freiwillige Zahlungen kann der Arbeitgeber an Bedingungen knüpfen. So ist es z.B. bei manchen üblich, dass Bonuszahlungen (z.B. bei Call-Centern) nur dann gewährt und ausgezahlt werden, wenn der Mitarbeiter keinen Tag im Monat krank war.


    Die Mutter aller Antworten: es kommt drauf an... was Du mit Deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart hast und wie die Betriebsvereinbarungen, sofern eine hierfür existiert, ausgestaltet ist.

    Der Samsung ist ein älteres Modell, "schlechterer" Kontrast (bei Samsung 600:1, der LG hat 700:1 und dynamisch 2000:1); Samsung hat 6 ms und der LG 5ms, schenken sich hier also nicht viel.


    Ich glaube, dass der Samsung höhenverstellbar ist, der LG ist es definitv nicht. Zudem hat der Samsung laut Amazon-Angaben ein integriertes Netzteil, der dürfte etwas wärmer werden.


    Es ist eine reine Geschmackssache welchen Du nimmst. Du machst mit beiden nichts falsch. Welcher Dir eben besser gefällt.

    Hänge mich hier mal ran, folgendes:


    Mir wurde ein Schaden am Handy verursacht, der durch die Haftpflicht abgedeckt sein sollte.
    Im Fragebogen zum Hergang will die Versicherung eine Ermächtigung, um bei meinem Kartenanbieter Auskünfte über mein Vertragsverhältnis mit dem Kartenanbieter einzuholen. Zudem wollen sie das Kundenkennwort, die PIN und die PUK.


    Ich habe nicht vor, denen eine Ermächtigung zu erteilen, die könnten ja dann jederzeit auf mein Kundenkonto zugreifen.


    Irgendwie kommt mir das komisch vor...was wollen die mit der Ermächtigung? Wozu brauchen die das?

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske

    Mein Steuerberater hat nach eigener Auskunft keine Ahnung von US-Steuererklärungen.


    Er hat aber hoffentlich Deine amerikanischen Einkünfte in den PV (Progressionsvorbehalt) reingenommen?


    Zitat

    Das läuft über eine Treuhandgesellschaft namens ATC in München, die bieten tatsächlich an, das zu übernehmen. Das Problem ist, dass ich nicht einschätzen kann, wie seriös bzw. nötig das ist.


    Es gibt einige Gesellschaften (bzw. Steuerberater) die sich darauf spezialisiert haben. Ich kenne allerdings die Dimension Deiner Anlage nicht, aber es sollte nicht mehr als 120 Euro kosten.
    Zu ATC: Klick mich hart
    Sind auch eine Steuerberatungsgesellschaft, d.h. sie sind zumindest haftplichtversichert, für Schäden, die sie verbocken :D


    Die Kanzlei hätte für mich sowieso schon jeden Funken Seriösität auf Grund der Zusammenarbeit mit AWD verloren...

    Eine "richtige" Beratung bekommst Du bei Deinem Steuerberater. Den kannst Du dann auch verknacken, wenn was schief läuft.


    Zu meinem Kenntnisstand:
    Die Beteiligung an einem amerkikanischen Immobilienfonds gehst Du als "Mitgesellschafter" ein (in der Regel als "Limited Partnership", ähnlich der Stellung eines Kommanditisten einer KG). Hier kommt es aber auf den Gesellschaftsvertrag an, sofern sie Dir ein Kuckucksei ins Nest legen wollten oder haben, bist Du unter Umständen auch ein "General Partner", d.h. Du haftest für den Krempel, wenn die was verbocken. Dies solltest Du genauer überprüfen, AWD traue ich sowas durchaus zu. Da Du ja nicht besonders geneigt warst, die Briefe von AWD durchzuforsten bzw. zu beantworten, würde ich nachrecherchieren, welchen Status Du bei der LP hast.
    Es gibt zudem noch die Möglichkeit der Form eines Joint Ventures oder über den Umweg einer Beteiligung an einer KG oder GmbH & Co KG, die wiederum woanders beteiligt ist, aber das führt jetzt zu weit.


    Zu der Steuererklärung:
    Sofern Du Anteilseigner eines amerikanischen Immbobilienfonds bist, so musst Du eine Steuererklärung in den Staaten abgeben (außer ist eine KG Beteiligung, wovon ich aber in Deinem Fall nicht ausgehe). Die Einkünfte sind Vermietungseinkünfte.
    Die seriösen Fondsgesellschaften bieten von sich aus Hilfe bei der Erstellung an oder empfehlen Dir einen Steuerberater.
    Der Freibetrag dürfte an sich roundabout $ 3.000 sein, die Einkünfte gehen in Deutschland nur in den PV und sind nicht steuerpflichtig.
    Im Falle der LP oder GmbH-Konstruktion bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sofern Du den Freibetrag unterschreitest, bin ich mir nicht ganz sicher, ob hier auch eine Verpflichtung zur Abgabe besteht.


    Edit: der Freibetrag für 2006 beträgt $ 3.300.