Was ist damit gemeint bei Neuabschluß ?? 24 Monate nach aktivierung oder 24 VOLLE MONATE nach aktivierung ??
Weiß da jemand Bescheid ??
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Was ist damit gemeint bei Neuabschluß ?? 24 Monate nach aktivierung oder 24 VOLLE MONATE nach aktivierung ??
Weiß da jemand Bescheid ??
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1993502#post1993502
Es sind 24 Monate ab dem Tag der Aktivierung, mehr lässt das BGB gar nicht zu.
Das lässt zwar das BGB nicht zu, aber die AGB von Mobilcom und diese stehen für die Mogelcomer über dem BGB.
Ergo, Du musst um Dein Recht "kämpfen", d.h. immer wieder Briefe mit der Aufforderung der Einhaltung des korrekten Kündigungstermines schreiben und
- mit dem Anwalt "drohen",
- Entzug der Einzugsermächtigung vor der letzten Rechnung (die Mehrgebühren für den Aufwand dürfen sie Dir in Rechnung stellen, 2,50 Euro) und
- den "unkorrekten" Rechnungsbetrag zurückbuchen zu lassen (die tragen dann die Gebühren...) und den korrekten Betrag zu überweisen.
Je nach Gutdünken des bearbeitenden Mogelcomers reicht evtl. ein Brief, bis Du das richtige Kündigungsdatum schriftlich(!) hast oder mehrere Briefe mit der gesamten "Keulenpalette" (Anwalt, Entzug der Einzugsermächtigung etc.).
Viel Spass mit der Mogelcom!
Wenn man Mobilcom darauf aufmerksam macht, dass sie natürlich "unbeabsichtigt" einen Fehler beim Vertragsende gemacht haben, wird das i.d.R. recht schnell korrigiert.
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