Bei den Finanzämtern liegen alle notwendigen Formulare aus, die Du einreichen musst. In Deinem Fall der Mantelbogen und die Anlage N. Es kann aber sein, dass manche Formulare vergriffen sind, grade die Anlage N.
In Deinem Falle einfach die Daten von der Lohnsteuerkarte übernehmen. Werbungskosten etc. dürften für Dich uninteressant sein, da Du wahrscheinlich unter dem Freibetrag bist.
Wie schon gepostet wurde, die Lohnsteuerkarte muss mit!
Bei der Steuernummer gibst Du "- NEU -" an, falls Du bisher keine hattest.
ZitatDas einzige was du hinterherschicken musst ist die Lohnsteuerkarte. Zitat Elster Webseite
Belegverzicht ab Einkommensteuererklärung 2003
Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV) grundsätzlich verzichtet. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Das ist mir neu. Wahrscheinlich nur bei den Fällen, die keine Werbungskosten etc. geltend machen. Generell sieht die Praxis anders aus.