Beiträge von Carsten19

    Zitat

    Original geschrieben von robbierob
      Cupertino_Freak


    Kostenlose Bargeldabhebungen:
    Du musst keine Gebühren seitens Barclay fürchten. Es gibt bei der Germanwings Gold-Variante weder Auslandseinsatz- noch Bargeldabhebungsgebühren. In den USA zum Beispiel gibt es jedoch eine Vielzahl von Automaten, die dir Gebühren für das Abheben abknöpfen. Die werden dann einfach auf den Abhebebetrag draufgeschlagen. Diese Gebühren (so um die 2 bis 3 Dollar) stehen allerdings immer auf dem Display, bevor man die Abhebung (withdrawal, from credit) bestätigt. Man kann sie dann problemlos abbrechen. Am besten ist es, sich größere Banken herauszusuchen (National irgendwas usw.), um die Gebühr zu vermeiden und um Automaten in Hotels, Supermärkten und an Tankstellen einen großen Bogen zu machen. Wenn man ein Navi im Auto hat, sollte das kein Problem sein.


    Zu der Geldautomatenabhebungsgebühr im Ausland gleich mal eine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass Barclaycard diese Gebühr auf Antrag dem Kreditkartenbesitzer wieder erstattet?
    Warum frag ich? Weil die DKB-Bank dies tut, zumal die Kreditkarte der DKB-Bank dauerhaft kostenfrei ist und auch keine Bargeldabhebungs- oder Auslandsreisegebühr verlangt. Hat jemand Erfahung?


    Ich wollte eben mal bei http://www.barclaycard.de eine Beantragung der Gemranwings-Gold Kreditkarte durchspielen. Gleich auf der ersten Seite der Betellung kommt die Frage "Haben Sie bereits eine Barclaycard Kreditkarte?".
    Wenn ich ja ankreue, weil ich schon zwei bei Barclaycard habe, kann ich keine Online-Bestellung abschicken ich muss in diesem Fall telefonischen Kontakt suchen.
    Hat jemand eine Idee, was da der Hintergund ist? Was wollen dir mir am Telefon noch erzählen bzw. warum soll/muss ich per Telefon bestellen und Neukunden nicht?

    Antwort der HUK24: Ein Kurzzeitkennzeichen kann ich nicht für das zu verkaufende Auto beantragen bzw. versichern lassen, sondern nur das neue Fahrzeug für Probefahrten...


    Verstehe wer will, ich nicht...


    Also ich würde ja persönlich niemals ein Fahrzeg kaufen, welches ich nicht probegefahren bin. Daher könnte ich potenzielle Käufer schon verstehen, wenn diese sich sofort wieder umdrehen, weil sie keine Probefahrt machen dürfen/können.


    Ist das wirklich realistisch, das potenzielle Käufer ihr eigenen Kurzzeitkennzeichen mitbringen? Ich kann mir das irgendwie gar nicht vorstellen, dass ich mit Kennzeichen unterm Arm zu einer Probefahrt gehe...


    60 EUR für 5 Tage ist schonne Hausnummer, da werde ich das mal durchkalkukieren, ob nicht doch neue Kennzeichen für die Übergangszeit günstiger sind...


    Danke!


    Kannst du noch mitteilen, welche Versicherung das war und wie viel Geld deine Versicherung dafür haben wollte?

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Und genau so wird es nicht funktionieren, es sei denn du lässt dir für das alte Fahrzeug neue Kennzeichen zuteilen, während du die alten Kennzeichen für das neue Fahrzeug reservierst, aber auch dafür benötigst du eine neue eVB. ;)


    Dann glaube ich ja beinahe, das ganz neue Kennzeichen fast schon billiger sind, als Kurzzeitkennzeichen... ;)
    Gelte ich dann als weiterer, neuer Vorbesitzer, obwohl nur die Kennzeichen geändert werden? Das aktuelle Kennzeichen steht ja auch im Fahrzeugbrief.


    Okay, das habe ich soweit verstanden.
    Aber ich habe ja nicht vor, zwei Fahrzeuge auf einem Vertrag laufen zu lassen. Für das neue Fahrzeug schließe ich natürlich einen neuen Vertrag ab (über Haftpflicht und Kasko) und solange ich den alten Wagen noch besitze, habe ich nicht vor, den Vertrag bei der Versicherung über den alten Wagen zu kündigen. Ich habe dann halt in der Zeit, wo der alte Wagen nicht verkauft ist, zwei Verträge bei der Versicherung.


    Ich habe mir das eher so vorgestellt, dass bei der Versicherung eben das Fahrzeug an sich (zu erkennen an der Identifikationsnummer) versichert ist und nicht (!) das Kennzeichen. Daher habe ich mir gedacht, der Versicherung kann es ja egal sein, welches Kennzeichen dran ist, solange halt die Identifikationsnummer des Fahrzeugs mit der im Vertrag übereinstimmt.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Der Versicherung ist es absolut nicht "schnurz" ;).


    Sobald du das Fahrzeug abmeldest endet auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Für ein Kurzzeitkennzeichen würdest du eine neue Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner (einer) Gesellschaft benötigen. Dies würde ohne weitere Absprachen nur über Haftpflicht laufen. Eine Kaskoversicherung müsste explizit eingeschlossen werden.


    Ich habe Probleme den Sinn dahinter zu erkennen.


    Mit der reinen "Stilllegung" des Fahrzeugs endet doch nicht der Versicherungsschutz!? Wenn ich das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück weiter abstelle, muss es doch (auch wenn es keine Kennzeichen trägt) versichert sein, z.B. wegen Explosion des Fahrzeugs o.ä.? Ich meine, es gibt doch einen Unterschied, ob ich ein Fahrzeug kurzzeitig stilllege oder definitiv abmeblde bei der Zulassungsstelle.


    Der Hintergrund, wie bereits im 1. Post geschrieben ist, dass ich ja das alte Fahrzeug weiterhin für Probefahrten angemeldet und versichert lassen muss... Die heute noch genutzten Kennzeichen an dem Wagen werden auf das neue Fahrzeug umgemeldet, jedoch ist das alte Fahrzeug noch nicht verkauft.

    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Falls das neue Auto vom Händler kommt, wäre es am einfachsten, sich von diesem rote Kennzeichen auszuleihen und damit die Probefahrten zu absolvieren. Hier solltest Du dringend klären, was im Schadenfall passiert, sowohl hinsichtlich der Haftpflicht als auch einer eventuell vorhandenen Kasko-Deckung.


    Die Alternative sind, wie beschreiben, die Kurzzeitkennzeichen. Wenn Dein Versicherer hier zicken sollte, such Dir dringend einen richtigen. Ein Zusatzbeitrag wird hier in der Regel nicht erhoben. Im Schadenfall, sprich: der potentielle Käufer verursacht eine Unfall, wird allerdings Dein Vertrag mit diesem Schaden belastet. Kasko-Deckung besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde.


    Ich habe meinen Wagen derzeit bei der HUK24 versichert. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, ob ich den Wagen für einen kurzen Moment stilllegen kann (damit ich das Kennzeichen für den neuen Wagen übernehmen kann) und dann sofort den alten Wagen wieder per Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (ohne etwas an der Versicherung zu machen, denn der Vertrag wird von mir über die Haftpflicht und Kasko ja nicht gekündigt)?
    Ich weiß nicht, ob es so ist, aber eigentlich kann es der Versicherung doch schnurz sein, ob ich an dem Fahrzeug ein normales Kennzeichen habe oder ein Kurzzeitkennzeichen, oder?

    Hey!
    Ich möchte mir in naher Zukunft ein neues Auto kaufen und mein jetziger Kennzeichen von meinem alten Wagen mitnehmen.
    In dem Zeitpunkt, in dem ich jedoch die alten Kennzeichen auf mein neues Auto umschreibe, wird ja mein alter Wagen stillgelegt, da es ab dann keine Kennzeichen mehr hat.


    Meine Frage: Wie kann ich es dann ermöglichen, für Verkaufszwecke Probefahrten mit dem alten Wagen durchführen zu können? Nach meiner Recherche geht das nur mit Kurzzeitkennzeichen (die aber nur für max. 5 Tage am Stück gültig sind).


    Gibts noch weitere Möglichkeiten? Hat jemand Erfahrungen? Wäre es nicht einfach billiger (und evtl. stressfreier), sich für den alten Wagen noch ganz neue Kennzeichen machen zu lassen? Nicht jede Versicherung soll ja auch Kurzzeitkennzeichen versichern...


    Danke!