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Original geschrieben von murmelchen
nunja, bis zum Ausbau schreibt der VK, und was ist danach? mit den Füssen drauf rumgetrampelt?
Garantie ist auch ausgschlossen. Unten der letzte Satz. Rücknahme ist auch ausgeshclossen (Seite mit Zahlungsbedingungen in der Auktion)
Dort steht:
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
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Ach verdammt, ich komme einfach mit dem neuen Layout nicht zurecht... 
Ist es also doch sinnvoller gleich zivilrechtlich weiterzumachen?
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Original geschrieben von murmelchen
Du kaufst also ein Produkt wo du weisst, das es Fehlerhaft sein könnte?
:eek: und dann von Privat?
Hat der VK das Mainboard denn als Funktionsfähig verkauft oder evtl. sogar als defekt? (irgenndwo im auktionstext)
Es ist in einem solchen Fall halt schwierig, der VK kann nicht beweisen das, das MB funktionsfähig war, und Du nicht das Du es nicht beschädigt hast.
Auf jedenfall sollte man ein Produkt, wo man, wie in deinem Fall weiss das es einen Serienfhelre gab nicht blindlings kaufen. :apaul:
Übrigens Ebay hat auch eine Hotline da wartet man keine 2 Stunden 
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Naja, eigentlich betraf das mit den Kondensatoren die erste Serie, bei den zweiten Serie sollte das eigentlich nicht mehr auftreten. Ich habe selbst, seit vielen Jahren, das Board der zweiten Serie und bei mir sind alle ELKOS i.O.
Der Verkäufer beschrieb es ausdrücklich (auf Anfrage eines anderen Interessenten), dass das Board funktioniert. Hier der Link.
Mir fällt auf, dass Gewährleistung und Rücknahme gar nicht ausgeschlossen war. Also sehen doch meine Karten doch gar nicht so schlecht aus?!
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Original geschrieben von murmelchen
Hast Du das Mainboard von einem Händler Oder Privat gekauft?
Von Privat
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Bei Privat sieht es eher schlecht aus, mit Gewährleistung.
Ein Händler muss Dir innerhalb der ersten 6 Monate eine Fehlbedienung (falscheinbau) nachweisen, um sich vor der Gewährleistung zu drücken.
Hast Du den VK denn mal kontaktiert bevor du Paypal eingeschaltet hast?
Ein Kondensator läuft normalerweise nicht einfach so aus, auch nicht bei falschem Einbau. (am Mainboard wird ja normalerweise nur das ATX Kabel zur Stromversorgung angschlossen). Und das passt nur korrekt.
Natürlich habe ich den Verkäufer als erstes kontaktiert. Ich habe ihm ein Foto von dem Kondensator geschickt und bat um Wandlung. Er entgegnete mir nur, dass es ein Privatverkauf sei und er Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hat und dass er mit Rücksprache mit eBay und seiner RS-Versicherung (interessant, dass eBay innerhalb von 2h auf seine Mail reagiert ;):D) keine Rückerstattung vornimmt, da das Mainboard bei Ihm lief. Weiter hat er bei Paypal hinzugefügt, dass das Mainboard durch einen Einbaufehler beschädigt worden sei, dabei hab ich das noch nicht einmal eingebaut gehabt.
Es handelt sich um ein ASUS A7N8X-E, einen Hinweis, dass bei dieser Serie fehlerhafte Kondensatoren verbaut wurden, ignorierte der Verkäufer.
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Ich hab letzte Woche ein Mainboard per Paypal bezahlt. Das Mainboard hat nen ausgelaufenen Kondensator und der Verkäufer möchte das Geld nicht zurückzahlen, also habe ich nun den Paypal Käuferschutzantrag gestellt.
Nun steht folgendes in meinem Fall:
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Gesamtanzahl der Nachrichten: 3
Von PayPal: PayPal am 29.01.2010 13:42 MEZ
Der Verkäufer hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
Von Verkäufer: XXXX am 29.01.2010 13:42 MEZ artikel wurde in einem fehlerfreien und tadelosem zustand versendet. evtl nicht sachgemäßen einbau. für eine weitere mitarbeit stehe ich gerne zur verfügung. mfg XXXX
Von Käufer: Chefkoch85 am 29.01.2010 12:30 MEZ Mainboardkondensator ausgelaufen - Verkäufer verweigert Rücknahme
Wie kann der Verkäufer Antrag auf Käuferschutz stellen? Und warum ist der Status "Antwort der anderen Partei ausstehend", obwohl der Verkäufer sich dazu schon geäußert hat. Und wie geht es jetzt überhaupt weiter?
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Original geschrieben von tribal-sunrise
Und wie er das kann - häufig ist es so dass die Garantiebestimmungen nur die Ersatzteile abdecken aber nicht die Arbeitszeit und selbstverständlich wird Dir Dein Autohändler dann eine Rechnung schicken ... - aber der Vergleich hinkt ohnehin etwas - nur der Vollständigkeit halber ...
Das kommt natürlich wieder auf die Garantiebedingungen an - da hast Du recht.
Aber wie gesagt, ich finde mich verarscht, denn der Hersteller schreibt 36 Monate Garantie, aber nichts davon, dass der Händler eine Servicepauschale für die Bearbeitung eines Garantiefalls erheben darf.
Aber wie gesagt, dass Thema hat sich erledigt. Die Karte ist entsorgt und eine von einem anderen Hersteller bestellt 
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Original geschrieben von tribal-sunrise
Nein übernehmen sie nicht - siehe Garantiebedinungen.
Gut, die Hindesenkosten nicht... aber die Rücksendekosten übernimmt Asus.
Trotzdem fühl ich mich ein wenig getäuscht. Wenn mein Auto kaputt geht (innerhalb der Garantie) sagt der Händler ja auch nicht, dass ich zwar Garantie hab, ich aber außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bin und deswegen möchte ich gerne 50€...
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Original geschrieben von tribal-sunrise
1. Ich halte es für fragwürdig darauf zu pochen dass ein Händler mit Garantie "wirbt" - ebenso wie er auf eine Grafikkarte schreibt dass sie 512MB RAM hat schreibt er dass sie 36 Monate _Hersteller_garantie hat - das weitet die Garantieerbringung noch lange nicht auf den Händler aus.
2. Dazu müsste man erst einmal abklopfen ob der Händler offizieller Vertragspartner von ASUS ist _und_ die Garantieleistung Bestandteil des Vertrages Kunde<->Händler und nicht Kunde<->Hersteller ist (letzteres ist der Normalfall). Dazu muss Chefkoch85 mal auf seine Rechnung kucken.
3. In den Garantiebestimmungen von ASUS steht doch - wie ich breits zitierte - ganz klar dass z.B. die VK vom Kunden getragen werden müssen - von einer 100% "kostenlosen Erbringung der Garantieleistungen" war seitens ASUS oder des Händlers also nie die Rede!
Chefkoch - Wie hoch ist denn die "Servicepauschale" und überschreitet sie überhaupt eine normal kalkulierte Höhe für Versand und Arbeitsaufwand?
ASUS übernimmt wohl die Transport vom Händler zu ASUS und umgekehrt. Daher finde ich es schon kundenunfreundlich, hier 15€ zu kassieren, zumal ich aufjeden Fall die Hinsendekosten zum Händler auch noch selber tragen darf.
Und dann ist ja auch noch nicht einmal sicher, dass hier auch die Garantie greift, da mein Netzteil auch noch mit abgeraucht ist, könnte es sich ja um einen Überspannungsschaden handeln.
Asus ist auch nicht mehr das, was es mal war...
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Original geschrieben von Printus
... sofern es nicht auf Einbaufehler oder Manipulationen deinerseits zurückzuführen ist UND sich die Garantie auf den zugrunde liegenden Fehler bezieht (einfaches Beispiel: wenn beim Auto 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung gegeben wird kann man sie nicht für den nach 5 Jahren abfallenden Innenspiegel hernehmen).
Ist klar... die GraKa lief ja über zwei Jahre ohne Probleme. Das System wurde auch nicht overclocked...
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IMHO nicht weil wenn der Hersteller eine Garantie anbietet wird sie zum Bestandteil des Kaufs. Der Hersteller müsste keine Garantie geben, wenn er damit aber wirbt und es anbietet ist es womöglich ein Kaufargument gewesen, warum man sich für diese und nicht eine andere Graka entschieden hat. Der Händler kann dann später nicht sagen, dass er sich diesem Bestandteil des Angebots entzieht und nur gegen Extrazahlung tätig wird. Die Garantie gehört sozusagen zu den mit verkauften Eigenschaften der Ware.
Genau das wollte ich hören. Danke...
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Original geschrieben von hecke
Kannst du doch einfach umgehen, indem du sie direkt an den Hersteller schickst, oder?
Asus akzeptiert keine Kundeneinsendungen 
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Meine Grafikkarte ist abgeraucht und oh Wunder oh Wunder, sie hat noch Garantie. Jetzt hab ich die Unterlagen rausgesucht und der Verkäufer schreibt:
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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Eventuell längere Garantieleistungen einiger Hersteller bearbeiten wir im Rahmen einer kostenpflichtiger Serviceleistung über diesen Zeitraum hinaus.
Ist das rechtens, dass ein Händler eine Servicepauschale vom Kunden verlangt?