Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Meine Grafikkarte ist abgeraucht und oh Wunder oh Wunder, sie hat noch Garantie. Jetzt hab ich die Unterlagen rausgesucht und der Verkäufer schreibt:

    Zitat

    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Eventuell längere Garantieleistungen einiger Hersteller bearbeiten wir im Rahmen einer kostenpflichtiger Serviceleistung über diesen Zeitraum hinaus.


    Ist das rechtens, dass ein Händler eine Servicepauschale vom Kunden verlangt?

  • Kaufe mir einen neuen 47" Fernseher und benötige einen DVI auf HDMI Adapter damit ich den Fernseher mit dem Signal von meiner Grafikkarte versorgen kann.


    Da es da sicher Qualitätsunterschiede gibt, und ich mir nicht bei einem so teuren Fernseher dann wegen einem schlechten Adapter ein schlechtes Bild bescheren will, taugt dieser hier von Amazon was?

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Kannst du doch einfach umgehen, indem du sie direkt an den Hersteller schickst, oder?


    Asus akzeptiert keine Kundeneinsendungen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Da es da sicher Qualitätsunterschiede gibt,


    nicht wirklich - Digital heisst "geht" oder "geht nicht" - "gutes" oder "schlechtes" Bild gibt es da im Prinzip nicht - lt. Rezessionen funzt das Ding einwandfrei (siehe Dreambox Beitrag) also spricht in meinen Augen nichts dagegen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    nicht wirklich - Digital heisst "geht" oder "geht nicht" - "gutes" oder "schlechtes" Bild gibt es da im Prinzip nicht - lt. Rezessionen funzt das Ding einwandfrei (siehe Dreambox Beitrag) also spricht in meinen Augen nichts dagegen ...


    Stimmt, das ist durchaus ein Argument. Es wird nicht auf einmal eine schlechte 0 oder eine schlechte 1 aus dem Signal :).

  • Japp, genau - is nicht mehr wie früher wo man mit nem Oehlbach Kabel vllt. noch ein letztes Prozentquentchen mehr Qualität rauskitzeln konnte - die können heute nur noch z.B. bei HDMI Kompatibilität und maximaler Kabellänge ihre teuren Preise rechtfertigen - mit der Bildqualität hat das nimmer wirklich was zu tun ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Und solide Stecker sind vielleicht auch noch was wert. Nicht daß die nach 3 mal rein und raus abfallen oder so.
    Hab auch mal wieder eine Frage: Ich hab Anfang Januar Klamotten im Internet bestellt, per Kreditkarte bezahlt. Einige Tage später hab ich rund die Hälfte der Artikel zurückgeschickt (hatte zur Auswahl jeweils 2 Größen bestellt, da bei dieser Marke die Klamotten sehr unterschiedlich ausfallen)
    Bis heute hab ich von 2 Bestellungen, aus denen ich Ware zurückgeschickt habe, nur von einer Bestellung nach langem hin und her eine Rückerstattung bekommen. Auf die zweite warte ich seit Wochen.
    Da trotz mehrmaliger Anmahnung meinerseits für die zweite Rücksendung keinerlei Rückerstattung erfolgt, überlege ich nun, ob ich die Kredikartenzahlung zurückgehen lassen kann.
    Geht das so einfach in diesem Fall oder ist das nicht so gedacht? Innerhalb welchem Zeitraum kann ich das machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Meine Grafikkarte ist abgeraucht und oh Wunder oh Wunder, sie hat noch Garantie.


    ... sofern es nicht auf Einbaufehler oder Manipulationen deinerseits zurückzuführen ist UND sich die Garantie auf den zugrunde liegenden Fehler bezieht (einfaches Beispiel: wenn beim Auto 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung gegeben wird kann man sie nicht für den nach 5 Jahren abfallenden Innenspiegel hernehmen).

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ist das rechtens, dass ein Händler eine Servicepauschale vom Kunden verlangt?


    IMHO nicht weil wenn der Hersteller eine Garantie anbietet wird sie zum Bestandteil des Kaufs. Der Hersteller müsste keine Garantie geben, wenn er damit aber wirbt und es anbietet ist es womöglich ein Kaufargument gewesen, warum man sich für diese und nicht eine andere Graka entschieden hat. Der Händler kann dann später nicht sagen, dass er sich diesem Bestandteil des Angebots entzieht und nur gegen Extrazahlung tätig wird. Die Garantie gehört sozusagen zu den mit verkauften Eigenschaften der Ware.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    ... sofern es nicht auf Einbaufehler oder Manipulationen deinerseits zurückzuführen ist UND sich die Garantie auf den zugrunde liegenden Fehler bezieht (einfaches Beispiel: wenn beim Auto 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung gegeben wird kann man sie nicht für den nach 5 Jahren abfallenden Innenspiegel hernehmen).


    Ist klar... die GraKa lief ja über zwei Jahre ohne Probleme. Das System wurde auch nicht overclocked...

    Zitat


    IMHO nicht weil wenn der Hersteller eine Garantie anbietet wird sie zum Bestandteil des Kaufs. Der Hersteller müsste keine Garantie geben, wenn er damit aber wirbt und es anbietet ist es womöglich ein Kaufargument gewesen, warum man sich für diese und nicht eine andere Graka entschieden hat. Der Händler kann dann später nicht sagen, dass er sich diesem Bestandteil des Angebots entzieht und nur gegen Extrazahlung tätig wird. Die Garantie gehört sozusagen zu den mit verkauften Eigenschaften der Ware.


    Genau das wollte ich hören. Danke...

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