Beiträge von kues

    Die Schließung der Gastronomie hat die Runde aus Bundesregierung und Landesregierungen beschlossen, da das kein Organ der Exekutive ist sind formal die Landsregierungen die die Verordnungen erlassen, in NRW gilt. z.B. ab Heute: https://www.land.nrw/sites/def…8.03.2021_lesefassung.pdf

    Eben, die gemütliche Runde, wo angeblich irgendwas beschlossen wird, aber nachher die Landesregierungen ihre je eigene Interpretation durchsetzen. Ist doch ähnlich wie die Kultusministerkonferenz (da halt ohne Bund)…

    Die Bundesregierung beschließt doch herzlich wenig, setzt sogar wenig durch. Im September/Oktober wollten die Länder nicht rechtzeitig Lockdown machen und jetzt wollen die Länder schneller aufmachen. Nur als Sündenbock für eigene, andere oder angebliche Versäumnisse und als Zahlmeister für am besten alles ist der Bund (bzw. die Bundesregierung/Bundesminister) jeweils den Landesregierungen herzlich willkommen.


    Insofern finde ich es überhaupt nicht haarspalterisch, sondern sowohl juristisch als auch politisch vollkommen richtig, dass die jeweiligen Landes- bzw. Kreis-/Kommunalverordnungen Ziel von juristischen Gegenmitteln sein müssen. Wobei ich die kommunalen Verantwortlichen am meisten bemitleide. Die haben am wenigsten finanzielle (Ausweich)Möglichkeiten und bekommen immer den Scheiß von den großkopferten Landesregierungen oder direkt/mittelbar vom Bund vor die Füße geworfen.

    wen juckt´s...? Wie wissen ja inzwischen alle, wie solche Zahlen entstehen.

    Die nationale Tragweite resultiert doch aus den Maßnahmen, nicht aus dem Virus und seiner Verbreitung. Nicht alles, was der Bundestag beschließt und feststellt, entspricht den Tatsachen bzw. ist faktenbasiert. Aber was erzähl ich...? Das kann man inzwischen überall nachlesen. Man muss es jetzt nur noch einsehen.

    Auch nicht alles was man glaubt zu wissen ist faktenbasiert bzw. entspricht den Tatsachen.


    Aber bei dem zitierten ging es sowieso um die Rechtsakte, mithin dass der Bundestag eben gemäß §5 Infektionsschutzgesetz die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hat (bzw. dies kann) und damit die Möglichkeiten des §28a Infektionsschutzgesetz ermöglicht. Letztere aber eben vorallem die Länder (und untergeordnete Behörden) nutzen können…

    Nein, die muss man nicht abschaffen, nur gerade bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit wäre es äußerst sinnvoll dass eine Klage gleich auf der Ebene verhandelt wird wo die Verordnung erlassen wurde gegen die man klagt, da das Schließen der Gastronomie von der Bundesregierung beschlossen wurde wäre das das Bundesverwaltungsgericht.
    Damit hätte der Beschluss Allgemeingültigkeit für jeden Betroffenen und die nächste Instanz wäre schon das Bundesverfassungsgericht.

    Haarspalterisch könnte man noch argumentieren dass es Landesverordnungen sind da die Lockdownverkündungsrunden eh keinen Verfassungsstatus haben und es letztlich die einzelnen Länder sind die sie umsetzen.

    Aber auch das würde schonmal eine Instanz einsparen und von besser qualifizierten Richtern entschieden.

    Ähm, die Schließung der Gastronomie wurde rechtlich von der Bundesregierung beschlossen/verfügt? Ich bin ja kein Jurist, aber bisher musste ich immer Verordnungen und Verfügungen der Bundesländer und Kommunen (bzw Städte/Kreise) lesen, um mich über die geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren. Nach dem Bundes Infektionsschutzgesetz haben nach meinem Verständnis auch in den meisten Fällen nur die Landesbehörden bzw. Behörden der Kreise/Kommunen die wesentlichen Verordnungmöglichkeiten und -pflichten. Mal abgesehen von „der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag, Festlegung von Einreisebestimmungen ins Bundesgebiet durch die Bundesregierung und besonderen direkten Verordnungs- und Regelungsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministers in der Gesundheitsversorgung. Oder übersehe ich da was?

    Na hoffentlich. Ich meine aber wenn ich die Berichterstattung so verfolgt habe dass immer noch Stand der Dinge ist dass ausreichende Mengen erst im 3. Quartal zur Verfügung stehen werden, was nicht unbedingt heißt dass die gleich ab 1.7. da sind, da ich zur Gruppe niedrigster Priorität gehöre bin ich nicht so zuversichtlich dass das bei mir schon im Sommer was gibt.

    Es gilt immernoch:

    Bis Ende März ca. 19 Millionen Dosen insgesamt (BioNTech, Moderna, AZ)

    Im 2. Quartal ca. 63 (sic!) Millionen Dosen (BT, MD, AZ). Also bis Ende 2. Quartal ausreichend für etwa 41 Millionen Menschen.

    Wobei ein Teil bis Ende Juni vermutlich nur die Erstimpfung erhalten haben wird, ich würde mal mit 5 bis 10 Millionen rechnen, je nachdem wie die Planungen imd Lieferungen sind. Dementsprechend könnten aber weitere ca. 5 bis 10 Millionen Menschen schon bis Ende Juni auch eine Erstimpfung erhalten haben. Dann wären wir bei 46 bis 51 Millionen mit mindestens Erstimpfung.

    Zusätzlich könnten im 2. Quartal noch 10 Millionen Impfungen mit J&J kommen, wo es nur eine Impfung gibt. Wenn das klappt wären wir in D schon relativ weit (56 bis 61) an den ca. 70 Millionen Bewohnern über 18 Jahren.

    Mit den über 100 Millionen Dosen die im 3. Quartal erwartet werden könnten dann alle restlichen Impfungen durchgeführt und ggf. auch noch Jugendliche und Kinder geimpft werden (wenn bis dahin jeweils für unter 18 bzw 16 Jahren freigegeben).

    Optimistisch bleiben und hoffen, dass nicht irgendeine Produktionsanlage noch ausfällt…


    Vergl. Z.B. https://www.spiegel.de/wirtsch…51-4b79-8fd9-3be6d4201bee

    https://de.statista.com/statis…n-von-corona-impfstoffen/


    Btw: In Bayern kann man sich schon anmelden für die Impfung und bekommt dann eine email/SMS, wenn es möglich sein wird einen Termin zu vereinbaren- Inklusive Verteilung nach den Prioritätsklassen nach den eigenen Angaben (die dann ggf. Nachzuweisen wären). In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es leider keine solche ‚Vormerk‘ Anmeldung…

    Mal was positives ;): Ich habe einen angenehmen Zusatznutzen der KN95/FFP2 Masken ausprobiert- Pollen (Hasel und Erle momentan sehr stark) werden ganz gut gefiltert und erleichtern das Leben als Pollenallergiker. Nur stundenlang Tragen in Bewegung ist echt anstrengend und dauerhaft richtiger Sitz sehr schwierig. Da ist eine Dräger Halbmaske mit Ausatemventil im Haus- bzw. Gartengebrauch nicht so anstrengend und sitzt perfekt auch bei Bewegung. Ich sollte wohl mal FFP2 Masken mit Kopfband ausprobieren…

    So weit ich es verstanden habe bleibt die 35 in Teilen immer noch erhalten, z.B. für Außengastronomie. Selbst die 50 für die Öffnung der Geschäfte scheint völlig außer Reichweite.

    Die 35 und 50 sind ja auch -wie schon mal geschrieben- gerade erst im November ins Infektionsschutzgesetz gestimmt worden vom Bundestag. Die Grenzwerte dann jetzt mal komplett zu ignorieren wäre auch ein wenig absurd… https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html

    Dann vergleichen wir mal mit Dänemark, Norwegen, Finnland..

    Denmark: 407

    Finland: 135

    Norway: 114


    Meine Schlußfolgerung wäre da eher in D läuft was schief, wenn wir trotz Lockdown die Zahlen nur so ‚niedrig‘ halten konnten, aber Dänemark es besser hinbekommt.

    Btw: UK und Belgien mit jeweils >1800 wären ohne Lockdowns auch nicht viel schlimmer dran gewesen? Ich frag ja nur…. :rolleyes: