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Original geschrieben von frank_aus_wedau
In Artikel 106 heißt es:
"Der Präsident der Ukraine:
...
9) ernennt mit Zustimmung des Parlaments der Ukraine den Ministerpräsidenten der Ukraine, beendet die Befugnisse des Ministerpräsidenten der Ukraine und faßt den Beschluß über seinen Rücktritt;
10) ernennt auf Vorschlag des Ministerpräsidenten die Mitglieder des Ministerkabinetts der Ukraine, die Leiter der anderen zentralen Organe der vollziehenden Gewalt sowie die Leiter der örtlichen staatlichen Verwaltungen und beendet ihr Befugnisse in diesen Ämtern;
11) ernennt mit Zustimmung des Parlaments der Ukraine den Generalstaatsanwalt und entläßt ihn;
..."
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Also ich lese da die 2004 Version:
"9) unterbreitet dem Parlament der Ukraine auf Vorschlag der Parlamentsfraktionen, die gemäß Artikel 83 der Verfassung der Ukraine eine Koalition gebildet haben, den Ministerpräsidenten der Ukraine zur Ernennung vor, und zwar innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt eines solchen Vorschlags der Parlamentsfraktinen;
10) unterbreitet dem Parlament der Ukraine die Personen, die er zum Minister der Verteidigung der Ukraine und zum Minister für Auswärtigen Angelegenheiten der Ukraine ernennen will;"
Bzw. von der anderen Seite gesehen in Artikel 114
"Der Ministerpräsident der Ukraine wird vom Parlament der Ukraine auf Vorschlag des Präsidenten der Ukraine ernannt.
Der Präsident der Ukraine unterbreitet den Namen des Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten der Ukraine auf Vorschlag der Parlamentskoalition, die gemäß Artikel 83 der Verfassung der Ukraine gebildet wurde bzw. auf Vorschlag der Parlamentsfraktion, die aus mehr als der Hälfte der durch die Verfassung bestimmte Anzahl der Mitglieder des Parlaments der Ukraine besteht."
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Allein diese Personalie zeigt, dass das Übergangsregime keineswegs die Interessen "des ukraninischen Vokes" vertritt. Der GStA der Ukraine ist im Übrigen ein mächtiger Posten ...
Auch nach der Vereinbarung zwischen Opposition und Janukowitsch sollte die Swoboda an der Übergangsregierung beteiligt werden.
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Edit:
Wenn Du die Umbesetzung des Verfassungsgerichts ansprichst, mag das auf folgender Nummer des Art. 106 beruhen:
[...]
Ich denke, dass die Putschisten alle Möglichkeiten genutzt haben werden, wesentliche Ämter mit ihren Getreuen zu besetzen.
Ich meinte allerdings die Umbesetzung durch Janukowitsch 2010. Danach hat das Verfassungsgericht -wie gewünscht- die Verfassungsänderungen von 2004 kassiert und Janokowitsch hat die stärkeren Rechte/Position des Präsidenten der 1996 Verfassung erhalten. vergl. http://www.boell.de/de/navigat…g-lytwyn-block-10427.html
Die dort am Ende genannten vorgezogenen Neuwahlen (Parlament und Präsident) gab es im übrigen natürlich nicht.
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Aus meiner Sicht ein weiteres Indiz dafür, dass es den Putschisten keineswegs um demokratische und rechtsstaatliche Veränderungen in der Ukraine ging, sondern vielmehr darum, alle wichtigen Ämter schon vor den anberaumten Neuwahlen mit Interessenvertretern und Gesinnungsgenossen zu besetzen.
? Eine Übergangsregierung ist und bleibt eine Übergangsregierung.