Beiträge von kues

    Re: Neue Karten für Lumias


    Zitat

    Original geschrieben von Legostein
    Moin,
    lade gerade die neuen Karten runter passend zum anstehenden Urlaub.

    Here Maps Info sagt auf dem 520 sagt: Kartendaten 8.30.54.113


    Irgendwo nochmal ein Update für Nokia Karten/Maps 3.09 auf Symbian gesichtet worden? Da ist Map version 00.02.50.103 vom 03.07.2013 bei mir bisher das letzte gewesen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bakolein
    Du sagst es therotisch....


    Praktisch sieht es bei O2 allerdings kann anders aus mit den Iphone LTE zu nutzen.
    Da das Iphone nur die Frequenz benutzt die O2 nicht für LTE hat, hast du somit auch keine Chance LTE mit o2 aufs Iphone. Kauf dir ein Android ;)

    Ich glaube du verwechselt da das iPhone 5 mit dem iPhone 5s/5c- letztere können auch LTE800. Beim iPhone 5s ist LTE bei o2 also wirklich nur eine Tariffrage....

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    kues: aber doch nur wenn dort eine Durchgezogene Linie ist.

    Nein auch bei 'nur' Leitlinie (und ohne eine von beiden Linien ist es keine [separate] Fahrspur/-streifen).

    Zitat

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html
    Zeichen 297 Pfeilmarkierungen
    Ge- oder Verbot
    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ihr beide wolltet die Spur wechseln, wie soll da einer alleine Schuld sein?

    Weil Vengo die Spur wechseln/abbiegen dürfte, während es dem anderen verboten ist/war seine Linksabbiegespur zu verlassen/wechseln?

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich gehe (bisher) davon aus, dass zum Zeitpunkt des Putsches die auch von Dir verlinkte 1996er Verfassung galt. Daraus meine Zitate.


    Hast Du auch einen Link zur 2004er Version?

    :confused: Also mir werden bei dem angegebenen Link beide Versionen (und auch die kleineren Änderungen dazwischen) parallel angezeigt.

    Zitat

    vorraussetzen, dass Jasenjuk dem Parlament vom amtierenden Präsidenten Janukowitsch vorgeschlagen wurde ... was ich mir kaum vorstellen kann.

    Der Vorschlag des Parlaments muss aber vom Präsidenten dem Parlament vorgeschlagen werden- sinnfrei aber ist so. Macht es der Präsident nicht, so kann -wie auch bei Gesetzen- offensichtlich auf den Präsidenten verzichtet werden.

    Zitat

    Aber wie schon geschrieben: Ich gehe inzwischen fest davon aus, dass durch das Urteil des Verfassungsgerichts die Fassung von 1996 galt und die 2004er wegen ihrer rechtskräftig festgestellten Verfassungswidrigkeit auch niemand wieder in Kraft setzen kann (unabhängig von der Frage der Legitimation).

    Du übersiehst, daß die Verfassungsänderungen nicht aus inhaltlichen, sondern (zweifelhaften) formalen Gründen kassiert wurden- und das dazu noch fast 6 Jahre nachdem die Änderungen in Kraft traten und angewandt wurden. Es gibt also keinen Grund warum die 2004 Verfassung nicht in Kraft treten könnte/sein sollte- das war ja auch der erste Punkt der Vereinbarung vom 21.2.

    Zitat

    Das ist richtig ... was in Kiew sitzt, ist aber keine legitme Übergangsregierung, die eine "Übergangsregierung ist und bleiben" könnte.

    Eine Übergangsregierung heißt ja auch so, weil sie durch eine neue und neu legitimierte Regierung abgelöst werden soll, "bleiben" soll sie sowieso nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wir hatten doch weiter vorne schon, das die Regierung der Ukraine nicht legitim ist, siehe Spiegel.de Faktencheck (Münchhausen) und die Berichterstattung der SZ.de bzw. die Aussagen der beteiligten Beobachter.

    Selbst wenn man das denn für den Übergangspräsidenten so sieht, gilt das noch lange nicht auch für alle Minister und den Ministerpräsidenten.

    Also ich lese da die 2004 Version:
    "9) unterbreitet dem Parlament der Ukraine auf Vorschlag der Parlamentsfraktionen, die gemäß Artikel 83 der Verfassung der Ukraine eine Koalition gebildet haben, den Ministerpräsidenten der Ukraine zur Ernennung vor, und zwar innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt eines solchen Vorschlags der Parlamentsfraktinen;


    10) unterbreitet dem Parlament der Ukraine die Personen, die er zum Minister der Verteidigung der Ukraine und zum Minister für Auswärtigen Angelegenheiten der Ukraine ernennen will;"


    Bzw. von der anderen Seite gesehen in Artikel 114
    "Der Ministerpräsident der Ukraine wird vom Parlament der Ukraine auf Vorschlag des Präsidenten der Ukraine ernannt.
    Der Präsident der Ukraine unterbreitet den Namen des Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten der Ukraine auf Vorschlag der Parlamentskoalition, die gemäß Artikel 83 der Verfassung der Ukraine gebildet wurde bzw. auf Vorschlag der Parlamentsfraktion, die aus mehr als der Hälfte der durch die Verfassung bestimmte Anzahl der Mitglieder des Parlaments der Ukraine besteht."

    Zitat

    Allein diese Personalie zeigt, dass das Übergangsregime keineswegs die Interessen "des ukraninischen Vokes" vertritt. Der GStA der Ukraine ist im Übrigen ein mächtiger Posten ...

    Auch nach der Vereinbarung zwischen Opposition und Janukowitsch sollte die Swoboda an der Übergangsregierung beteiligt werden.

    Zitat


    Edit:
    Wenn Du die Umbesetzung des Verfassungsgerichts ansprichst, mag das auf folgender Nummer des Art. 106 beruhen:
    [...]
    Ich denke, dass die Putschisten alle Möglichkeiten genutzt haben werden, wesentliche Ämter mit ihren Getreuen zu besetzen.

    Ich meinte allerdings die Umbesetzung durch Janukowitsch 2010. Danach hat das Verfassungsgericht -wie gewünscht- die Verfassungsänderungen von 2004 kassiert und Janokowitsch hat die stärkeren Rechte/Position des Präsidenten der 1996 Verfassung erhalten. vergl. http://www.boell.de/de/navigat…g-lytwyn-block-10427.html
    Die dort am Ende genannten vorgezogenen Neuwahlen (Parlament und Präsident) gab es im übrigen natürlich nicht.

    Zitat

    Aus meiner Sicht ein weiteres Indiz dafür, dass es den Putschisten keineswegs um demokratische und rechtsstaatliche Veränderungen in der Ukraine ging, sondern vielmehr darum, alle wichtigen Ämter schon vor den anberaumten Neuwahlen mit Interessenvertretern und Gesinnungsgenossen zu besetzen.

    ? Eine Übergangsregierung ist und bleibt eine Übergangsregierung.

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    P.S:
    Auch dass bei McD bei den Franchisern Tariflöhne gezahlt werden (sollen),zeigt doch,dass der Konzern sein Filialnetz besser im Griff hat und von der Seite der Gewerkschaften hier fast keine Klagen vorliegen.

    Wallraff hatte McDonalds ja auch schon vor fast 30 Jahren ("Ganz Unten" 1985) ordentlich 'bearbeitet'...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hast Du einen Link? In meiner Version steht das anders.

    Ich war hier unterwegs: http://www.verfassungen.net/ua/verf96-i.htm

    Zitat

    Es sind ja zwei Versionen im Rennen (alt/neu), wobei auch zu überprüfen wäre, welche denn nun gilt. Ob die unter dem Übergangsregime vollzogene Rückkehr zur alten Verfassung wirsam vollzogen wurde, müsste anhand der bei Machtübernahme geltenden Version geprüft werden.

    Es ist im Zweifel noch undurchsichtiger. Am 21. Februar hat das Parlament schon beschlossen die Verfassungsänderung von 2004 wieder in Kraft zu setzen. Erste Frage wäre, ob der Präsident auch Verfassungsänderungen (wie Gesetze) gegenzeichnen muss bzw. darf- dagegen spricht, daß die Verfassung einen extra Abschnitt zum Verfahren bei Verfassungsänderungen hat, welche so ich recht sehe keine Beteiligung des Präsidenten vorsieht.
    Anscheinend hat Janukowitsch die Verfassungsänderung vom 21.2. mitgeteilt bekommen aber nicht (mehr) gegengezeichnet- im Falle von Gesetzen träten diese , wenn der Präsident gar nichts tut, trotzdem nach 15 Tagen in Kraft.
    Jedenfalls hat das Parlament am 22. Februar (auf Vorrat?) zusätzlich einen Beschluss gefasst, der anscheinend die Geltung der 2004 Verfassungsänderungen bis zum Inkrafttreten des Beschlusses vom 21.2. sichern soll.


    btw: Da die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Oktober 2010, die Verfassungsänderungen von Dezember 2004 (sic!) (aus formalen Gründen) für ungültig zu erklären, nach der Wahl Janukowitsch zum Präsidenten Anfang 2010 erfolgte, könnte man auch noch das Fass aufmachen, ob denn die fortgesetzte Präsidentschaft Janukowitsch verfassungsrechtlich überhaupt haltbar ist/war.
    Oder warum vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts 2010 anscheinend noch 4 Verfassungrichter aus ihrer Funktion 'gedrängt' werden mussten...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Du kannst Fragen stellen.


    Da der Ministerpräsident (nicht nur) nach der ukrainischen Verfassung vom Staatspräsidenten ernannt wird, lässt sich das wohl kaum trennen.

    Moment, was meinst du mit "ernannt" genau? Nach den mir bekannten Übersetzungen (engl/deutsch) der ukrainischen Verfassung ernennt das Parlament selbst den Ministerpräsidenten.