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Original geschrieben von CLK
Ich finde es schon seltsam, dass solche -zum Teil sehr weitreichenden- Entscheidungen in einem so kurzen Zeitraum gefällt wurden. Vor allem da dieser kurze Zeitraum genau auf die WM fiel, die Berichterstattung darüber in den Schmierblättern ausblieb und das Gros des Volkes fahnenschwenkend und besoffen vor Glück durch die Straßen taumelte anstatt gegen das Geschenk für Reiche schlechthin (die Abgeltungssteuer) zu protestieren.
Könnte es nicht auch einfach der Umstand sein, daß sich regelmäßig allerlei vor der Sommerpause (des Parlaments) 'aufstaut'- denn was bis dahin nicht durchgebracht ist...
Zudem erkenne ich erst jetzt den perfiden Plan von Kanzler Schröder, der eigentlich nur den Bundestagswahltermin immer in den Herbst vor einer WM bugsieren wollte. Wann werden noch die unpopulären Entscheidungen (Sparpakete etc) innerhalb der Legislaturperiode in der Regel beschlossen? Bestimmt nicht am Ende (vorher natürlich noch ein paar Wahlversprechen einlösen...). 
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Original geschrieben von Dauerposter
Die Disukussion über die Anzahl der Kaufverträge mal außen vorgelassen (hatten wir erst neulich

Ich bin ja schon so vergesslich... :o
Aber mal so nachgefragt: Was ist eigentlich noch der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und dem alternativ möglichen Rückgaberecht (bzw. der Sinn von letzterem)?
Einige Seiten schreiben, daß bei 'Wahl' der Rückgaberechtsvariante generell keine Rückversandkosten berechnet werden dürfen. ( z.B. http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news&gl[detailid]=16 ) -kann man "]" in einer URL fürs Forum irgendwie 'escapen'?
Edit: Im Wikipediaartikel wird es auch so behauptet.
Aber Amazon schreibt zu allgemeinen Verwirrung von Widerrufrecht und Rückgaberecht auf einer Seite: http://www.amazon.de/gp/help/c…hp_ln_rg/?nodeId=13413131
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Original geschrieben von knocker
Ok. Aber wenn ich es richtig sehe, entstehen ihm durch das Weglassen Zuschläge im Vertrag keinerlei Nachteile, oder? Deshalb verstehe ich nicht, warum er das nicht aufnimmt.
Weil er keine Vorteile von der Aufnahme der Zuschläge in den Vertrag hat. Wenn die Zuschläge nicht aufgenommen sind, kann er immernoch versuchen sich um die Zahlung zu drücken (wie Jimmythebob schrieb) und/oder er kann sie ggf. 'leichter' 'an der Steuer vorbei' zahlen.
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Original geschrieben von Dauerposter
Bei deiner Rücksendung überschritt der Preis der zurückzusendenden Sache 40€ nicht, nur die Summe der Preise der zurückzusendenen Sachen übersteigt 40€.
Muss ich dann bei einem Kaufvertrag über 3 Sachen bei Widerruf nur eine Sache zurückschicken, weil so der Text im BGB lautet? Oder hätte ich tatsächlich für jede Sache einen einzelnen Kaufvertrag (in einem Gesamtvertrag) geschlossen?
Das Leben ist verdammt kompliziert, wenn es juristisch betrachtet wird. Was man da nicht alles tut ohne es zu wissen.

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Original geschrieben von knocker
Ist es tatsächlich so, dass faktisch momentan ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, wie von hottek beschrieben?. Ich möchte das definitiv nicht 'für mich ausnutzen" etc., sondern es interessiert mich eben einfach. Welche Vorteile würden sich daraus ergeben?
Wenn mich mir folgenden Passus durchlese, scheint hottek durchaus Recht zu haben:
Die Befristung des Vertrages bedarf allerdings der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Wird das versäumt, ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam, sondern lediglich die Befristungsklausel, so dass nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, § 16 TzBfG.
Ja, so ist es. Der größte Horror aller öffentlichen Arbeitgeber (und ob der potentiellen Scheinselbstständigkeit auch öffentlicher Auftraggeber)!
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Welche Vorteile könnte der AG haben, wenn er steuerfreie (!) Zuschüsse, z.B. die 50% bei Sonntagsarbeit, nicht in den Arbeitsvertrag mit aufnimmt? Schließlich sind diese doch steuerfrei!?
Eventuell weil das Geld für die Zuschläge aus der 'schwarzen Kasse' kommt? 

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Re: Re: Re: Nachfolger für mein E51 gesucht
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Original geschrieben von Zersch
Gut, beim E90 ist es auch noch teuer dafür gibts halt ein schönes großes Display dazu.
Wie ist denn da der Empfang?
Der Empfang vom E90 ist schlechter als beim E51- insbesondere wenn das E90 aufgeklappt ist. Letzteres nervt mich bei schlechtem Empfang- da rufe ich unterwegs regelmäßig Webseiten im geschlossenen Zustand ab und öffne dann das Gerät zum Lesen.
Daheim oder mit guter Netzversorgung kein Problem. Da ist es sehr angenehm zu surfen. Allerdings sollte man dabei keine Geschwindigkeitswunder erwarten- insbesondere bei 'vollgestopften' Webseiten ohne alternative mobile Version. Und ich wünsche mir zum Link anklicken immer wieder, daß es einen Touchscreen hätte (wie schon der Psion-Urahn) 
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Re: Telefonieren in den USA
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Original geschrieben von Rakkar69
und wenn Prepaid welche?
Für Prepaid in USA gibt es einen Thread zum lesen und/oder dranhängen: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=48034
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Original geschrieben von noksie
Habe mal ne Verkehrsfrage:
Am besten hier: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=401064
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Original geschrieben von LarsTT
Wieso verbietet o2 eigentlich nicht die Laptopnutzung, wenn gar kein Datenpaket gebucht ist? Achja, ich vergaß, bei 9,12 € pro MB ist die User-Experience ja blendend!
[/URL]
Die Standardeinstellung ist allerdings inzwischen Zeitabrechnung mit 9ct/min. Das kann für einen Down-/Upload am Laptop zwischendurch mit ordentlichem HSPA-Durchsatz sogar noch recht günstig sein. :p
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Re: VOIP Client
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Original geschrieben von Cubing
Ich habe bisher keinen Zugang bekommen, um das Programm für mein Gerät zu zertifizieren. Evtl. ist da jemand schon weiter....
Laut kurzer Google Research soll das Programm einwandfrei und gut funktionieren, was eine sehr gute NAchricht wäre!
Hast du dir eine PublisherID gekauft? Ohne die wird es anscheinend nichts- und die PublisherID kostet immerhin 200$ für ein Jahr, wenn ich recht verstehe.
Zudem finde ich irritierend, daß eine externe VOIP-Bibliothek genutzt wird. Zumindest die als Zielgruppe anvisierten Nokia S60 3rd und 5th bringen afair alle die Nokia eigene VOIP-Bibliothek mit- nur das Frontend bzw. die Applikation fehlt bei einigen Modellen (wie dem 5800).