Beiträge von kues

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    Original geschrieben von MRGood
    Aber Studenten haben kein Einkommen (oder nur geringes) und zahlen deshalb keine/kaum Steuern, daher kann man dann am Ende des Jahres nichts zurück verlangen.
    Voraussetzung für die Absetzung von der Steuer ist allerdings eine berufliche Nutzung...


    Nach dem Studium kann man allerdings schauen, ob der Rechner nicht noch in der AfA-Zeit (3 Jahre) ist, und probieren, ob er die restliche Zeit noch als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt wird. :D

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    Original geschrieben von jockelomat
    habe gerade einen Anruf bekommen mit dem Angebot einen alten Genion ohne Handy zu verlaengern zu den bisherigen Konditionen, aber mit einem Gespraechsguthaben von 200 Euro bei aktiver Verlaengerung um 24 Monate.


    Ist das ein Genion S ohne Handy oder noch pre S/M/L? Welche Grundgebühr im Monat kostet er denn und ggf. noch mit mobile/inside option?

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    Original geschrieben von Mobilmeister
    Dies ist angeblich die Antwort einer Kundin die diesbezüglich eine Anfrage an Nokia gesendet hat.


    Woher hast du denn die "angebliche Antwort"?


    Irritierenderweise wirbt Nokia wirklich nicht groß mit "kostenlose Navigation" fürs 2710 wie bei den S60-Geräten.
    Ist doch im Nokia-Onlineshop zu sehen: http://shop.nokia.de/nokia-de/product.aspx?sku=10245584 (Grafik mit "kostenlose Navigation")


    Allerdings findet sich ganz versteckt immernoch die Aussage

    Zitat


    Technische Daten Nokia 2710 (unter Lieferumfang)
    Sprachgeführte Navigation weltweit für die gesamte Lebensdauer des Mobiltelefons


    Edit:
    Ach, 'vorne' steht es auch noch

    Zitat


    Nokia 2710
    Mit dem Nokia 2710 Navigation Edition und der vorinstallierten kostenlosen Fußgänger- und Autonavigation behalten Sie auch unterwegs immer die Orientierung.

    Zitat

    Original geschrieben von Schwachmaaat
    Jetzt kommt ne Festnetznummer und keiner kann einem genau sagen, welche Konditionen hier herrschen...


    Die wesentlichen sind doch klar. Die wichtigen kleinen Details für Spezialisten muss man halt ausprobieren- oder warten bis sie jemand ausprobiert hat. :p


    btw: Online heißt der Tarif bei uns "o2o Fixed Line Online" :)
    Festnetznummer ist bei Tarifwechsel aus einem Genion gleich geblieben. Zur HZ-größe kann ich noch nichts sagen.
    Mal schauen ob die Festnetznummer doch noch bei o2 bleibt... :D

    Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Ist dann später noch ein Wechsel in die PKV möglich (auch mit Gesundheitsprüfung)??


    Muss ja- insbesondere wenn die Familienversicherung des Kindes zukünftig wegen der veränderten Einkommensverteilung dann ausgeschlossen wäre.
    Fragt doch mal bei der PKV, ob für das Kind auch eine Optionsversicherung (also späterer Wechsel in die PKV ohne Gesundheitsprüfung und ggf. mit 'ursprünglicher' Altersstufe) möglich ist- wird teilweise sogar -z.B. im Hinblick aufs Rentenalter (oder Hinterbliebenenversorgung) für GKV versicherte Ehepartner angeboten.

    Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Ich merke schon, das ist ein äußerst kompliziertes Thema, das kann man auch den falschen Aussagen hier im Thread sehen.


    Wenn du konkret sagst, um welchen VV bzw. welche Strecke dorthin es geht, kannst du ggf. eine sichere Auskunft bekommen.


    Aber du hast schon recht. Meiner werten Mutter ist es z.B. auf der RE-Strecke zwischen München und Nürnberg auch zu kompliziert, da kauft sie sich lieber ein Bayernticket und gut ist. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Kann man sich das bei nicht-Verheirateten aussuchen, wo das Kind versichert wird? Ich dachte, das muß da automatisch bei der Mutter versichert werden.


    Scheint mir auch so, allerdings ist das Kind natürlich trotzdem beihilfeberechtigt.


    Zitat


    Ansonsten gilt doch das Prinzip, daß das Kind bei dem Elternteil versichert sein muß, welches mehr verdient.


    Da wurde anscheinend noch eine zwei Grenze eingezogen, damit der Ausschluss der Familienversicherung greifen würde- Einkommen des PKV versichteren Ehepartners über der Versicherungspflichtgrenze:

    Zitat

    BMG Infoseite
    Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr beziehungsweise sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro (2010) übersteigt und regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners ist.



    Zitat


    Freiwillig würde ich mein Kind aber nicht (mehr) in die PKV nehmen, eine einigermaßen gute Police (es gibt zwischen den einzelnen Anbietern riesige Unterschiede bei den Leistungen!) kostet im Monat gut und gerne 160 EUR.
    ...
    Der Vorteil der PKV ist natürlich, daß die so gut wie alles bezahlen.


    Für beihilfeberechtigten Kindern (idR 70% Beihilfe) in PKV-Beihilfetarifen sind die Beiträge schon wesentlich günstiger. Dafür wird natürlich Beihilfe längst nicht mehr (gerade bei Landesbeamten) so umfänglich gezahlt wie es bei einer reinen PKV wäre.

    Re: Freifahrt für Schwerbehinderte - Auskenner gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Also: Als Schwerbehinderter mit einem bestimmten Merkzeichen im Ausweis hat man in D freie Fahrt bei der Bahn und in den Verkehrsverbünden.


    Aber nicht vergessen, daß man auch die Wertmarke braucht und dafür ggf. eine Gebühr zahlen muss.
    Ansonsten ist folgende Seite ganz übersichtlich: http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php
    oder: http://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Beförderung
    Gesetzestext im SGB IX (insbesondere §147 beachten): http://bundesrecht.juris.de/sg…JNR104700001BJNG002900000


    Edit: Zu beachten ist, daß Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften nur dann automatisch zu kostenfreier Beförderung im Zug führen, wenn auch die Bahnlinie(n) mit zum Verbund/zur Tarifgemeinschaft gehören. In der Wikipedia ist z.B. der Verbund Ems-Jade genannt, der nur Buslinien umfassen soll. (In der Wikipedia Übersicht also auf "mit SPNV" achten)


    Zudem sind ja viele Bundesländer (fast) komplett durch Verkehrverbünde und Tarifgemeinschaften abgedeckt.
    vergl: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsverbund
    Dort die schöne Übersichtskarte, der man die minimalen 'weißen Flecken' entnehmen kann.
    Einzig über die Grenzen der VV und Tarifgemeinschaften (letzteres z.B. in Schleswig-Holstein, wo es fürs gesamte Land nur eine Tarifgemeinschaft, aber keinen Gesamt-Verkehrsverbund und keine gesamte Flächendeckung durch VV gibt) und ob es -was selten vorkommt- keinen Übergangstarif zwischen den VV gibt, muss man sich informieren.
    Und außerhalb der 'großen' Verkehrsverbünde finden sich bestimmt einige (private) Busunternehmen und/oder Zugbegleiter, die das Recht auf kostenlose Beförderung für bestimmte Strecken(abschnitte) bestreiten.


    Zitat


    Du kannst also nicht von Lüneburg nach HH-Harburg fahren und von dort kostenlos im gesamten HVV rumgeistern, das wären deutlich mehr als 50 km.


    Aber genau das ist möglich. Schon alleine deswegen, weil Lüneburg (seit einiger Zeit) zum HVV-Tarifgebiet gehört.