Beiträge von kues

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Denn jetzt ist es ja so, das die (überwiegend) englischsprachigen Ländernamen genommen werden - außer Deutschland und Schweiz (lat. Confoederatio Helvetica). Oder verdrehe ich das jetzt gänzlich?


    Ja, du verdrehst das. Hast doch selbst geschrieben, daß Spanien/Spain das "E" von Espana nutzt.
    btw: die Schweizer stellen dir z.B. die 1926 Version zur Verfügung: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_11/index.html
    Liste der Kennzeichen von 1926: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_11/app3.html
    Z.B. Finnland hat später sein "SF" -wahrscheinlich weil kein nicht finnisch sprechender Mensch auf die Idee kommt, daß Suomi die finnische Bezeichnung von Finnland ist- in "FIN" geändert.
    btw: Holland heißen die "Niederlande" (fast) nur im Deutschen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    max4you: Natürlich verdient o2 bei der BWHZ auch IC - jedoch nur sehr wenig. Aber wenig ist besser als 0.


    Ist das tatsächlich so? Die Genion-Festnetznummern gehören zu den an BT Germany zugeteilten. Und ich habe bisher nirgendwo eine Aussage dazu gefunden, ob nicht z.B. BT den IC quasi als Kompensation 'einstreicht' oder ob o2 ggf. monatlich pro Rufnummer einen Obolus an BT zahlen muss.

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Wenn hier jemand bereinigt, dann sinds vor allem die Kunden selbst. ;)


    Also allein TM hat mir im Mai drei Xtra Card Kündigungen geschickt. Und VF hat einige CallYas einfach ohne Ankündigung 'stillgelegt'. Da würde ich schon von Bereinigung durch die NB sprechen.
    Es gab vor 2-3 Jahren auch noch Aktionen mit Prepaidhandys im Überfluss, da dürfte noch einiges an nie aktivierten Karten existieren...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Jetzt mag jeder mal darüber nachdenken, wo die Gefahr der missbräuchlichen Abrechnung diverser Fürze höher ist ... :rolleyes:


    Na, höchstwahrscheinlich in der PKV, denn bei der GKV sind so ziemlich alle Kleinigkeiten in den Pauschalen des EBM enthalten.
    Wenn ich da an die diversen Möglichkeiten denke nach GOÄ abzurechnen- in München ist es teilweise auch noch beliebt über die GOÄ hinauszugehen (bzw zu wollen)... :eek:


    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Ich bezahle nurnoch 50 %.
    Bei der gesetzlichen musste ich alles allein zahlen....


    Wobei ja dein Dienstherr die PKVen bei der letzten Gesundheitsreform genau damit 'bedrängt' hat, daß ggf. alternativ zur Beihilfe Zuschüsse zur GKV gezahlt würden. Alles eine Frage des politischen Willens ;):D

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Fakt ist, es geht. 1:1 verlängern ist immer und ausnahmslos möglich.


    Hmm, das muss man als Hotliner/Händler dann aber auch 'falsch' anstellen können, denn bei der letzten VVL 2008 hat es mit zwei der drei Sonderkonditionen (ich glaube Grundgebührreduktion und Gesprächsguthaben) im ersten Anlauf nicht geklappt- zwei Monate hat o2 gebraucht bis endlich wieder alles richtig im System war.

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Die erzählen viel wenn der Tag lang ist. Schon mal überlegt ob man dir nicht einfach einen neuen Tarif andrehen wollte an dem o2 mehr verdient? ;)


    Ja, klar. Aber das hatte ich bei diversen Verträgen (auch von Verwandtschaft und Freunden) bisher noch nicht so oft hintereinander. Irgendwer war früher oder später immer mal kooperativ ;)

    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Ist ein Genion* ohne Handy online mit InsideO2-Option und kostenloser netzinterner RUL.
    Als zusaetzliche Features bietet er Papierrechnung, FreiSMS und 20% Rabatt. :)
    Durch komische Gutschriften ist die Grundgebuehr auch sehr gering. Ich bin zufrieden.


    :confused: Zu meinem Genion ohne Handy online mit inside option mit 100 FreiSMS,5€ Gesprächsguthaben und 5€ Grundgebühr (10-5), wurde mir mehrfach (Kündigungshotline) gesagt, daß eine VVL zu den gleichen Konditionen nicht möglich wäre. Es wäre nicht mal möglich im gleichen Tarif zu verlängern, da der Tarif in der Maske gar nicht auswählbar sei.

    Zitat

    Original geschrieben von MRGood
    Aber Studenten haben kein Einkommen (oder nur geringes) und zahlen deshalb keine/kaum Steuern, daher kann man dann am Ende des Jahres nichts zurück verlangen.
    Voraussetzung für die Absetzung von der Steuer ist allerdings eine berufliche Nutzung...


    Nach dem Studium kann man allerdings schauen, ob der Rechner nicht noch in der AfA-Zeit (3 Jahre) ist, und probieren, ob er die restliche Zeit noch als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt wird. :D