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Original geschrieben von hottek
hmm, 65% ( angenommener Rentenfaktor ) von 5000€ ( Einkommen vor Rente ) sind 3250€ ( also die monatliche Rente ) und davon 7% sind ca. 230€, eine PKV für junge Mitglieder kostet ca. 300€, dann evtl für Rentner 500€.
Bei 5000€ monatlich, erwirbt man momentan etwa 60000€/32000€=1,875 Entgeltpunkte pro Jahr. Rechnen wir mal mit 40 solcher Erwerbsjahre, macht es 75 Entgeltpunkt, was beim aktuelllen Rentenwert von 27,20€ pro Punkt eine Rente von 2040€ ergäbe. 7% davon sind schon mal 'nur' 142,80€.
Wenn ich nun noch davon ausgehen muss, daß der Rentenwert unterhalb der Inflationrate steigen wird (aufgrund schon beschlossenen Abschläge der 'normalen' Steigerungen), während der PKV-Beitrag in der Regel über der Inflationsrate steigt, dann würde die Differenz mit den Jahren immer größer werden.
Zudem darf natürlich keine Arbeitslosigkeit, verringertes Einkommen in späteren Jahren (die Höhe des notwendigen Einkommens für einen Entgeltpunkt ändert [steigt in der Regel] sich zusätzlich nach dem jeweiligen Durchschnittseinkommen), Berufs-/Erwerbsunfähigkeit oder vorzeitige Altersrente die gesetzliche Rente schmälern.
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Original geschrieben von Flyertom
Natürlich bekommt man auch als PKV-Versicherter den "AG-Anteil" von der Rentenkasse dazu, alles andere wäre auch kaum finanzierbar.
Du bekommst nur einen Zuschuss vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu deinen PKV-Kosten. Der Zuschuss beträgt im Moment maximal 7% deiner gesetzlichen Altersrente, was je nach Rentenhöhe in der Regel (viel) weniger als 50% des PKV-Beitrags sein wird.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Der angeführte Art. 33 gehört nicht zu den Grundrechten (Art. 1-19) und begründet somit weder ein Abwehrrecht noch kann man daraus irgendeinen "Rechst- oder Auskunftsanspruch" ableiten.
Das Bundesverfassungsgericht sieht das etwas anders 
Um aus einer neueren Entscheidung zu zitieren (Hervorhebung von mir)
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Art. 33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfGE 1, 167 <184>). Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerwGE 101, 112 <114>).
Ich wollte auch nicht sagen, daß man nun ein uneingeschränktes und auch noch kostenloses Recht hat, alles zu/über den Test und die Be-/Auswertung zu erfahren. Aber es gibt -zumindest rechtlich- starke entsprechende Handhabe. Faktisch sieht es sowieso ganz anders aus. Ich erinnere mich z.B. an diverse Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren an Universitäten die reichlich Geschmäckle hatten, da war oft vorher schon klar, wer die Stelle bekommen sollte...
Und bei den Massenverfahren mit x-tausend Bewerbern ist auch klar, daß praktische verfahrenstechnische Grenzen gezogen werden- wobei die auch gerne mal in der Grauzone oder darüber hinaus gezogen werden...
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Re: Re: Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Man müsste also min. das Bundesland und die FH kennen um hier eine genauere Aussage treffen zu können. In vielen Bundesländern heißt es nur sinngemäß "man wird über das Ergebnis des Auswahltests in Kenntnis gesetzt".
Das ist ja (wenn auch in wenig befriedigender Form) hier entsprechend geschehen. Mir wäre keine Landesbestimmung bekannt die den Bewerbern eine ausführliche schriftliche Auswertung der Testergebnisse zusteht. (Das hat mit dem Art. 33 GG nämlich mal gar nichts zu tun
)
Aus dem GG Artikel folgt aber quasi zwangsläufig, daß das Bewerber-/Auswahlverfahren zumindest nachträglich (ggf. gerichtlich) transparent erfolgen müsste, damit eben die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit bei der Einstellung im ÖD eingehalten wird.
Insofern müssten auch Testergebnisse prinzipiell überprüfbar sein, mindestens Einsichtnahme in die (eigenen) Testergebnisse oder Entsprechendes müsste dem Bewerber also möglich sein, um überhaupt die Möglichkeit zu haben ggf. gerichtlich vorgehen zu können.
Ob man sich natürlich Freunde macht und/oder sich der Aufwand lohnt, wenn man das dann tatsächlich einfordert/durchsetzt, würde ich auch stark bezweifeln...

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Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Wo sollte sowas auch stehen? Im "Bewerbergrundrechtegesetz"?
Genau, Grundgesetz Artikel 33 Absatz 2 
Angesichts von "Bewerbung auf ein Studium im Verwaltungsdienst" gehe ich mal von öffentlichem Dienst aus. Beim ÖD gibt es ganz andere (rechtliche) Möglichkeiten in (und nach) dem Bewerbungsverfahren im Vergleich zu einem Bewerbungsverfahren in der Privatwirtschaft.
Ob man auch ein Recht auf Einsichtnahme des Test(ergenisses) hat, ist natürlich noch eine andere Frage. Da würde ich einfach mal beim zuständigen Personalrat und/oder der Gewerkschaft nachfragen.
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Original geschrieben von MK83
"wir können uns nachher im think-tank treffen" hae? wer oder was ist denn ein think-tank? die beschreibung bei wiki passt irgendwie nicht auf "uns" zu. Oder ist das nix anderes als ein neuer ausdruck für einen 0815 besprechnungsraum? 
Wenn es Großraumbüros gibt, haben manche (größere) Firmen noch "Think-Tanks", wo sich ein (oder mehrere) Mitarbeiter ggf. zeitweise 'zurückziehen' können, um konzentrierter arbeiten zu können- quasi eine "Denkfabrik" im kleinen.
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Original geschrieben von Kirkage
auf wen bezieht sich der Gutschein? Neukunden oder Bestandskunden?
Für Neukunden.
Für VVL (mit Tarifwechsel) habe ich Ende letzter Woche per email (unter Verweis auf das Neukundenangebot) angefragt und bekam 3 Monate kostenlos angeboten.
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Original geschrieben von qwerty1896
Sorry, aber 196 Seiten sind echt zu viel:
Deshalb hat Gott uns die Suchfunktion gegeben- dort z.B. "Umstellung" einwerfen und schon ist man der gewünschten Information recht nahe.
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Re: 3 &#8364; buch.de-Gutschein
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Original geschrieben von tkleyman
Ihr persönlicher Gutscheincode*: APPKCKXBRCSPDPNE
Eingelöst, Danke.
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Original geschrieben von VBtysk
Die Frage ist nur, wie lange es NSN noch geben wird, denn in der Gerüchteküche bringt ZTE die Suppe ganz schön zum Brodeln.
Ernsthafte Vermutungen, daß NSN den Laden zumacht? :confused:
Weitere massive Stellenkürzungen,Sparmaßnahmen etc vorallem in Europa würde ich auch als wahrscheinlich ansehen, aber ansonsten...
auch OT, aber btw:http://www.fr-online.de/in_und…iemens-geht-leer-aus.html
Dort nach dem NSN-Betriebsrat
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So habe Huawei gerade 20 Milliarden Dollar Staatskredit erhalten, weil China die Branche als politisch wichtig ansieht und sie massiv fördert.