Beiträge von kues

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    Original geschrieben von Tiefsee
    hat sich inzwischen was getan in Sachen kostenloser pdf Reader für das 5800?


    Kostenlos kenne ich auch noch keinen, aber:
    http://www.mbrainsoftware.com/ hat seinen pdf+ angeblich für S60 5th aktualisiert. Kostet je nach Edition z.B. bei mobile2day 3€ bzw. 10€. Wobei es bisher so war, daß man es mit einer Lizenz auf beliebig vielen eigenen Geräten einsetzen durfte!
    Ist nicht ganz so 'aktuell' wie der Reader von Quickoffice, hat dafür aber andere Stärken (und Schwächen). Auf dem E90 setze ich je nach Dokument mal den einen mal den anderen ein.
    Allerdings habe ich noch nicht die neue Version auf dem 5800 ausprobiert...


    Edit: Hab es mal kurz auf einem 5800 getested. Funktioniert ganz ordentlich. Allerdings bleibt anscheinend immer mindestens die kleine Symbolleiste und die zwei Scrollleisten eingeblendet.
    Die Stärken von pdf+ liegen im wesentlichen bei der Textdarstellung (ebooks, auch mit Grafiken)- hingegen hat man z.B. mit einem Mediamarktprospekt pdf nicht so viel Freude (was auch daran liegen könnte, daß eine pdf-Version >1.5 genutzt wird).

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    Original geschrieben von DEDEX7200Pro
    gehört Alice eigentlich zu o2?


    Demnächst, aber die Technik von beiden ist natürlich noch getrennt, wo nicht mal der Kauf abgeschlossen ist.


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    Kann man eigentlich für die o2 Family&Office Flatrate Prepaid verwenden?


    Nein, es gehen nur Postpaidverträge, die unter der gleichen Kundennummer/Rechnung wie das DSL laufen. Nur vom DSL-Anschluss -sofern man die "Mobile Flatrate" hat, sprich i.d.R. DSL Komplett Plus oder Premium- kannst du natürlich kostenlos alle SIMs im o2-Netz (ob Post-/Prepaid von o2, fonic, tchibo etc) anrufen.

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    Original geschrieben von hottek
    hmm, 65% ( angenommener Rentenfaktor ) von 5000€ ( Einkommen vor Rente ) sind 3250€ ( also die monatliche Rente ) und davon 7% sind ca. 230€, eine PKV für junge Mitglieder kostet ca. 300€, dann evtl für Rentner 500€.


    Bei 5000€ monatlich, erwirbt man momentan etwa 60000€/32000€=1,875 Entgeltpunkte pro Jahr. Rechnen wir mal mit 40 solcher Erwerbsjahre, macht es 75 Entgeltpunkt, was beim aktuelllen Rentenwert von 27,20€ pro Punkt eine Rente von 2040€ ergäbe. 7% davon sind schon mal 'nur' 142,80€.
    Wenn ich nun noch davon ausgehen muss, daß der Rentenwert unterhalb der Inflationrate steigen wird (aufgrund schon beschlossenen Abschläge der 'normalen' Steigerungen), während der PKV-Beitrag in der Regel über der Inflationsrate steigt, dann würde die Differenz mit den Jahren immer größer werden.


    Zudem darf natürlich keine Arbeitslosigkeit, verringertes Einkommen in späteren Jahren (die Höhe des notwendigen Einkommens für einen Entgeltpunkt ändert [steigt in der Regel] sich zusätzlich nach dem jeweiligen Durchschnittseinkommen), Berufs-/Erwerbsunfähigkeit oder vorzeitige Altersrente die gesetzliche Rente schmälern.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?


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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Der angeführte Art. 33 gehört nicht zu den Grundrechten (Art. 1-19) und begründet somit weder ein Abwehrrecht noch kann man daraus irgendeinen "Rechst- oder Auskunftsanspruch" ableiten.


    Das Bundesverfassungsgericht sieht das etwas anders ;)
    Um aus einer neueren Entscheidung zu zitieren (Hervorhebung von mir)

    Zitat


    Art. 33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfGE 1, 167 <184>). Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerwGE 101, 112 <114>).


    Ich wollte auch nicht sagen, daß man nun ein uneingeschränktes und auch noch kostenloses Recht hat, alles zu/über den Test und die Be-/Auswertung zu erfahren. Aber es gibt -zumindest rechtlich- starke entsprechende Handhabe. Faktisch sieht es sowieso ganz anders aus. Ich erinnere mich z.B. an diverse Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren an Universitäten die reichlich Geschmäckle hatten, da war oft vorher schon klar, wer die Stelle bekommen sollte...


    Und bei den Massenverfahren mit x-tausend Bewerbern ist auch klar, daß praktische verfahrenstechnische Grenzen gezogen werden- wobei die auch gerne mal in der Grauzone oder darüber hinaus gezogen werden...

    Re: Re: Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?


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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Man müsste also min. das Bundesland und die FH kennen um hier eine genauere Aussage treffen zu können. In vielen Bundesländern heißt es nur sinngemäß "man wird über das Ergebnis des Auswahltests in Kenntnis gesetzt".
    Das ist ja (wenn auch in wenig befriedigender Form) hier entsprechend geschehen. Mir wäre keine Landesbestimmung bekannt die den Bewerbern eine ausführliche schriftliche Auswertung der Testergebnisse zusteht. (Das hat mit dem Art. 33 GG nämlich mal gar nichts zu tun ;) )


    Aus dem GG Artikel folgt aber quasi zwangsläufig, daß das Bewerber-/Auswahlverfahren zumindest nachträglich (ggf. gerichtlich) transparent erfolgen müsste, damit eben die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit bei der Einstellung im ÖD eingehalten wird.
    Insofern müssten auch Testergebnisse prinzipiell überprüfbar sein, mindestens Einsichtnahme in die (eigenen) Testergebnisse oder Entsprechendes müsste dem Bewerber also möglich sein, um überhaupt die Möglichkeit zu haben ggf. gerichtlich vorgehen zu können.
    Ob man sich natürlich Freunde macht und/oder sich der Aufwand lohnt, wenn man das dann tatsächlich einfordert/durchsetzt, würde ich auch stark bezweifeln... ;) :D

    Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?


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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wo sollte sowas auch stehen? Im "Bewerbergrundrechtegesetz"?


    Genau, Grundgesetz Artikel 33 Absatz 2 ;)
    Angesichts von "Bewerbung auf ein Studium im Verwaltungsdienst" gehe ich mal von öffentlichem Dienst aus. Beim ÖD gibt es ganz andere (rechtliche) Möglichkeiten in (und nach) dem Bewerbungsverfahren im Vergleich zu einem Bewerbungsverfahren in der Privatwirtschaft.
    Ob man auch ein Recht auf Einsichtnahme des Test(ergenisses) hat, ist natürlich noch eine andere Frage. Da würde ich einfach mal beim zuständigen Personalrat und/oder der Gewerkschaft nachfragen.

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    Original geschrieben von MK83
    "wir können uns nachher im think-tank treffen" hae? wer oder was ist denn ein think-tank? die beschreibung bei wiki passt irgendwie nicht auf "uns" zu. Oder ist das nix anderes als ein neuer ausdruck für einen 0815 besprechnungsraum? :D


    Wenn es Großraumbüros gibt, haben manche (größere) Firmen noch "Think-Tanks", wo sich ein (oder mehrere) Mitarbeiter ggf. zeitweise 'zurückziehen' können, um konzentrierter arbeiten zu können- quasi eine "Denkfabrik" im kleinen.