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Original geschrieben von tommygti
Damit kann ich nur die Display beleuchtung regulieren,aber nicht die der Tasten! Oder mach ich was falsch?
Das Lampensymbol -also die gleiche Taste ohne "Alt". Wobei du den Raum wirklich abdunkeln musst, sonst ist die dezente Beleuchtung nicht zu erkennen 
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Original geschrieben von phobator
Ich habe einen Genion-L-Aktion Vertrag mit Handy.
Wobei beim L-Aktion doch 25€ Grundgebühr anfallen, mithin rechnerisch nur 24*5€=120€ Subvention 'enthalten' sind, oder?
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Original geschrieben von Steffen[HH]
Kann es sein, dass o2 Repeater bzw. Indoorsender nicht in der Karte verzeichnet hat.
Als Gegenbeispiele kann ich die Sender im [url=http://gsm.yz.to/karte.php?x=365009&y=548289&zoom=6&cities=&resx=640&resy=480&hz=0&ehz=&ghz=&kr=1&rhz=¢er=?433,366]Cinecitta-Kinomultiplex[/url] und im [url=http://gsm.yz.to/karte.php?x=365122&y=548163&zoom=6&cities=&resx=640&resy=480&hz=0&ehz=&ghz=&kr=1&rhz=¢er=?441,36]Mercado-Einkaufszentrum [/url] in Nürnberg bieten. Die sind beide auch auf der Standortkarte von o2 zu finden (wenn sie nicht gerade von irgendwas im Stadtplan verdeckt werden- was beim Cinecitta-Sender oft der Fall ist).
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Original geschrieben von Sunny forgot pw
Hier geht es aber um einen Laptop, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird (-> Heimarbeitsplatz).
Der Eigentümer des Gerätes ist innerhalb eines Privathaushalts für die Gebührenpflicht irrelevant (anders wäre es im Betrieb, da soll nach GEZ derjenige zahlen, der das Gerät bereitstellt, also ggf. der Mitarbeiter, wenn er sich ein Radio mit zum Arbeitsplatz nimmt).
Insofern wäre nur die Frage, ob das 'neuartige Rundfunkgerät' anmelde- und gebührenpflichtig ist. Das kommt auf die Umstände drauf an und ist umstritten. Z.B. so will die GEZ selbst anscheinend Lehrer von der Gebührenpflicht ausnehmen und formuliert recht nebulös
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Arbeitszimmer im Privathaushalt
Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist.
Angestellte, Beamte
Angestellte, Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet) oder ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die nicht gewinnorientiert für sich oder Dritte ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich oder für die ehrenamtliche Tätigkeit nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen.
Die 'GEZ-Gegner' argumentieren dagegen gerne mit der 'Grundstücks'-Auslegung des RGebStV, vergl z.B. http://www.akademie.de/private…c-gebuehrenbefreiung.html oder http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgebührenstaatsvertrag#Zweitger.C3.A4tebefreiung_im_nicht-privaten_Bereich
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Original geschrieben von c-walt
... und wurde von ebay schon entfernt. Wundert mich, dass das so schnell ging.
Wenn es gemeldet wird, dauert oft weniger als eine halbe Stunde bis ein Angebot mit Verdacht auf Kontomissbrauch gelöscht/gesperrt wird. Ich habe es aber auch schon erlebt, daß irgendwann später das Angebot wieder freigegebene wurde. Ich denke bei vermutetem Kontomissbrauch geht ebay inzwischen erstmal auf Nummer sicher.
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Original geschrieben von juliahase
mich auch nicht, aber dafür gibts ja auch callthrough-Anbieter, die z.T. sehr komfortabel funktionieren!
Welche kann man denn noch aus dem o2-Mobilnetz erreichen? 
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Ich denke mal dein Beitrag würde ganz prima hier rein passen: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=242576
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Original geschrieben von superuser_reload
Ich kenne das so, dass das nur bei geringfügigen Geschwindigkeiten, also 60 oder 80 km/h oder sowas zulässig ist.
Das gilt für den Fall (2a) "eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt", d.h. 'dein' rechter Fahrstreifen könnte noch 'frei' sein.
Aber du hattest mit "z.B. die A3 bei Köln, wo es oft vorkommt, dass sich auf allen Fahrstreifen lange Schlangen bilden" den Fall (2) beschrieben. Wobei es dann nicht "rechts überholen erlaubt", sondern "so darf rechts schneller als links gefahren werden" heißt.
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Original geschrieben von Mozart40
Nervt euch das auch, wenn ihr von einer Neben- auf die Hauptsstraße abbiegen wollt und da kommt dieses einzigste Auto. Und wird langsamer und langsamer und langsamer, setzt 0,5m vor dem eigenen Abzweig den Blinker und biegt ab :mad:
Hier in Nürnberg/Franken hat gefühlt ein großer Prozentsatz der Fahrer das Blinken fast komplett eingestellt- das finde ich extrem nervig. Oder daß -selbst wenn später der Blinker genutzt wird- oft das Bremslicht des Vordermanns der erste Hinweis aufs Abbiegen in ein paar Metern ist. :mad:
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Original geschrieben von superuser_reload
Wird ja teilweise auch schon gemacht. Dabei denke ich nichtmal an den "Heizer" der rechts am Autokonvoi auf der linken Spur vorbeizieht, sondern z.B. an Stellen wo es drei, vier oder mehr Fahrtstreifen pro Richtung und viel Verkehr gibt, z.B. die A3 bei Köln, wo es oft vorkommt, dass sich auf allen Fahrstreifen lange Schlangen bilden und einfach irgendwas zwischen 80 und 120 gefahren wird, eben das was die Verkehrslage zulässt, egal ob man z.B. grad den Vordermann links neben sich überholt. Würde da jeder bremsen, der auf das Fahrzeug links neben sich auffährt - na dann gute Nacht.
Im dichten Verkehr, z.B. wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, gilt aber doch schon jetzt eine quasi Ausnahme vom Rechtsüberholverbot. Vergl StVO §7 Absatz 2 und 2a Lernt man doch in der Fahrschule

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Original geschrieben von shark1337
Allerdings dürfte das VoIP jetzt nur noch für Auslandsverbindungen relevant sein oder?
Ich sage nur: Sonderrufnummern (insbesondere 0180x)