Beiträge von kues

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    Original geschrieben von schinge
    Die Länderliste ist sogar noch länger :D: http://www.o2online.de/nw/supp…oaming-haupt-artikel.html


    Na, immerhin haben sie doch tatsächlich mal die konkreten Beträge veröffentlicht :D Letzten Sommer gab es die Liste doch noch nicht, oder?
    Obskur finde ich die Zuschläge bzw. die Begründung trotzdem, schließlich kommt z.B. vistream/solomo in einigen der Länder ohne solche 'Zuschläge' aus...

    Unschön erscheint mir die Fußnote 2 aus dem pdf der Pressemitteilung, welche sich auf eingehende Gespräche im Ausland bezieht:

    Zitat

    2 Einige ausländische Netzbetreiber (z. B. in Argentinien, Bangladesch, Brasilien, Brunei, China, Hongkong, Indien, Indonesien,
    Iran, Island, Italien, Kambodscha, Kanada, Kasachstan, Kuba, Kuwait, Macau, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mexiko,
    Pakistan, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Senegal, Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Ukraine, USA, Usbekistan,
    Weißrussland) berechnen für eingehende Gespräche zusätzliche Verbindungspreise, die dem O2 Kunden weitergereicht
    werden.


    So einen ähnlichen Hinweis gab es schon zuvor aber -so ich recht erinnere- nicht mit der langen Länderliste. Zudem ist überraschend Italien in der Aufzählung, da müsste doch die Roamingregulierung vor sein, oder? :confused:

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    Original geschrieben von ThomasK
    Nein danke, wenn es mir so geht, ist Geld sekundär.


    Es soll auch Menschen geben, die (Ehe-)Partner und/oder Kinder haben. Da ist Geld für jene schon eine sehr wichtige Sache. Insbesondere wenn man (schwerst)pflegebedürftig sein sollte, ist ein Platz im Pflegeheim trotz Pflegeversicherung eine sehr teure Angelegenheit...

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    Original geschrieben von gijan
    Hat jemand einen Tipp für mich, wie es in 17509 Lubmin mit UMTS (oder notfalls GSM) aussieht oder gibt mir einen Hinweis, wie ich das selbst herausfinden kann?


    Fürs Grobe:
    http://gisweb.o2online.de/bts/app
    http://www.o2online.de/nw/supp…nk/netz/index.html?nidx=0
    http://gisweb.o2online.de/wlsp…external&page=ExternalGSM


    Also höchstwahrscheinlich kein UMTS, aber wohl GSM (outdoor) und eventuell sogar EDGE...

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    Original geschrieben von Jogo
    Die Frage ist halt, inwieweit wir schon über den Dienstherrn abgesichert sind und wie hoch eine Lücke da wäre bei Dienstunfähigkeit ??


    Gibt es nicht zumindest bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls auch bei den Landesbeamten eine Versorgung analog dem BeamtenVG §36- ergo 66-75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (man beachte §5 Absatz 2)?

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    Original geschrieben von BartS1975
    Hm, bei welchem soll es denn eine Haftungsgarantie bei Insolvenz geben?!


    Z.B. gibt es die ggf. allgemein für nicht gelieferte bzw. erhaltene Waren.


    Zitat


    Mag sein, dummerweise wäre das Geld, wenn es eben doch vorher passiert (vielleicht läuft jemand bei Myby Amok...), dann ggf. trotzdem weg.


    Das wäre doch wohl einem Betrug nahe, ich kann mir schwer vorstellen, daß ein Insolvenzverwalter soetwas gerne sieht.
    Abgesichert wird ja in der Regel über die Sperrung des Betrages auf der KK und nach Versand erfolgt dann die Belastung der KK. So schreibt und macht es auch myby:

    Zitat


    Bei Ihrer Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach erfolgreicher Kartenprüfung liefern wie umgehend Ihre Ware aus.
    Den Rechnungsbetrag buchen wir innerhalb von 5 Tagen nach Auslieferung der Ware von Ihrem Kreditkartenkonto ab.


    btw: Ist man bei einer Bestellung jetzt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eigentlich Massegläubiger?

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    Original geschrieben von pettopaul
    Da bei myby nur per Vorkasse bezahlt werden kann, behaupte ich mal ganz frech: Alle Kunden dieses großen (?) Internetshops.


    :confused: Also mir wird wie zuvor Vorkasse, Kreditkarte, Paypal und sogar Finanzierung als Zahlungsmöglichkeiten angeboten!?


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    Original geschrieben von BartS1975
    Das ändert aber nichts. Sowohl bei einer Kreditkarte als auch bei PayPal wird nur gehaftet, wenn es ihnen gelingt, den Betrag vom Händler wieder zurückzuholen.


    Zum einen kommt es auf den Kreditkartenvertrag an...
    Zum anderen verstehe ich es so, daß myby erst nach Warenversand die Kreditkarte belasten darf, alles andere wäre eine unberechtigte Belastung.