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Original geschrieben von GigaTom
Sorry, aber ich kann darin keine Festlegung der Art des Käufers finden. Erklär´s mir mal bitte, steh wohl auf dem Schlauch.
Ein Verbrauchsgut ist eine in einem Verbrauchsgüterkauf erworbene bewegliche Sache. Damit es überhaupt ein Verbrauchsgüterkauf ist, muss der Käufer ein "Verbraucher" (nach BGB §13) sein. Mithin bestimmt das "Verbrauchs" in "Verbrauchsgut" die Art des Käufers als "Verbraucher" näher.
Wäre der Käufer kein "Verbraucher", so wäre das gekaufte Gut auch kein "Verbrauchsgut".
In einem anderen Kontext können die Wörter natürlich andere Begriffe bezeichnen...
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Original geschrieben von ganymed
Also bezogen auf den ersten Beitrag des Threads handelt es sich hier um einen Rücktritt (Wandlung) auf Grund der zweimaligen fehlgeschlagenen Nachbesserung.
Ein erneuter Gewährleistungsauftrag scheint hier ja gerade nicht gewollt gewesen zu sein.
Wie kommst du zu der Schlussfolgerung? :confused:
Es hieß doch schon im ersten Beitrag "Es heißt ja, nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen hat der Kunde das Recht auf ein Neugerät.", daraus kann ich nur schließen, daß die Kundin ein mägelfreies gleiches Gerät haben wollte. Das ist immernoch Gewährleistung. Freundlicherweise hat sie zweimal den Versuch einer Nacherfüllung durch Reparatur zugelassen, aber nun möchte sie eben Nacherfüllung durch Neulieferung. Da sehe ich angesichts der Verbraucherschutzregelungen keinen Spielraum für Auslegungen.
Offensichtlich (und leider) wurde das ganze von o2 bzw. dem Shop (wobei der o2-eigene Shop direkt zu o2 gehört, mithin 'o2 ist'- die o2 Shop GmbH wurde schon Mitte 2007 auf die o2 GmbH&Co OHG verschmolzen) anders ausgeführt,interpretiert, aufgefasst und/oder ausgelegt (als Rücktritt), was aber -wie auch schon geschrieben wurde- faktisch eine Umgehung des Verbraucherschutzes wäre. Daher würde ich nochmal zum Shop, um im Gespräch 'das Problem' zu klären. Wenn die o2-Prozesse es denn zulassen, dürfte das möglich sein- sonst müsste man sich zweckmässigerweise an die Kundenbetreuung bzw. Zentrale direkt wenden.
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Original geschrieben von pomfiedel
Dann verstehe ich aber nicht, warum dieser Kühlschrank mit 350L und einem Verbrauch von ca. 0,49kwh nur A hat!?
Ganz einfach: Das von dir genannte Gerät ist nur ein Kühlschrank. Die anderen Geräte waren Kühl-Gefrierkombigeräte bzw ein Gefrierschrank- das geht natürlich auch mit in die 'Wertung' ein, da Gefriervolumen zwangsläufig einen höheren Strombedarf hat. So ich recht erinnere, erfolgt die Einteilung auch nicht absolut, sondern relativ nach Geräteklassen bzw. -typen. Insofern könnten zwei getrennte Kühl- und Gefriergeräte ggf. auch andere Wertungen als ein Kombigerät mit gleichen Kühl- und Gefriervolumina haben.
Bei weiterem Fragebedarf wäre ein eigener Thread sinnvoll.
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Original geschrieben von ganymed
Also irgendwie wird mir hier nicht klar, was das Problem sein soll:
Dein Gerät wurde zweimal nachgebessert.
Jetzt tritt wieder ein Defekt auf.
Du bist vom Kaufvertrag zurück getreten (früher Wandlung).
Warum sollte es ein Rücktritt sein? Die Kundin will doch nur ein neues funktionierendes Gerät, sprich Nacherfüllung durch ein neues Gerät.
Vielleicht sehen die o2-Prozesse keine Nacherfüllung durch Neugerät vor oder der Shop hat den falschen Prozess(mit falschem Formular) angestossen, weshalb Kundin und o2(-Shop) jetzt aneinander vorbeireden (bzw. überrascht sind). Ändert natürlich nichts daran, daß die Kundin in der Regel einen Anspruch auf ein Neugerät hat ohne zusätzliche Kosten.
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Re: GEZ!
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Original geschrieben von mayday7
Kommt es dann auch dort an, obwohl keine Straße da steht?
Ja, die PLZ 'gehört' der GEZ als "Großempfänger".
vergl: http://www.postdirekt.de/plzse…zSearchServlet?id=viewbig
http://de.wikipedia.org/wiki/P…land)#Postleitzahlenarten
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Original geschrieben von GigaTom
Und welcher Satz, bzw. welcher Teil des Artikels lässt dich zu dieser Folgerung kommen?
"Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer."
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Original geschrieben von BernieP
Gilt ein Handy oder ein Auto als Verbrauchsgut? Über eine genaue Definition von Verbrauchsgut wäre ich dankbar.
Das "Verbrauch" bezieht sich nicht auf die Art des Gutes/Gegenstandes, sondern die Art des Käufers: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsgüterkauf
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Original geschrieben von HansFranz123
aber bei Rücktritt oder Wandlung kann man nicht erwarten ein Handy über einen Zeitraum kostenlos genutzt zu haben.
Wenn ich ein Auto kaufe und die bekommen denselben Fehler bei 3 Versuchen nicht gebacken kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten aber ich bekomme doch deswegen nicht den Kaufpreis des Fahrzeugs zurück sondern da wird vom bezahlten Preis wegen Nutzung ja je nach km und Alter etwas abgezogen.
Nur dürfte das nach neuester BGH-Rechtsprechung bei Verbrauchern nur sehr eingeschränkt so sein. Insbesondere wenn es -wie in der BGH-Entscheidung und hier- nur um den Tausch in ein mängelfreies gleiches Gerät/Handy geht.
vergl: http://www.sueddeutsche.de/panorama/585/449314/text/
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Original geschrieben von Tob
Diese Seite ist leider nicht mehr aktuell. Gibt es eine neuere Liste?
Die Suche bzw. Hilfeseiten von o2 sind doch nicht so schlecht, daß man die neue Seite nicht finden würde 
http://www.o2online.de/nw/supp…/tarif/wechsel/index.html
Aber am besten sind (wenn man sie denn mal 'herausgefunden' hat) die Kurzlinks: http://www.o2online.de/goto/tarifwechsel