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Original geschrieben von Printus
Beispielsweise um klar zu machen dass nicht jeder Zugereiste aus anderen Teilen der Welt gegenüber hiesigen Behörden ein Anrecht auf Übersetzungen in seiner Muttersprache hat. Oder um klar zu machen dass beispielsweise die Forderung nach Schulunterricht in türkisch nicht zum Portfolio unserer Schulbildung gehört...
Dann sollte man das auch so als Forderung stellen und nicht sagen, daß man 'nur' "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" festhalten will.
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Mag sein, aber das ändert ja nichts daran dass man dennoch über das Thema nachdenken kann.
Klar nachdenken kann man über allerlei- öffentliche politische Forderungen sind aber etwas anderes... 
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Es ist aber nicht so zu verstehen dass der Staat dafür sorgen muss dass jeder, der kein deutsch kann, seinen persönlichen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen muss.
Bekommt doch auch niemand. Anders ist es eben wenn es um die Gleichbehandlung durch den Staat geht (wobei natürlich nicht alle Menschen auch alle Bürgerrechte in D haben)- und dazu gehört ggf. in einem Rechtsverfahren auch ein Dolmetscher.
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Es gibt auch zahlreiche Dialekte im Land, deswegen werden sie aber nicht zur offiziellen Amtssprache der Bundesrepublik.
Und? Die Sprache von Legislative, Judikative und Exekutive ist in der Regel auch jetzt schon Deutsch. Wie gesagt, komischerweise ist das Grundgesetz auch in Deutsch verfasst.
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Alles andere wäre auch albern, wir leben 2008 und in einer globalisierten Welt... Irgendwelche kleinlichen Streitereien anstatt nachbarschaftlichem Miteinander sind schlicht nicht mehr zeitgemäß, das mag Achtzehnhundert-irgendwas anders gewesen sein, aber wir leben in einer Zeit, wo sich so ein Quatsch in zivilisierten Gesellschaften überlebt hat. Deutsche und Dänen gehören für mich zu den Zivilisierten.
Eben, drum stell dir mal vor, wenn jetzt du jetzt als dänischsprachiger Deutscher vor die Nase geknallt bekommst: "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch"- denn dieses "in" hören bzw lesen -ganz überraschend
- sehr viele Leute dazu. Das konterkariert die jahrelangen Bemühungen im deutsch-dänischen Verhältnis. Denn die Sprache ist immer einer der am härtesten umkämpften politischen Themen gewesen- man schaue sich nur die innerdeutschen 'Kämpfe' der letzten Rechtsschreibreformen an.
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Niemand bestreitet den Wert von Fremdsprachenkenntnissen.
Ich habe nicht (nur) von Fremdsprachenkenntnissen geschrieben, sondern von Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit. Eine zweite Muttersprache ist etwas ganz anderes als eine Fremdsprache.
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Hier geht es nur darum dass im Grundgesetz die eigentlich selbstverständliche Klarstellung, dass die Amtssprache hierzulande deutsch ist, aufgenommen werden soll - und ich kann nicht erkennen was daran falsch, ausländerfeindlich oder sonstwie schlecht sein soll.
Wie du selbst Eingangs gesschrieben hast, geht es dir -und ich behaupte mal vielen anderen- eben nicht nur um die Feststellung der Amtsprache, sondern um viel weitergehendes. Denn wenn es so selbstverständlich wäre, hätte die Aufnahme in GG keine Folgen.
Im übrigen war meine Auslassungen auf die in dem Zusammenhang mit dem CDU-Beschluss gerne behauptet "Forderungen nach türkischem Schulunterricht" gedacht. Der Herr Özdemir, dessen Aussagen wohl in der Regel gemeint sein sollen, hat eben nicht gesagt, daß mehr Schulunterricht auf türkisch stattfinden sollte, sondern daß mehr Türkisch als Fremdsprache in der Schule angeboten werden sollte.
Für die dänischsprachige Minderheit geht es da ja schon viel weiter: vergl http://de.wikipedia.org/wiki/Dänischer_Schulverein_für_Südschleswig
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Original geschrieben von galahad13
Was hat das Einbringen des Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG mit dem Thema Ausländer zu tun?
Was hat der Beschluss "Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." mit einem "Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG" zu tun? 
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Die deutsche Sprache, in der das Grundgesetz verfasst wurde, war und ist, soll im Grundgesetz verankert werden. Das nenne ich eine absurde Absicht- so ich sie denn 'nur' wörtlich nehme und keine andere Absicht erkenne bzw. unterstelle.
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Original geschrieben von rajenske
Mal anders herum:
Wie wäre es mit einem solchen Absatz im Grundgesetz:
"Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung."
Halte ich für genauso überflüssig im GG. Zum einen ergibt sich das im wesentlichen schon aus den Grundrechtsartikeln, zum anderen gibt es dazu diverse Abkommen, die die Bundesrepublik ratifiziert hat.
Ansonsten sind Regelungen für nationale Minderheiten in den Landesverfassungen auch ganz gut aufgehoben- wie z.B. in Sachsen oder in Schleswig-Holstein (bei letzterem gibt es sogar die Verfassung in plattdüütscher Version, wenn auch -soweit mir bekannt- ohne Gesetzesrang
).