-
Zitat
Original geschrieben von nils1896
Auch keine Rufnummernmitnahme innerhalb von o2 nach Vertragsende?
Wenn es dir sehr wichtig ist könntest du den (abstrusen) Weg einer Doppelportierung gehen, d.h. von o2 zu Anbieter X und dann zurück zu o2. Kostet natürlich im Zweifel 2*25€... 
Oder du versuchst, ob bei dir ein Rufnummern- bzw. Tariftausch von o2 gemacht wird -was natürlich bedingt, daß du zunächst den Genion L Spezial als zweiten Vertrag abschliesst.
-
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Das stimmt so nicht. Die bloße Lagerung ist gerade kein "zum Empfang bereithalten". Die Empfehlung der GEZ geht dahin, den Fernseher verpackt in den Keller zu stellen, um im Zweifel die bloße Lagerung darlegen zu können.
Habe ich so noch nicht gelesen.
Der NDR sieht das wohl auch nicht so, anscheinend aber der HR. http://www.ureader.de/msg/1487627.aspx
Zitat
Die GEZ wird wohl ihre Schwierigkeiten damit haben, einen Gebührenbescheid zu erlassen, das stimmt schon. Der jeweilige Bescheid geht auf die entsprechende Landesmedienanstalt zurück.
Landesmedienanstalt? Du meinst Landesrundfunkanstalt, oder?
Zitat
Allerdings ändert das nichts daran, dass die Zahlungsaufforderung nur dann rechtmäßig sein kann, wenn sie sich auf einen zuvor ergangenen Gebührenbescheid stützen kann. Insofern sollte man den Bescheid direkt nach der Anmeldung zu sehen bekommen. Der Bescheid ist Rechtsgrundlage für die Zahlungsaufforderung, eine Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid wäre relativ leicht anzugreifen. Ich gehe davon aus, dass man diesen Bescheid gerne verdrängt bzw. im Laufe der Zeit vergisst.
Der Rückschluss, dass es einen solchen Bescheid nicht gibt, ist schlichtweg falsch.
Ich würde sagen der Umkehrschluss ist a posteriori falsch. 
Ich habe nur von von Gebührenbescheiden gelesen/gehört, die bei andauerndem Zahlungsverzug von einer LRA erlassen werden. Folgerichtig findet sich in meinen GEZ-Unterlagen auch kein einziger Rundfunkgebührenbescheid- dafür aber diverse leicht angegilbte Befreiungsbescheide. 
Auch aus Gerichtsentscheidungen ist meiner Ansicht nach gut ersichtlich, daß die Gebührenbescheide immer erst nachträglich erfolgen, z.B. hier:
Gebührenbescheid für August bis Oktober 2005 erfolgt erst im Januar 2006, natürlich gleich mit Säumniszuschlag
http://www.dbovg.niedersachsen…sp?Ind=0580020070001092+A
oder hier:
Gebührenbescheid für den Zeitraum 9/03-5/04 erst am
3. Dezember 2004 http://www.dbovg.niedersachsen…sp?Ind=0520020060054227+A
Letztere Entscheidung wirft im übrigen ein interessantes Licht auf Geräte, die bei der GEZ angemeldet wurden, aber eigentlich unter die Zweitgerätebefreiung fielen (was der Rundfunkteilnehmerin erst später aufging) 
-
Zitat
Original geschrieben von StebuEx
Der "klassische Buchgewinn" wäre Erlöse ./. Gesamtkosten, also Revenues ./. TOTEX.
2.403 ./. 332 Capex ./. 1965 Opex = 106 YTD
Ah, ja. Dann also für den 2007 Zeitraum: 2203 ./. 286 ./. 1870 = 47
Und kann mir noch jemand näher bringen, was das "tax recapture E-Plus" unter "cash flow" (wahrscheinlich) bedeutet? Für 2007 ist nichts angegeben, für 2008 insgesamt bis jetzt satte 185 Millionen?
-
Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Hm. Umsatz und Gewinn steigen doch kontinuierlich.
Wie hoch ist denn nun eigentlich der Gewinn?
Einfach die 336 EBITDA - 98 Deprication - 68 Amortization = 170 Operation Profit + 68 Tax Recapture :confused:
Oder kann man das gar nicht mit den vorliegenden Zahlen sagen?
-
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Bist Du befreit, würde ich dem Heini mit seinen Umfragen in den Hintern treten und dann sollte gut sein.
Um befreit zu werden muss man aber erstmal seine anmelde- und gebührenpflichtigen Geräte auch anmelden und dann die Befreiung beantragen.
Perverserweise gilt die Gebührenpflicht jedoch ab dem 1. des Anmeldemonats und die Befreiung erst ab dem 1. des auf den Befreiungsantrag folgenden Monats.
Und wenn man seine neuen Bescheide, die die Befreiungstatbestände belegen, nicht jeweils vor Ablauf des 'alten' Bescheides erhält, so geht das Spiel von vorne los.
Zitat
Die Antwort findest Du auf der GEZ-Seite
Das ist schon klar, ich meinte die Frage danach warum überhaupt mehr als ein Gerät (von meiner Frau) angemeldet wurde bzw. warum mehrere Geräte als angemeldet von der GEZ gespeichert werden. Denn Zweitgeräte, die gebührenfrei sind, sind auch nicht anmeldepflichtig (§3 (1) letzter Satz)! Mithin sehe ich keinen Grund warum die GEZ die Zweitgeräte überhaupt erfassen will bzw. erfasst.
-
Zitat
Original geschrieben von Krabbelameise
rein rechnerisch bringt das auch nicht viel 
[schnipp]
einziger vorteil - du hattest mal kurz nen Genion L (wegen den 6 Monaten Laufzeit).
Nur laufen die 15€ beim Genion L Spezial auch nach den 6 Monaten weiter (und man hat eine kürzere Kündigungsfrist), während der Genion L gleich 24 Monate lang 20€ kostet (ok , für 50€ geht wohl noch die Runterstufung auf Genion M...). Und zumindest die Onlinevergünstigungen (15% oder 150 Frei-SMS) gibt es auch beim Spezial L.
Zitat
o2 vermarktet den Genion S nicht mehr - wer weiß, nächstes Jahr gibts den vllt nicht mehr.
Kommt drauf an, was man unter vermarkten versteht. Auf der Onlineseite ist er noch problemlos sicht- und bestellbar. http://www.o2online.de/nw/prod…rife/genionsml/index.html
Edit: Unter den "Aktionen & Angeboten" ist der Genion S auch immernoch zu finden: http://www.o2online.de/nw/prod…arife/aktionen/index.html
Und ich meine auch noch letzte Woche in der Stadt ein Plakat mit dem "keine Grundgebühr"-Slogan gesehen zu haben.
Jedenfalls finde ich es abstrus, daß nicht in die Tarife verlängert werden kann. Wer 25€ Bereitstellungsgebühr investiert, wird in der Regel nicht gleich im nächsten Monat 'davonlaufen' wollen. Es fallen im Gegensatz zum Genion S oH Neuabschluss auch keine Kosten für Provision und neue SIM-Karte an. Sprich es macht schlicht und einfach keinen Sinn. (Einschränkende Regeln wie "Umstellung des Tarifs erst nach Ablauf der alten Laufzeit" oder "Pflicht Onlinerechnung oder mindestens ein zusätzlicher Vertrag mit GG" etc fände ich dabei auch nicht sonderlich problematisch.)
-
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Zur Frage nach dem Bereithalten eines TV-Gerätes kann man lediglich anführen, dass ein Gerät im Keller nicht zum Empfang bereitgehalten wird, wenn es im Keller gelagert wird, ohne dass die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind. Dies wird, soweit mir bekannt ist, von der GEZ so akzeptiert, während ein einfaches abstecken des Gerätes im Wohnzimmer - so leicht ist es dann doch nicht - den Anforderungen nicht genügt.
Eben aus letzterem Grund sieht die GEZ auch ein im Keller 'eingelagertes' Gerät als "zum Empfang bereitgehalten" an. Denn es befindet sich in deinem Besitz und du kannst es jederzeit anschließen.
Zitat
Schließlich das Problem der Erstattung von Rundfunkgebühren.
Der Gebührenbescheid ist Verwaltungsakt und als solcher Grundlage für die Zahlung. Kann man gegen diesen Verwaltungsakt nicht mehr vorgehen, wird sich auch an der Zahlungsverpflichtung bzw. dem Recht der GEZ, die Gebühren zu behalten, für die Vergangenheit nichts mehr ändern. Das gilt auch bzw. vor allem, wenn materiell keine Gebührenpflicht bestehen würde.
Nur kann die GEZ keine Gebührenbescheide ausstellen und tut es auch nicht. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Gebührenbescheid erhalten und ich glaube auch noch nie einen gesehen zu haben.
Die GEZ Und stellt ggf. eine "Zahlungsaufforderung" (oder sowas ähnliches) aus, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig bekommt, aber einen Gebührenbescheid sieht man wohl erst sehr viel später, wenn es um gerichtliche Zwangsmaßnahmen geht.
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Was mich nur wundert ist, dass sich hier einige User ganz massiv Gedanken machen, was sich die GEZ alles einfallen lassen könnte, um ihnen eine Gebührenpflicht nachzuweisen, die ja überhaupt nicht besteht.
Kann ich auch nicht verstehen. Ich mache mir da eher Gedanken, was bei der GEZ für Fehler passieren können, wenn man schon angemeldet ist.
Beispiel:
Meine Frau war von A nach B gezogen und 3 Jahren später dann nach C. Alle Gebühren immer korrekt per Lastschrift abgebucht. Just nach der Mitteilung des Umzugs nach C schickte die GEZ eine Übersicht der angemeldeten Geräte: 1 Radio an Adresse C und 1 Fernseher in der Zweitwohnung an Adresse A :eek: (Damit wären Fernseh- und extra Radiogebühr angefallen)
Also die GEZ angerufen und gesagt, daß dort etwas schiefgelaufen sein muss (btw: warum muss eigentlich die alte Adresse A weiterhin gespeichert sein
). Antwort: Es liegt keine Abmeldung für A vor alles ist korrekt.
Frage: Aber warum wurde dann 3 Jahres lang (korrekterweise) nur eine Fernsehgebühr erhoben? Können sie den Fehler nicht einfach korrigieren?
Antwort: Eine Abmeldung ist telefonisch nicht möglich.
Ich konnte dann die gute Hotlinerin davon überzeugen, daß es sich ja nur um eine "Ummeldung" handelt, schließlich bliebe das Fernsehgerät ja angemeldet- nur an anderer Adresse. So wurde dann am selben Tag noch eine korrigierte Übersicht erstellt und verschickt. Auch hat die GEZ weiterhin nur eine Fernsehgebühr abgebucht und auch keine 'Nachforderungen' gestellt. 
(Frage mich aber bitte auch niemand, warum überhaupt ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet wurden- schließlich wäre ja nur das Fernsehgerät anmeldepflichtig...)
-
Zitat
Original geschrieben von Joghurt2
Meinen! Soll mir mal jemand nachweisen, dass das nicht so ist! (Wer jetzt nach meinen Beiträgen sucht und mir das Gegenteil beweist, den nenne ich Freak ;))
Deine Handyliste -wie schon angemerkt wurde- zeigt doch, daß du gleich mehrere 'normale' Radiogeräte besitzt. Schließlich haben N95 und E71 UKW-Empfänger eingebaut...
btw: das bedeutet auch, wenn du eines davon gelegentlich mit zur Arbeit nimmst, dann bitte noch zusätzlich als gewerblich anmelden 
Zitat
Original geschrieben von Rabb
Die GEZ hat meinen Abmeldeantrag mitsamt Heiratsurkunde ohne zu murren geschluckt
Wäre ja auch noch schöner, wenn sie das bei vorliegender Urkunde nicht tun würden.
Zitat
und mir auch die Gebühren des laufenden Quartals rückerstattet (besser wie nix).
Das wäre doch mal eine spannende Frage, wie die Gebührenpflicht in einem solchen Fall zu behandeln ist. Die GEZ wird wahrscheinlich auf dem Standpunkt stehen, daß eigentlich bis zur Abmeldung gezahlt werden muss. Allerdings steht dem entgegen, daß Zweitgeräte des (neuen) Ehepartners ab Heiratstermin per se gar nicht mehr gebührenpflichtig (und anmeldepflichtig) wären.
Das 'Problem' ist, daß der Gebührenstaatsvertrag sagt: "Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist." §4 (2). Allerdings tritt der Fall gar nicht ein, da die Geräte weiterhin zum Empfang bereitgehalten werden, aber gar nicht mehr gebührenpflichtig sind §5 (1). Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß alle 'zuviel' gezahlten Rundfunkgebühren seit dem Heiratstermin zurückgefordert werden könnten... 
-
Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
Das heißt nun, die Kamera wird nicht "am nächsten Tag" sondern erst Sonnabend (im Büro!!!...noch toller!) ankommen.
So begeistert man Kunden - auf diesen "Premiumservice" kann ich gerne verzichten!
Lieferadresse ändern? Oder Bestellung stornieren und neu bestellen?
-
Zitat
Original geschrieben von rmoriz
Kann man die Nummer und das Guthaben migrieren?
Ja das geht- auch nachträglich. Sollte auch nichts kosten.
Edit: Wenn ich recht erinnere wird das loop-Guthaben aber 'nur' als Gesprächsguthaben übertragen.
Zitat
Was passiert mit der Option und dem Bonusguthaben?
Ich vermute beide gehen ex. Also aufbrauchen und dann erst auf den neuen Vertrag portieren lassen.