Beiträge von kues

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    Original geschrieben von bernbayer
    Komplett vergessen kann man sie auch wieder nicht. Wer eine gesetzliche Rente über dem Niveau der Grundsicherung erwartet, den bringt das Riestern schon was. Wer halt mal eine Rente unter diesem Niveau erwartet, für dem wird die Riester-Rente zum Flop.


    Ich würde eher sagen, wer mit Rente und Riesterrente nicht über die Grundsicherung kommt, der hat erstmal nicht viel von der Riesterrente.
    Aber wie schon geschrieben kann man in der Kombination R+RR immerhin etwas dazuverdienen ohne Abzüge. Und Verheiratete bzw. Verwitwete erreichen die Grundsicherungsgrenze auch viel wahrscheinlicher/schneller als Ledige bzw. Geschiedene.
    Überschlagen müsste man alleinstehend mit 1000€ Monatsbrutto, 4% Riestereinzahlung (minus Zulage etwa 30€/Monat) und 40 Beitragsjahren (2% Riesterrendite über Inflation) eigentlich schon die Grundsicherungsgrenze erreichen. Gibt es da eigentlich Beispielrechnungen von Monitor?

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    Original geschrieben von EsCab
    Nein. Wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der PKV Versicherte, können die Kinder in die GKV. Ist nur eher selten.


    Es gibt sogar noch eine Einkommensgrenze für den PKV-Versicherten. Und wie gesagt gerade bei Beamten ist das Bruttoeinkommen schnell mal kleiner als bei 'normal' Beschäftigten bzw. kleiner als 4000€.
    Infos vom Sozialministerium Bayern zur Familienversicherung: http://www.sozialministerium.bayern.de/fibel/sf_f020.htm


    Eine andere Frage wäre allerdings, ob in der GKV versicherte Kinder eines Beamten, nicht ggf. noch zusätzlich Beihilfeansprüche haben könnten. Aber bei vielen Dienstherren gibt es in der Beihilfe ja nicht mehr als in der GKV...

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    Original geschrieben von bernbayer
    Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Riester-Rente, sie rechnet sich für die meisten wahrscheinlich schon. Aber es ist auch nicht falsch, was "Monitor" aufgezeigt hat, daß die Riester-Rente bei Verechnung mit der Grundsicherung praktisch wertlos wird. Sicher kann man der Meinung sein, dann brauche ich keine Grundsicherung beantragen. Das ist mir soviel Wert, obwohl ich mit meiner gesetz. Rente + Riesterrente nicht über das Niveau der Grundsicherung komme. Das muß letztendlich jeder selber wissen. Atraktiv ist auf jeden Fall die Riester-Rente für diesen Personenkreis nicht und gerecht ist es auch nicht, wenn jemand der vorsorgt im Alter noch dafür bestraft wird, und andere die nicht vorrsorgen, wird die Rente vom Staat dann auf Niveau der Grundsicherung aufgestockt.


    Was aber den Herrn Riester an dem Gedankengang so verärgert hat ist wohl, daß nach dieser Logik die geringverdienenden Leute auch während ihres Erwerbslebens am besten keine Rentenbeiträge bezahlen- denn die normale Rente wird ja auch auf die Grundsicherung angerechnet. Mithin wer gerade so viel verdient, daß er sozialversichert ist, und den Rest schwarz verdient, kommt am besten weg.
    Außerdem, kann man, wenn man Rente+Riesterrente hat, als Rentner was dazuverdienen, ohne daß es wie im Falle von Rente+Grundsicherung gleich größtenteils wieder abgezogen würde.
    Oder z.B. die junge Frau aus dem Bericht heiratet mal und schwupps sind beide zusammen über der Grundsicherung mit ihren Renten (oder schlimmstenfalls einer alleine mit Rente+Witwen(er)rente).
    Trotzdem wäre es natürlich wünschenswert, daß bei der Anrechnung von Riester was verändert wird.

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    Original geschrieben von jonasm
    Glaub ich nicht, würde es aber gerne sicher wissen. Ich denke eher, dass alle RUL zu o2 Mailboxen (also auch Fonic und Tchibo) kostenlos sind.


    Das wollte ich mit dem meinem letzten Posting bestätigt haben. Im April ging es auch kostenlos zu einer Mailbox, die nicht zur gleichen Kundennummer wie o2-DSL gehört.
    Um ganz sicher zu gehen einfach nochmal ausprobieren (am besten wirklich gleich ne Fonic oder Tchibo-Box). - und uns berichten ;)
    Wobei mir gerade die Erkenntnis kommt, daß man ja bei Tchibo die Box überall kostenlos abhören kann. Also werde ich es auch mal probieren, aber erst in einem Monat berichten können.

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    Original geschrieben von Der_Mond
    Danke für die Info kues, das war mir so noch nicht bekannt :)


    Wie du liest doch auch schon lange hier mit. Das Mailbox-Thema gab es schon mehrfach. ;):D


    Ich habe im übrigen nochmal in den alten EVN geschaut. Im April haben wir noch kostenlos auf die Mailbox eines Vertrages, der unter einer anderen Kundenummer läuft, umgeleitet. Daher würde ich vermuten, daß man generell kostenlos vom o2-DSL auf Mailboxen bei o2 umleiten kann.

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    Original geschrieben von diego206
    IMHO in jedem. Ist eigentlich nicht auf die GEZ bezogen sondern auf die generelle Weitergabe der Daten.


    Aber es gibt AFAIK in den Meldegesetzen aller Bundesländer entsprechende Punkte, die die Datenweitergabe (auch) an die GEZ ermöglichen. In Bayern ist das z.B., wenn ich nicht irre, der "Art. 28 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen".

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    Original geschrieben von lalelu
    es steht zwar sicherlich schon oft in dem Thread drin, aber ich finde, man kann unsere Mitmenschen nie oft genug daran erinnern, dass man am Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe an die GEZ ganz einfach widersprechen kann. Freundlicherweise kriegt man das Formular natürlich nur auf Nachfrage, weshalb es die meisten verpennen :rolleyes:


    In welchem Bundesland soll das denn so möglich sein?

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    Original geschrieben von Grenztruppjäger
    @ kues: ich habe inder Schule mal gelernt, dass es unziemlich ist unseren Staat mit drei Buchstaben abzukürzen! Die Abkürzung war der sowjetische besetzte Teil Deutschlands!


    Ganz OT: Ich weiß, gab viel Ärger in der Schule ;) nach der Wiedervereinigung :rolleyes: -> http://de.wikipedia.org/wiki/B…deutsche_Abk.C3.BCrzungen
    Ich darf versichern, daß ich BRD nicht als linken Kampfbegriff verstehe und benutzte ;)


    Hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, daß das BVerfG in seiner Entscheidung zum LPartG unter anderem auch folgende Ausführungen gemacht hat?

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    Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG kann nicht als Benachteiligungsgebot für andere Lebensformen als die Ehe verstanden werden. Wenn die Rechtsordnung auch andere Lebensformen anerkennt, die mit der Ehe als Gemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Partner nicht in Konkurrenz treten können, verringert sich weder der rechtliche Schutz noch die Förderung der Ehe. Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten. Sein Schutz- und Förderauftrag gebietet es dem Gesetzgeber allerdings, dafür Sorge zu tragen, dass die Ehe die Funktion erfüllen kann, die ihr von der Verfassung zugewiesen ist.