Beiträge von kues

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    Original geschrieben von michael*1000
    und er hat auch gesagt das 02 in ingolstadt das audiwerk unter vertrag hat.und jetzt will D1 das roaming abschalten dort und dann ist sehr schlecht empfang ohne D1.


    Wenn ersteres so wäre, dann kann ich mir nicht so recht vorstellen, daß die o2-Sender dort nicht für einen ordentlichen Empfang sorgen.
    Außerdem ist in Ingolstadt doch sowieso schon D1-Barring, daher ist es schwer vorstellbar, daß das rund ums Audi-Werk anders ist!?

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    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Kann man die im Schnäppchenthread geposteten "Batterien" (-> http://www.amazon.de/exec/obid…00P0EDRQ/telefontref04-21) in jedem normalen Ladegerät nutzen oder braucht man da ein spezielles? Es wird ja suggeriert dass das keine Akkus im herkömmlichen Sinne sind :confused:


    Die kannst du in einem 'normalen' guten Ladegerät benutzen, d.h. ohne mindestens delta-U Abschaltung würde ich die schönen Akkus nicht quälen. ;)
    Die eneloops haben eben eine sehr geringe Selbstentladung, außerdem halten sie die Spannung länger hoch (beginnen im Doppelpack bei mir im Psion z.B. mit 2,7V und bleiben sehr lange auf 2,6V). Außerdem sollen sie kälteunempfindlicher als normale Akkus sein. Unter http://www.eneloop.de gibt es Infos von Sanyo.
    Ich bin recht begeistert von den eneloops -gibt inzwischen auch ähnliches von Varta, Panasonic, Ansmann etc.

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    Original geschrieben von telemach
    Gibt es jetzt nur Befreiung für Empfänger irgendeiner Ausbildungshilfe??


    Ja, so ist es. Das gilt im übrigen für alle. Die Befreiungsgrenze beim 1,5fach des Sozialhilferegelsatzes wurde abgeschafft. Jetzt bekommt man auch bei geringem Einkommen nur noch die Befreiung, wenn bestimmte Transferleistungen bezogen werden- insbesondere Bafög oder ALG II.
    Eine der wirklich unfreundlichen Änderungen am Staatsvertrag. Die Rundfunkanstalten wollten wohl von dem aufwändigen Befreiungsverfahren (praktisch) entlastet werden.

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    Original geschrieben von elena661
    Es gibt einen Freibetrag und sobald Du diesen überschritten hast, zahlst Du für jeden Euro Steuer. Egal also ob Du einen Job mit 600 Euro hast oder zwei/drei Job's mit jeweils 200 Euro.... das was über der Freigrenze liegt, wird versteuert.
    Du kannst aber am ende des Jahres Lohnsteuerausgleich machen und bekommst einiges wieder zurück erstattet.


    Das beantwortet die Frage aber nicht und ist zudem zum Teil falsch. Bei 400€-Jobs gibt es eben eine pauschale Versteuerung (und pauschale Sozialabgaben), so daß die Einkünfte daraus bei der Jahreslohnsteuerberechnung eben nicht berücksichtigt werden.

    Zur Frage: Ich würde bei deiner/einer gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, die sollte/muß dir solche Fragen beantworten.
    ABER vorher bedenken: Wenn du in der GKV als Student familienversichert bist, dann fliegst du eigentlich schon mit deinem 'Erstjob' (>350€ bzw. kein 400€-Job) aus der Familienversicherung.
    Außerdem zahlst du als Student (im Normalfall) sowieso nur Rentenversicherungsbeiträge, daher macht es ggf. mehr Sinn einfach mit 2 Steuerkarten (und geteiltem Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag- Steuerklasse I und VI) zu arbeiten. Kommt halt drauf an, wo du arbeitest bzw. wie deren Lohnabrechnung gestrickt ist etc pp.

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    Original geschrieben von djmuzi
    also doch 17 euro :mad: :flop:


    Wenn du einen PC mit TV-Tuner meinst: ja natürlich. Man stelle sich vor jemand mit einem PC+TV-Tuner (oder Sat/Kabel-Digitalreceiver) angeschlossen an einen Monitor bezahlt weniger (oder gar keine) Gebühren als jemand mit einem 'normalen' Fernseher- das wäre ungerecht (wie es leider einige andere Auslegungen der GEZ bzw. Regelungen des Staatsvertrages sowieso schon sind).

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    Original geschrieben von djmuzi
    was ist, wenn man keinen Fernseher hätte, sondern nur einen entsprechend ausgerüsteten PC mit soundkarte und monitor?


    Was meinst du mit "entsprechend ausgerüsteten"?
    Ein TV- und/oder Radioempfänger (DVB-T-USB-Stick z.B.) im Computer werden als 'normale' Empfangsgeräte gezählt und kosten dementsprechend Gebühren.
    Ein 'nackter' PC/Laptop (oder auch schon ein Handy mit Internetmöglichkeit) gilt als "Neuartiges Rundfunkgerät" und kostet -wenn nicht schon normales Radio/TV angemeldet und bezahlt werden- die 5,52/Monat 'Radiogebühr' vergl: http://www.gez.de/door/gebuehr…hrenuebersicht/index.html