ZitatOriginal geschrieben von Andreas2107
Du hast damals einen Vertrag mit BSW-Vergünstigungen geschlossen und in den Vertragsunterlagen wurde mit ziemlicher Sicherheit darauf hingewiesen. Du hast es so unterschrieben und hast keinen Nachweis dafür erbracht bzw. erbringen können, dass Du BSW-Mitglied bist. Demnach könnte O2 theoretisch die Vergünstigungen zurückfordern. Machen Sie aber nicht.
Nö, warum
In dem Vertrag steht irgendwo eine Nummer und "Rahmenvertrag" o.ä. Kein Hinweis, daß eine Berechtigung nachgewiesen werden muß (oder hat schon mal jemand als Verbraucher besondere Rahmenvertragsbedinungen ausgehändigt bekommen?). o2 akzeptiert den so gestellten Antrag (wie anscheinend hier auch bei der VVL)- schwupps Vertrag geschlossen.
Und jetzt will o2 nach ein paar Monaten plötzlich Vertragsänderungen (Berechtigungsnachweis etc) durchsetzen? Rechtlich zumindest fragwürdig und recht kundenunfreundlich. -Allerdings sieht o2 das sicherlich anders.
Ehrlich gesagt mir wäre der Ärger mit o2 zu lästig. Momentan gibt es anscheinend eine kostenlose 3 monatige Probemitgliedschaft beim BSW.
Von o2 bestätigten lassen, daß die Konditionen bis zum Vertragsende gelten, BSW-Probe machen, Nachweise zu o2, BSW-Probe beenden. Und zum Vertragsende schauen, was man machen will...
Edit: Alternativ für etwa 20€ ein Jahr lang BSW-Mitglied werden....