Beiträge von kues

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    Original geschrieben von thekringel
    Kann mir nicht vorstellen, dass der Netzausbau nun eingestellt wird. Die Planungen sind ja bereits alle gemacht, Verträge + Verhandlungen geschlossen und geführt - Und das stärkste Kundenwachstum unter allen Betreibern gibt Krammers Strategie recht. Unter Bergheim dümpelte E+ jahrelang dahin. Unter Krammer kam Schub in die Bude...


    Aber wenn ich recht verstanden habe, dann ist der Krammer nur knapp 1 Jahr bei eplus gewesen. In der Zeit hat er dafür gesorgt, daß der Netzausbau 'intern' durchgesetzt, geplant, finanziert und ausgeführt wurde? Das wäre ja mal eine Leistung. Oder anders gefragt, muß nicht schon unter Bergheims Führung das ganze angefangen worden sein?

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    Original geschrieben von pallmall
    Kann mir bitte jemand sagen, wie und auf welches Konto ich bei O2 einzahlen kann? Ich werde die Lastschrift zurückgehen lassen und muss das daher wissen, danke.


    a) Schon mal unten auf die Rechnung geschaut? ;)
    b) Würde ich das frühestens nach vorherige Ankündigung und schriftlicher Einwendung gegen die Rechnung machen. Bringt sonst nur Ärger- Rücklastschriftgebühr etc pp


    Vielleicht kann jemand mit entsprechender praktischer Erfahrung ja sagen, ob bei einem Rechnungsguthaben und negativer Rechnungssumme, nicht doch eine Auszahlung stattfindet... Spätestens am Ende eines Vertrages müsste ja sowieso eine Auszahlung erfolgen.

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    Original geschrieben von Tha Masta
    nochmal zur Erinnerung: Es geht hier nich darum, wie das Mietverhältniss aufgelöst werden kann, sondern darum, wie man eine von zwei Mietpersonen aus dem Mietverhältnis ausscheiden lassen kann, damit die andere Person noch weiter dort wohnen kann...


    Nein, das hast du glaube ich falsch verstanden. Im Prinzip war die Intention ja eher eine Person aus dem Mietvertrag zu schmeißen, damit die andere weiter in der Wohnung bleiben kann. Sprich eigentlich will niemand freiwillig ausziehen :D
    Letztendlich wird sowas im Zweifel ein unschöner Kleinkrieg und/oder Schlammschlacht. Vielleicht läßt sich ja mit ein wenig Geld (Umzugsfirma wird bezahlt oder ähnliches) doch eine für beide Seiten akzeptable Einigung erreichen. Das freut wahrscheinlich auch niemanden, ist aber, wenn möglich, mit Sicherheit stressärmer. Und schmutzige Wäsche wird im Zweifel sowieso schon genug gewaschen.... :(

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    Original geschrieben von Hightower2004
    Bestätigung im BGB § 709 Gemeinschaftliche Geschäftsführung


    Worauf maximumhandy (und implizit ich auch ;) ) wohl hinaus wollte, ist denke ich BGB § 723 ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__723.html ), oder doch § 749?. -Vielleicht sollte man doch Jura studiert haben, damit man überhaupt noch weiß, was man jeden Tag so implizit (naja, der Rechtsfiktion nach ja explizit) tut... ;) -
    Sprich die Aufkündigung der Gemeinschaft/Gesellschaft. Und wenn die aufgekündigt ist, muß die Gemeinschaft natürlich auch ihre Außenbeziehungen 'erledigen', also in diesem Fall den laufenden Mietvertrag kündigen.

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    Original geschrieben von NokiSung
    Schade, damit hat sich die Zahl der ansatzweise brauchbaren Original T-Mobile Prepaidtraife von 2 auf 1 reduziert: jetzt gibt es nur noch den Xtra Click :D
    Rewecom Xtra mit max. 25 Cent in alle Netze und 5 Cent tarifintern (und per Rufumleitung D1-intern) war jedenfalls brauchbarer als der aktuelle Müll von Xtra Smart bis Xtra Classic.


    Na, der Xtra Friends ist zur Callingcard-Einwahl (Xtra NummerEins) und für SMS doch auch noch brauchbar- wenn die 5ct-Preise verlängert werden. ;)


    Na, mal schauen, wie erfolgreich der jamobil-Tarif sein wird- genügend Verkaufstellen gibt es ja. Und im neuen Rewe-Werbeblättchen ist die ganze Rückseite nur für den Tarif und dazu passend ein K310i für 99€ und Hinweis auf die Auflademöglichkeiten für allerlei Prepaids bei rewe reserviert.

    Habe gerade auf http://www.rewe.de gesehen, daß rewe (Penny gehört ja auch zum Konzern) jetzt statt des rewe-Prepaidtarifs (der direkt über T-Mobile) jetzt
    http://www.jamobil.de anbiete. Scheint eine exakte Kopie des Penny-Tarifs und auch über simply abgewickelt zu sein. Da wäre es natürlich spannend zu wissen ob der intern-Tarif zwischen jamobil und pennymobil berechnet wird.
    Bei Penny wird natürlich weiter pennymobil beworben...

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    Original geschrieben von Hightower2004
    Aus der Wikipedia:


    Also bei mir findet die Volltextsuche der Wikipedia den Satz nicht. ;-) Wo kommt das Zitat genau her?
    Aber unabhängig davon -ich beziehe dein Posting mal auf meines- habe ich ja genau das gesagt. Der eine Mieter muß den anderen dazu bringen die Kündigung gemeinsam auszusprechen. Nur behauptet ich, daß man seinen Mitmieter letztendlich auch zur Zustimmung zur Kündigung 'zwingen' kann, da man ein Recht auf die Zustimmung hat (wenn man nichts anderes vertraglich geregelt hat- untereinander oder explizit im Mietvertrag zusammen mit dem Vermieter). Denn es ist ja schwerlich zumutbar, daß ich z.B. bei Wechsel des Arbeitsortes oder bei einer zerrütteten Beziehung der Bewohner, den Mietvertrag nicht ordentlich beenden kann.
    Nur Recht haben und bekommen sind zwei verschiedene ....
    Alle WG-Ratgeber empfehlen daher auch zusätzliche explizite Regelungen. Nur wer will das in einer Zweierbeziehung schon machen. ;)

    Also wenn nicht noch anderes im Mietvertrag und zwischen den Mietern vereinbart ist, dann kann afaik schon von einem der beiden Mieter die Kündigung erreicht werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich daran seit meinen WG-Zeiten vor ein paar Jahren etwas wesentliches geändert hat. Funktionieren müßte das so:
    Den Vertrag schließen die beiden Mieter auf der einen Seite (BGB-Gesellschaft?) und der Vermieter auf der anderen Seite. Und es kann aus Sicht der Vermieters natürlich nicht sein, daß einer der Vertragspartner alleine kündigt. Er hätte dann ja einen weniger, von dem er (theoretisch) die Miete eintreiben könnte. Allerdings kann daraus natürlich auch nicht folgen, daß der eine Mieter gar nicht aus seiner Verpflichtung herauskommt. Ergo muß der eine Mieter von dem anderen die gemeinsame Kündigung gegenüber dem Vermieter verlangen(Auflösung der BGB-Gesellschaft?). Ggf. muß der eine Mieter den anderen halt verklagen :(
    Hier liegt der Fall natürlich insofern nochmal anders, da im Endeffekt beide Mieter eigentlich dort wohnen bleiben wollen. Aber hier müssen dann halt irgendwie die Interessen abgewogen werden. Am besten wäre es natürlich eine Einigung miteinander zu erzielen...

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    Original geschrieben von RA Fries
    Das Hauptproblem bei dem Angebot ist einfach, daß die Werbeaussage von O2, man würde "alles aus einer Hand" erhalten, nicht zutrifft. Der DSL-Anschluß wird eben nur kaufmännisch von O2 betreut, technisch aber durch Telefonica realisiert.
    Damit entsteht das gleiche Problem wie z.B. auch bei den T-DSL Resale-Anschlüssen. Alleiniger Vertrags- und damit auch Ansprechpartner des Kunden ist ein anderes Unternehmen als das, welches den Anschluß betreibt.


    Was ja im Prinzip nicht so schlimm sein müsste, da beide zum gleichen Konzern gehören. Und da auch das Firmenkundengeschäft von Telefonica D an o2 übergegangen ist ( vergl http://www.telefonica.de/presse/pm_060802.html ) ist zumindest für die Zukunft zu hoffen, daß Kommunikationsprobleme vermindert werden. Ich sehe da jedenfalls einen Unterschied zu T-DSL Resale (oder QSC [oder Telefonica] Resale durch freenet oder Hansenet).

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    Original geschrieben von svenni
    Mal so als Tipp: bei mir hat die Homezone immer der Homezone entsprochen, die auf der gsm-seite über den Button "Homezone berechnen - experemental" angezeigt wurde.


    Ein guter Anhaltspunkt ist das immer, da hast du recht. Aber seit der anscheinenden Umstellung der 'Berechnungsmethode' bei o2 im Zuge der UMTS-Einführung für den Genion letztes Jahr sind die Werte im städtischen Bereich manchmal sehr konservativ angegeben. Wenn man 'Glück' hat, gibt es mitunter größere Abweichungen nach oben beim vom o2 zugeteilten Radius. Daher ist es nicht verkehrt, wenn man eine Möglichkeit hat die HZ-Daten von der SIM zu lesen. Das macht oft die Optimierung leichter...