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Original geschrieben von AndreFo
Ich finde da nichts eindeutig. Mit erscheinen der neuen Tarife, gibt es eine neue Tarifbroschüre. Was du meinst ist ein Wechsel in einen Tarif mit weniger Grundgebühr, da wurde aber die Vertragslaufzeit beibehalten. Jetzt geht es aber um einen Wechsel von 24 Monaten Laufzeit auf 0 Monate Laufzeit. Somit kann doch gar nicht von etwas gleichem die Rede sein ?! Und ausserdem, wie sollte eine alte Tarifbroschüre angewendet werden auf etwas was es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab ? Nämlich den Genion Card S ohne Fixkosten. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. 
Wieso Äpfel mit Birnen? Es geht doch um die Konstellation, daß man von einem Alttarif, für den die Borschüre aufgelegt wurde, in einen neuen Tarif wechseln will. Da gilt selbstverständlich die Broschüre als Vertragsbestandteil. Und o2 hat dort in den alten Tarifbroschüren ja explizit vorgesehen, daß man bei Tarifwechsel in die neuen Konditionen wechseln muß! Und dafür wird ein Preis angegeben. Will sagen den Bezug zu noch gar nicht festgelegten bzw. zukünftigen Tarifen hat o2 aufgenommen bzw. hergestellt! Wie viele Leute waren z.B. seinerzeit unangenehm 'überrascht' weil sie mit Taktungswechsel in den neuen Tarif kamen? Wozu soll das erst geregelt werden, wenn es dann nicht zur Anwendung kommt? Oder um das Taktungswechsel Beispiel aufnehmend: Was früher galt, gilt jetzt plötzlich nicht mehr?
Ich finde es auch etwas merkwürdig, wenn anscheinend nicht wenige im November die hohe Provision mitgenommen haben und sich jetzt beschweren. Aber wie gesagt, auch das hat o2 selbst 'herausgefordert'.
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Original geschrieben von AndreFo
Es ist irrelevant. Da es seit dem 28.11.06 eine Unterscheidung zwischen Anschlußgebühr und Bereitstellungspreis gibt. Beim Genion Card wurde die Anschlußgebühr eben nicht berechnet, will man in den Card S wechseln, wird eben eine Bereitstellungspreis (für einen Tarif ohne Laufzeit und Grundgebühr) erhoben. Zwei verschiedene paar Schuhe.
Entscheidungen über Gutschriften in Einzelfällen kann und werde ich nicht kommentieren. Da diese ja aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gegeben wurden. Da es hier ja nur um das Fax mit den Wechselmodalitäten geht.
Mal unabhängig von dem Fax. Anders betrachtet finde ich die Vertragslage eigentlich auch recht eindeutig:
Bei alten Verträgen sind (via Tarifbroschüre) Tarifwechsel und deren Kosten eindeutig geregelt.
Und es ist ganz einfach ersichtlich, was ein Wechsel von Genion Card mit 5€ Grundgebühr zu Genion Card S mit 0€ Grundgebühr kostet. 9,50€ wenn man es online macht (Wechsel "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr")!
Ich finde es in dem Zusammenhang immer sehr denkwürdig, daß o2 recht haarsträubend nur zu ihren Gunsten 'auslegt' (vergl z.B. Sonderrufnummerntarife z.Zt. und früher Euroumstellung). Und dann die Problematik mit dem Genion Card im November -vollkommen voraussehbar- auch noch mit den hohen Provisionen quasi 'anheizt'.
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Original geschrieben von orange7891
Es ist mittlerweile 2007 und bis dato noch ein ME 45 benutzt??? Das ist aber aber die Steinzeit der Mobilfunkgeräte ..... vielleicht lag es daran 
Wohl nicht, mein ME45 tut täglich seinen Dienst im o2-Netz...
Catafalque: Willkommen bei TT.
Aber verräts du uns vielleicht auch noch wie es mit der Empfangsstärke bei deinem Versuch war? Solch abgehackte Verbindungen kenne ich bei schwachem Empfang. Und der ist wohl wahrscheinlich, da du doch schreibst, daß du erst das o2-Netz suchen musstest und das D1-Roaming funktionierte, oder?
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Original geschrieben von spielverderber
PS: Was mache ich nun?
Habe am 26.11 ne Genion Card geholt und hab ne Surf Option 500 MB drauf, die ich aus Angst vor Horrorrechnungen nicht nutze. Wie wandel ich das am Besten?
:confused: Wo ist das Problem mit dem Surf-Pack? Solange du es in der Homezone und dem richtigen APN benutzt -am besten noch den Connection Manager verwenden- kann wenig schief gehen.
Und wenn du es nicht mehr benutzen willst-> kündigen.
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Original geschrieben von eisi
Und was heißt das jetzt?
Genau, das was ich oben geschrieben habe! 
Aber zusätzlich doch auch noch der kleine Hinweis darauf, daß man es außerhalb von ebay beim gleichen Verkäufer etwas billiger bekommt. 
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"privater" Verkäufer?
Zitate:
"(Beachten Sie dabei, dass der Händler selber bei Insolvenzware keine Garantie übernimmt)"
"HINWEIS: Selbstabholung ist nicht möglich wir verschicken die Ware per DHL (Versichert) direkt aus dem Lager!"
Und wen nicht stört, daß plötzlich mal 11 Handys 'etwas' unter Marktpreis verkauft werden...
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Original geschrieben von thekringel
Kann mir nicht vorstellen, dass der Netzausbau nun eingestellt wird. Die Planungen sind ja bereits alle gemacht, Verträge + Verhandlungen geschlossen und geführt - Und das stärkste Kundenwachstum unter allen Betreibern gibt Krammers Strategie recht. Unter Bergheim dümpelte E+ jahrelang dahin. Unter Krammer kam Schub in die Bude...
Aber wenn ich recht verstanden habe, dann ist der Krammer nur knapp 1 Jahr bei eplus gewesen. In der Zeit hat er dafür gesorgt, daß der Netzausbau 'intern' durchgesetzt, geplant, finanziert und ausgeführt wurde? Das wäre ja mal eine Leistung. Oder anders gefragt, muß nicht schon unter Bergheims Führung das ganze angefangen worden sein?
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Original geschrieben von pallmall
Kann mir bitte jemand sagen, wie und auf welches Konto ich bei O2 einzahlen kann? Ich werde die Lastschrift zurückgehen lassen und muss das daher wissen, danke.
a) Schon mal unten auf die Rechnung geschaut? 
b) Würde ich das frühestens nach vorherige Ankündigung und schriftlicher Einwendung gegen die Rechnung machen. Bringt sonst nur Ärger- Rücklastschriftgebühr etc pp
Vielleicht kann jemand mit entsprechender praktischer Erfahrung ja sagen, ob bei einem Rechnungsguthaben und negativer Rechnungssumme, nicht doch eine Auszahlung stattfindet... Spätestens am Ende eines Vertrages müsste ja sowieso eine Auszahlung erfolgen.
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Original geschrieben von Tha Masta
nochmal zur Erinnerung: Es geht hier nich darum, wie das Mietverhältniss aufgelöst werden kann, sondern darum, wie man eine von zwei Mietpersonen aus dem Mietverhältnis ausscheiden lassen kann, damit die andere Person noch weiter dort wohnen kann...
Nein, das hast du glaube ich falsch verstanden. Im Prinzip war die Intention ja eher eine Person aus dem Mietvertrag zu schmeißen, damit die andere weiter in der Wohnung bleiben kann. Sprich eigentlich will niemand freiwillig ausziehen 
Letztendlich wird sowas im Zweifel ein unschöner Kleinkrieg und/oder Schlammschlacht. Vielleicht läßt sich ja mit ein wenig Geld (Umzugsfirma wird bezahlt oder ähnliches) doch eine für beide Seiten akzeptable Einigung erreichen. Das freut wahrscheinlich auch niemanden, ist aber, wenn möglich, mit Sicherheit stressärmer. Und schmutzige Wäsche wird im Zweifel sowieso schon genug gewaschen.... 
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Original geschrieben von Hightower2004
Bestätigung im BGB § 709 Gemeinschaftliche Geschäftsführung
Worauf maximumhandy (und implizit ich auch
) wohl hinaus wollte, ist denke ich BGB § 723 ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__723.html ), oder doch § 749?. -Vielleicht sollte man doch Jura studiert haben, damit man überhaupt noch weiß, was man jeden Tag so implizit (naja, der Rechtsfiktion nach ja explizit) tut...
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Sprich die Aufkündigung der Gemeinschaft/Gesellschaft. Und wenn die aufgekündigt ist, muß die Gemeinschaft natürlich auch ihre Außenbeziehungen 'erledigen', also in diesem Fall den laufenden Mietvertrag kündigen.