Beiträge von kues

    Interessant finde ich die vermuteten(?) Zusatzoptionen:

    Zitat

    Das Angebot, das sich zunächst an AOL-Bestandskunden richten soll, kann um kostenpflichtige Zusatzoptionen ergänzt werden, etwa um mit Familienmitgliedern kostenlos zu telefonieren. Eine Datenoption beinhaltet für 4,99 Euro ein bestimmtes Freivolumen, das etwa fünf Stunden freies Surfen im Internet möglich macht.


    'Familienoptionen' gibt es soweit ich gelesen habe wohl schon bei eplus, oder?
    Spannend wäre was man für die 5€ an Volumen geboten bekommen soll.

    Zitat

    Original geschrieben von umaar
    Nochmal, kann ich nach dem 24. Oktober (also wo der Vertrag endet, da ja schon gekündigt wurde) nochmals die Karte reaktivieren lassen und vor allem wie lange nach dem 24. Oktober ist dies noch möglich.


    In deinem ursprungsbeitrag war noch von 24.November zu lesen, vielleicht fand es da noch keiner so dringend zu beantworten. 24.Oktober ist natürlich schon bald.


    Hast du mal mit der VVL-Hotline telefoniert? Die sollten das vielleicht besser wissen, als die normale Hotline.
    Anfang Oktober soll im übrigen VVL-Hotline-Nummer sich geändert haben: vergl.: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2078509#post2078509

    Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Versand von sms 0,39€


    Wobei da noch der deutsche Preis (also meist 19ct) oben drauf kommt!


    edit: für sms werden momentan auch nur 33ct als Preis bei beiden roaming-partner angezeigt.

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    Original geschrieben von runner1848
    Das habe ich gelegentlich auch mal, dass das Häuschen nicht angezeigt wird ich aber trotzdem Homezone habe. In 85% der Fälle bin ich unter meiner Festnetznr nicht erreichbar.
    Der Tonidikator bringt bei mir herzlich wenig, da ich im Monat ca. 2-3 Telefonate führe. Ich werde jeden Tag oft angerufen und da ist es schon nervig ständig zu kontrollieren ob ich Homezone habe oder nicht...das Vertrauen ist jedenfalls weg :flop:


    Hast du es schon mal über die o2-listen probiert? Da kann dir vielleicht besser geholfen werden, wenn sich bisher nichts bewegt hat.

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    Leute, hört doch auf mit Logik hier zu argumentieren :rolleyes: ;)


    Irgendwie dem Gesetzestext nach muß ja schon die Argumentation der GEZ/LRA laufen. Sonst sacken sie auch ohne Probleme Verwaltungsgerichtsurteile gegen sie ein- so war es vor der letzten Änderung des RGebStV bei den Studenten. Die sollten plötzlich alle zahlen, wenn sie kein Bafög bekommen, obwohl die Regelungen ganz eindeutig waren. Da hat der NDR zumindest ein paar Gerichtsverfahren verloren bzw. in letzter Minute immer noch versucht, durch einlenken ein Urteil gegen sich abzuwenden. Aber du hast ja recht, in der nächsten Änderung des StV wurde ja der Wunsch der LRAen 'erfüllt'. Es wurde die 1,5facher Sozialhilfesatz-Klausel gestrichen und nun müssen alle zahlen, die keine staatlichen Transferleistungen bekommen. :rolleyes:


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    Also: ihr habt einen alten 386er samt 14,4er Modem zu Hause, ein Handy welches vielleicht schon GPRS beherrscht und ihr müsst zahlen. Fertig.
    Die Welt ist so einfach, wenn man nur an den richtigen Hebeln der Macht sitzt...


    Ich würde sagen CSD beim Handy reicht ;-)

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    Original geschrieben von Boogieman
    Das kommt ja aufs gleiche raus... PC ohne oder nur langsames Internet ist nicht fähig etwas zu empfangen. Ein Fernseher ohne Antenne, Sat o.ä. ist auch nicht empfangsfähig und somit nicht gebührenpflichtig...


    Also ein Fernseher ohne Antenne ist gebührenpflichtig! Nur wenn das Empfangsteil ausgebaut ist entfällt die Gebührenpflicht. So sieht es jedenfalls die GEZ und ich vermute mal dazu gibt es bestimmt auch ein paar Gerichtsentscheide.
    Ansonsten hat die GEZ meist auch eine weite Auslegung des RGebStV. §1 z.B.

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    Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.


    liest sich bei der GEZ an einen kleinen -aber entscheidenden Punkt- schon anders

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    Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können.

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    Original geschrieben von Boogieman
    So wie ein Fernseher erst mit implemetiertem Empfangsteil gebührenpflichtig ist, so sollte auch ein PC erst mit DSL-Anschluß gebührenpflichtig sein - wenn überhaupt.


    Wie gesagt, ich sehe die Analogie ganz anders:
    Rechner (Hardware+Software)=Empfangsteil
    Monitor/Lautsprecher=Bildröhre/Lautsprecher
    DSL-Anschluß(oder sonstiges Internet)=Antenne,Kabelanschlußdose,Sat-Schlüssel

    Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Aber die Geräte müssen doch empfangsbereit sein... und zwar ohne größeren finanziellen Aufwand. Ein UMTS Vertrag ist IMHO schon ein größerer finanzieller Aufwand.


    Eine Prepaid-SIM kostet doch nicht viel ;-) Jedenfalls ist eine Antenne auch nicht notwendigerweise viel billiger...


    Zitat


    Und der PC allein bietet mir ja nicht die Möglichkeit das Programm zu nutzen... ohne entsprechenden Internetzugang. Ein Fernseher ohne Empfangsteil ist ja auch nicht gebührenpflichtig...


    Da ist vielleicht noch die Frage, wie genau es ausgelegt wird. Aber was ist logischer:
    a) ein DSL-Anschluß ist gebührenpflichtig, da er die 'Programmdaten' überträgt.
    b) ein Rechner ist gebührenpflichtig, da er Programme abspielen kann, die er mittels eines Übertragungsweges (DSL, UMTS was auch immer) empfangen konnte.


    Da würde ich mal auf b) tippen ;-) Ob es einem nun gefällt ist eine ganz andere Frage...

    Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Ne, das fuchst mich jetzt doch ein bißchen... ;)


    Hier erstmal der Link zum Gebührenlexikon.
    Ich erlaube mir mal einen Auszug zu posten, falls das irgendwie Urheberrechtsprobleme gibt, bitte wieder löschenEs ist also nicht näher definiert, ab wann in Internet-PC auch tatsächlich als rundfunkemfangsbereites Gerät bezeichnet werden kann. Nach meiner Logik ist ein Empfang erst mit DSL möglich. Die Nachrichten-Leserei lasse ich nicht gelten, da ich mir ja auch ne Zeitung kaufen kann und die ist nicht gebührenpflichtig...


    Definiert müßte es ja im RGebStV sein, die GEZ bzw. die LRAen haben da mitunter noch sehr eigene Vorstellungen. :)
    Aber dort ist keine wirkliche Definition zu finden, nur:
    "(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)"


    Aber auch heute ist ein Fernseher/Radio gebührenpflichtig, auch wenn du keine Antenne besitzt! Analog ist dann natürlich bei einem Rechner zu urteilen, er muß eben nur die Möglichkeit bieten. Genauso wird auch ein (UMTS-)Handy gebührenpflichtig sein, selbst wenn du gar keine SIM-Karte dafür hast.

    Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Ähm, die Grundlage für die Gebührenerhebung auf Internet-PCs ist doch das Streaming von Radio oder Fernsehinhalten oder hab ich da was falsch im Kopf? Und über ein Analog-Modem geht nicht mal ein Radio-Stream...


    Nö, streaming ist keine Grundlage. Du kannst dir ja auch 'podcasts' beim DLF oder anderen Sendern runterladen. Das geht sogar über GSM-CSD... ;)