Beiträge von kues

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    Von daher finde ich schon, dass man seine Werte auch ohne den metaphysischen Überbau der Religion(en) vermitteln und weitergeben kann.


    Wobei ich darauf verweisen würde, daß es nicht nur Theologie (die für den metaphysischen Überbau zuständig ist) in der Religion gibt , sondern vorallem die gemeinschaftliche alltägliche Ausübung von Religion. Und die in alltäglicher Praxis eingeübten Werte sind, meiner Ansicht nach, wesentlich entscheidender als irgendwelche dogmatische Werte, die vielleicht noch über logischen Begründungen eines strafenden Gottes abgesichert werden. Denn bestraft wird z.B. bei den christlichen Fundamentalisten auch nicht durch die Vorstellung des jüngsten Gerichts, sondern durch die (fundamentalistisch christliche) Gemeinschaft, wenn man sich in ihr nicht normgerecht verhält.

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    Original geschrieben von harlekyn
    Einfach mal diesen Teltarif-Artikel ganz lesen, da steht auch drin, warum bestimmte Tarife von der Anpassung der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (und werden muessen). Teilweise wird das als besonders kundenfreundliche Regelung beworben, ist aber vom Gesetzgeber so vorgegeben.


    Müssen ja nicht unbedingt, denn der gesetzestext sagt:

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    § 29
    Umstellung langfristiger Verträge
    (1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.


    Insofern mal in die AGBs schauen bzw. sich drum streiten.


    Die Calling-Cards von Comnet mit Auslandseinwahlnummern heißen nur Coco-Card. Und Comnet sitzt in NRW. Eine verbindung sehe ich da nicht. Und so wie von einem Comnet-Prokuristen schon vor Monaten über cocosys gesprochen wurde, kann ich mir auch keine Verbindung vorstellen... ;)


    Edit: Hab gerade unter http://www.coco-card.de/ geschaut. Die Auslandseinwahlnummern bieten sie wohl gar nicht mehr an, insofern macht die Mail mit dem Hinweis, daß die Coco-Cards ins normale Prepaid-System aufgegangen sind Sinn.

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    Original geschrieben von StevenWort
    Nein es ist einzig o2 der die MwSt an alle Bestandskunden weitergibt.
    Bei TM und VF wird die MwSt Erhöhung nur an ältere Tarife (z.B. Relax 1. Generation) weitergegeben


    Aber in der VF-Pressemitteilung werden nur die neuen KombiPakete und die Superflat genannt. Und bei TM in der Pressemitteilung werden auch nur Relax, Basix, Max und die aktuellen Xtra-Tarif (im übrigen ohne XtraClick) genannt. Besonders sinnvoll erscheinen mir die Beschränkungen dort auch nicht zu sein...

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    Original geschrieben von Scary674
    da o2 der einzige anbieter ja ist der die mwst erhöhung an die kunden direkt weitergibt,


    :confused: Der 'einzige'? e+ ist doch wohl der einzige, der sie überhaupt nicht weitergibt. Bei TM und VF wird sie -soweit ich mich an die Meldungen recht erinnere- doch auch weitergegeben für Bestandskunden.
    Einzig der Umstand, daß die neuen Tarife noch nicht bekannt sind, die MwSt-stabil sein sollen bei o2 ;) , ist das für mich im wesentlichen das gleiche. Und es ist einfach nur peinlich, daß man nicht zumindest die 2005/2006 Tarife stabil läßt, aber gut....

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    Original geschrieben von Boogieman
    Aber grundsätzlich kann man sich auch fragen was Religion überhaupt in der Schule zu tun hat. Bildung? Das glaub ich nicht, Tim ;)
    Vielleicht kann man die Religionslehre komplett "outsourcen" wie es so schön neudeutsch heißt. Sprich eine christliche Erziehung auf freiwilliger Basis - also die Eltern bestimmen erstmal, ob das Kind nach der Schule noch so ne Art Kirchen-AG besucht oder nicht. Aber der Religionsunterricht ansich rührt meiner Meinung nach nur noch aus der Zeit als die Kirche die größte weltliche Macht hatte und somit alles lenkte oder in ihrem Sinne zu lenken versuchte.


    Es schein mir vielmehr andersherum. Daß der Religionsunterricht aus der Sonntagsschule (in der Kirchengemeinde) hinein in die staatliche Schule (welche ja auch mit allgemeiner(!) Schulpflicht eine bahnbrechende Einrichtung- insbesondere in Bezug auf das Ständesystem- war) gekommen ist, entzog eben den Kirchen einen Teil der 'Macht'. Sie agieren im schulischen Raum eben "unter staatlicher Aufsicht". Ein Umstand, den ich gerade im Hinblick auf islamischen Religionsunterricht für sehr wünschenswert hielte. Dort kann man meiner Ansicht ganz gut die gewichtigen Nachteile einer strikten Trennung in Öffentliches (Schule) und Privates (Religion in der 'Privat'-Kirche) ablesen. Eine (wehrhaften- wie es so schön heißt ;) Demokratie bedarf meiner Ansicht nach immer einer angemessenen Verschmelzung von Öffentlichem und Privatem. Ohne Privatsphäre geht es nicht (Blockwart läßt grüßen), aber mit komplett abgetrennten 'verschiedenen' Leben geht es auch nicht (dann hat man die viel beschworenen Parallelwelten).

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    Original geschrieben von spurkie
    Bei "Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e)" steht: "o2 Genion ohne Handy (60/1)", die "Frei SMS" werden unter "Gutschrift online" abgegolten.


    Allerdings fehlt seit dem 1.9. der Posten "Monatliche Gesprächsgutschrift" unter "Gutschriften und Vergünstigungen". (schwitz)


    Das hört sich so an, als wenn da wirklich was schiefläuft mit dem GG.
    Ich hab zwar einen Genion-Card (60/10) (per VVL im August reingewechselt). Aber ganz 'normal' ist auch da die "Monatliche Gesprächsgutschrift" unter "Gutschriften und Vergünstigungen" zu finden (trotz -wie geschrieben- zusätzlichem Gesprächguthaben und der Kulanzgutschrift).

    Re: Neuer Wasserstand


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    Original geschrieben von spurkie
    Eine Bitte an alle, die auch Genions ohne Handy aus dem Sommer 2004 am laufen haben und aktiv 24 Monate verlängert haben: Bekommt Ihr noch die versprochenen 5 Euro Gesprächsguthaben pro Monat? Dieser Posten taucht auf der aktuellen Rechnung nicht mehr auf - Ich hoffe, das hat nur was mit dem Rechnungsguthaben zu tun...


    Das sollte schon beides auf der Rechnung auftauchen. Bei mir war es auf der Rechnung so:
    Frontseite
    "Guthaben aus dem Vormonat (inkl. MwSt.) 10,0000 EUR
    Aktuelle Rechnung vom bis
    Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e)
    Gutschriften und Vergünstigungen
    Aktueller Rechnungsbetrag (ohne MwSt.)
    Mehrwertsteuer
    Aktueller Rechnungsbetrag (inkl. MwSt.) X
    Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) X-10 EUR"


    2.Seite Rechnungsdetails:


    Unter "Beträge aus dem Vormonat" gab es
    die
    "Kulanzgutschrift (MOBILE) - x.y.2006 -10,00"


    Ansonsten wurde alles ganz 'normal' (mit Gesprächsguthaben etc) berechnet wie sonst auch.


    Edit: Welcher Tarif ist denn auf deiner Rechnung unter "Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e) (ohne MwSt.)" angegeben?

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    Original geschrieben von Milhouse
    Bin kein o2-Kunde, interessieren tut's mich aber trotzdem:
    Sind Preiserhöhungen im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten bei o2 in den AGBs explizit erwähnt?


    "im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten"??? Das hört sich ein wenig nach ungültiger AGB-Klausel an...


    Aber zur Sache, AGB 2005, Punkt 12 die letzten Sätze:
    "Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer."


    Dies Jahr hat sich o2 gleich noch einen neuen Punkt nur für Umsatzsteuer geleistet:
    "12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
    Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2 die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich."


    Hmmm, ob der neue Passus nicht etwas unglücklich gewählt sein könnte- wegen Benachteiligung des Kunden bei Steuersenkung... ;-)

    Re: O2 - wo Kundenservice und Kulanz (in diesem Fall) ein Fremdwort ist


    Zitat

    Original geschrieben von grifo22
    Ca. zwei Wochen später antwortete O2, dass sie keinen Fehler gefunden hätte, das Problem wohl am Handy gelegen hat, und sie dementsprechend den Schaden nicht erstatten würden.


    Wie wäre es denn mit dem dezenten Hinweis an o2, daß sie selbst das Handy geliefert haben? Dementsprechend dürfen sie sich aussuchen, ob ein Netz/SIM-Fehler oder ein Fehler des Handys vorliegt. In beiden Fällen möchte man meinen, daß es an einer mangelhaften Leistung von o2 liegt...