Private Krankenversicherung oder bei der Gesetzlichen KV bleiben?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Was würdest du unter einer Übergangsfrist verstehen? Sobald das Arbeitsverhältnis beginnt bist du (da unter den Versicherungspflichtgrenze) automatisch in der GKV versicherungspflichtig (ggf. also schon ab 1.4 kommt halt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht).
    [...]
    Die werden dir schon was sinniges anbieten, wenn du denn überhaupt Interesse hast.


    Bei Übergangsfrist dachte ich z.B. an einen Monat nachdem man exmtarikuliert wurde. Meine Exma ist nämlich auch zum 31.03. und ich habe irgendwo etwas gelesen, dass man noch 1 Monat nach der Exma in der PKV bleiben kann.


    Ich würde schon gerne privatversichert bleiben bzw. werde mich um eine Zusatzversicherung nicht nur für das Krankenhaus bemühen. Meine alte PKV wird mich aber wohl nicht haben wollen, denen habe ich ca. €2400 an Beiträgen gezahlt und schätzungsweise €12.000 gekostet ;) :D


    cheers,
    autares

  • autares


    Bei mir war es so, dass ich die PKV rückwirkend kündigen konnte (schau mal in Deine Versicherungsbedingungen). Weil ich zuerst zu einer "Discounter GKV" wollte zog es sich damals ziemlich lange hin (bis in mein Arbeitsverhältnis). Die "dGKV" hat es aber organisatorisch nicht geschafft, mich aufzunehmen, weil den unterbelichteten (sorry) Sachbearbeitern wohl noch nie so ein Fall untergekommen ist, dass jemand aus der PKV wieder in die GKV wechselt. Deshalb habe ich dann irgendwann die Reißleine gezogen und bin bei einer teuren GKV mit Beratung vor Ort gelandet, da hat dann wenigstens organisatorisch alles geklappt.


    Der Ablauf ist so:


    1. Bescheinigung des Arbeitgebers über voraussichtliches Einkommen ausstellen lassen
    2. Mit der Bescheinigung zur GKV und dort Bescheinigung über Pflichtversicherung zum 1.4. ausstellen lassen
    4. Mit der Bescheinigung der GKV die PKV kündigen


    Eigentlich ganz einfach... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von leon
      autares


    Du musst in die gesetzliche KV. War bei mir damals auch so.


    Falsch. Wer in der PKV ist, kann sich, auch wenn er unter die Einkommensgrenze fällt, von der GKV befreien lassen!


    Gugsch Du!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Bei Übergangsfrist dachte ich z.B. an einen Monat nachdem man exmtarikuliert wurde. Meine Exma ist nämlich auch zum 31.03. und ich habe irgendwo etwas gelesen, dass man noch 1 Monat nach der Exma in der PKV bleiben kann.


    Ok,ich verstehe. Sowas gibt es in den meisten Verträgen, daß man nach Exmatrikulation noch x Monate zu studentischen Konditionen seinen PKV-Vertrag weiterführen kann (natürlich nur, wenn man nicht versicherungspflichtig ist/wird). Das soll halt verhindern, daß man nach der Exma plötzlich ohne KV dasteht. Insofern frag zur Sicherheit ggf. auch mal was dich die PKV nur für den 1. und 2. April kostet :)
    Ungünstigstenfalls zahlst du im April doppelt!


    Zitat


    Ich würde schon gerne privatversichert bleiben bzw. werde mich um eine Zusatzversicherung nicht nur für das Krankenhaus bemühen. Meine alte PKV wird mich aber wohl nicht haben wollen, denen habe ich ca. €2400 an Beiträgen gezahlt und schätzungsweise €12.000 gekostet ;) :D


    Dann must du ja schon ordentlich was gehabt haben :(
    Da ist die Wahrscheinlichkeit um so größer, daß dich keine PKV neu aufnimmt. Daher umso mehr der Rat bei deiner jetzigen PKV nachzufragen, ggf. hast du auch ein Recht auf Anwartschaftsversicherung (bzw. Weiterversicherung).


    Ansonsten dürften auch GKV-Zusatzversicherungen für dich schwer zu bekommen sein. Allerdings sollen manche GKVen Zusatzverträge ohne Gesundheitsprüfungen anbieten. Danach könntest du dann ja ggf. auch schauen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Falsch. Wer in der PKV ist, kann sich, auch wenn er unter die Einkommensgrenze fällt, von der GKV befreien lassen!


    Gugsch Du!


    Charlie


    Das bezieht sich nur auf Arbeitnehmer, die zuvor über der Versicherungspflichtgrenze waren und durch die Erhöhung drunter fallen. Der Fragensteller kommt aber vom Studium weg, da gilt die Regelung nicht!


    EDIT: Außerdem beachten, wenn man sich nach der Regel befreien läßt, ist die Befreiung Unwiderruflich (steht ja so auch der genannten Seite)! D.h. die Rückkehr in die GKV wird noch weiter eingeschränkt. Immer mit bedenken.

  • Die Anwartschaftsversicherung ist trotzdem einen sehr genauen Blick wert!


    Wenn man den Fuß schon mal in der Tür einer PKV hat, sollte man ihn nicht leichtfertig wieder herausreißen. ;) Gerade vor dem Hintergrund, daß Du offenbar bereits eine schwerere Erkrankung hinter Dir hast, dürfte es reichlich schwierig werden, die Gesundheitsprüfung bei einer anderern PKV-Gesellschaft ohne Zuschläge oder sogar Ablehnungen zu überstehen. Vom wesentlich höheren Einstiegstarif (aufgrund des fortgeschrittenen Alters) einmal ganz zu schweigen. ;)


    Wenn die Anwartschaft nur ein paar Euro pro Monat kostet, ist sie es (imho!) definitiv wert.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Dann must du ja schon ordentlich was gehabt haben :(
    Da ist die Wahrscheinlichkeit um so größer, daß dich keine PKV neu aufnimmt. Daher umso mehr der Rat bei deiner jetzigen PKV nachzufragen, ggf. hast du auch ein Recht auf Anwartschaftsversicherung (bzw. Weiterversicherung).


    Ich werd wohl mal direkt bei meiner PKV anfragen müssen. War eigentlich gar nicht so schlimm, hatte einen Bandscheibenvorfall, der inzwischen zu 99% verheilt ist, habe aber eine ewig lange Reha hinter mir und vor der notwendigen OP erst 2 Jahre versucht, es durch Krankengymnastik und Spritzen wegzubekommen (eine Spritze kostet €400 und ich habe 12 Stück bekommen).


    Muss mich jetzt erstmal um eine BU-Versicherung kümmern, auch wenn das wohl aussichtslos ist ;) :D


    cheers,
    autares


    EDIT:
    Äh...da ich hier gerade meine Unterlagen habe, habe ich auch einml meine Rechnung überflogen. Es sind eher €20.000 als €12.000..... :eek: :(


    EDIT II:
    Inwieweit spielen denn die Vorerkrankungen eine Rolle. Man gibt doch auf dem Bogen nur an, dass man einen BSV hatte und der nun erfolgreich behandelt wurde. Klar, dass die Versicherung dazu Unterlagen vom Arzt haben will und auch einen Zuschlag erhebt, aber fragen die auch ´bei der ehemaligen PKV an, was der Patient insgesamt gekostet hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Vom wesentlich höheren Einstiegstarif (aufgrund des fortgeschrittenen Alters) einmal ganz zu schweigen. ;)


    Der Tarif von autares würde ja sowieso (auch bei der aktuellen PKV) nach aktuellem Alter eingestuft, da studentische PKV bestand- was im Normalfall heißt, daß noch keine Altersrückstellungen gebildet wurden.


    Aber mit Bandscheibenvorfall dürfte es wirklich fast unmöglich sein zu annehmbaren Bedingungen bei einer neuen PKV unterzukommen. -Oder eine BU zu bekommen. :(

  • Kenne die Situation, wenn Du irgendeine Möglichkeit hast in Deiner PKV drin zu bleiben, nimm sie unbedingt war.


    Eine Chance auf eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen besteht mit einem Bandscheibenvorfall nicht - jedenfalls keine, die Krankenhausleistungen umfasst. In aller Regel wird ja nach ärztlichen Behandlungen in den letzten 5 Jahren und Krankenhaus-Aufenthalten in den letzten 10 Jahren gefragt, und mit einer Bandscheiben-OP nimmt dich keine Versicherung mehr auf. Außer einer Zahnzusatzversicherung bekomm ich halt leider auch nix mehr, vor allem wegen der geploppten Bandscheibe (und bei mir wurde noch nicht mal operiert).


    Und was die Berufsunfähigkeitsversicherung angeht, sieht es ähnlich aus. Du wirst zwar eine bekommen - aber zu erhöhten Kosten und mit einem Ausschluß auf Rückenleiden. Was für den Fall eines Schreibtischjobs die Geschichte fast ad absurdum führt - da dürfte es mehr Sinn machen, das Geld monatlich in eine private Geldanlage zu stecken.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Muss mich jetzt erstmal um eine BU-Versicherung kümmern, auch wenn das wohl aussichtslos ist


    Kurze Frage dazu, da ich mir auch gerade einige BUV-Angebote eingeholt habe:


    Kann man von seiner Krankenkasse erfahren, bei welchen Ärzten man in den letzten fünf Jahren war? So gut ist mein Erinnerungsvermögen nämlich leider nicht ...

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