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Original geschrieben von Scary674
da o2 der einzige anbieter ja ist der die mwst erhöhung an die kunden direkt weitergibt,
:confused: Der 'einzige'? e+ ist doch wohl der einzige, der sie überhaupt nicht weitergibt. Bei TM und VF wird sie -soweit ich mich an die Meldungen recht erinnere- doch auch weitergegeben für Bestandskunden.
Einzig der Umstand, daß die neuen Tarife noch nicht bekannt sind, die MwSt-stabil sein sollen bei o2
, ist das für mich im wesentlichen das gleiche. Und es ist einfach nur peinlich, daß man nicht zumindest die 2005/2006 Tarife stabil läßt, aber gut....
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Original geschrieben von Boogieman
Aber grundsätzlich kann man sich auch fragen was Religion überhaupt in der Schule zu tun hat. Bildung? Das glaub ich nicht, Tim 
Vielleicht kann man die Religionslehre komplett "outsourcen" wie es so schön neudeutsch heißt. Sprich eine christliche Erziehung auf freiwilliger Basis - also die Eltern bestimmen erstmal, ob das Kind nach der Schule noch so ne Art Kirchen-AG besucht oder nicht. Aber der Religionsunterricht ansich rührt meiner Meinung nach nur noch aus der Zeit als die Kirche die größte weltliche Macht hatte und somit alles lenkte oder in ihrem Sinne zu lenken versuchte.
Es schein mir vielmehr andersherum. Daß der Religionsunterricht aus der Sonntagsschule (in der Kirchengemeinde) hinein in die staatliche Schule (welche ja auch mit allgemeiner(!) Schulpflicht eine bahnbrechende Einrichtung- insbesondere in Bezug auf das Ständesystem- war) gekommen ist, entzog eben den Kirchen einen Teil der 'Macht'. Sie agieren im schulischen Raum eben "unter staatlicher Aufsicht". Ein Umstand, den ich gerade im Hinblick auf islamischen Religionsunterricht für sehr wünschenswert hielte. Dort kann man meiner Ansicht ganz gut die gewichtigen Nachteile einer strikten Trennung in Öffentliches (Schule) und Privates (Religion in der 'Privat'-Kirche) ablesen. Eine (wehrhaften- wie es so schön heißt
Demokratie bedarf meiner Ansicht nach immer einer angemessenen Verschmelzung von Öffentlichem und Privatem. Ohne Privatsphäre geht es nicht (Blockwart läßt grüßen), aber mit komplett abgetrennten 'verschiedenen' Leben geht es auch nicht (dann hat man die viel beschworenen Parallelwelten).
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Original geschrieben von spurkie
Bei "Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e)" steht: "o2 Genion ohne Handy (60/1)", die "Frei SMS" werden unter "Gutschrift online" abgegolten.
Allerdings fehlt seit dem 1.9. der Posten "Monatliche Gesprächsgutschrift" unter "Gutschriften und Vergünstigungen". (schwitz)
Das hört sich so an, als wenn da wirklich was schiefläuft mit dem GG.
Ich hab zwar einen Genion-Card (60/10) (per VVL im August reingewechselt). Aber ganz 'normal' ist auch da die "Monatliche Gesprächsgutschrift" unter "Gutschriften und Vergünstigungen" zu finden (trotz -wie geschrieben- zusätzlichem Gesprächguthaben und der Kulanzgutschrift).
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Re: Neuer Wasserstand
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Original geschrieben von spurkie
Eine Bitte an alle, die auch Genions ohne Handy aus dem Sommer 2004 am laufen haben und aktiv 24 Monate verlängert haben: Bekommt Ihr noch die versprochenen 5 Euro Gesprächsguthaben pro Monat? Dieser Posten taucht auf der aktuellen Rechnung nicht mehr auf - Ich hoffe, das hat nur was mit dem Rechnungsguthaben zu tun...
Das sollte schon beides auf der Rechnung auftauchen. Bei mir war es auf der Rechnung so:
Frontseite
"Guthaben aus dem Vormonat (inkl. MwSt.) 10,0000 EUR
Aktuelle Rechnung vom bis
Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e)
Gutschriften und Vergünstigungen
Aktueller Rechnungsbetrag (ohne MwSt.)
Mehrwertsteuer
Aktueller Rechnungsbetrag (inkl. MwSt.) X
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) X-10 EUR"
2.Seite Rechnungsdetails:
Unter "Beträge aus dem Vormonat" gab es
die
"Kulanzgutschrift (MOBILE) - x.y.2006 -10,00"
Ansonsten wurde alles ganz 'normal' (mit Gesprächsguthaben etc) berechnet wie sonst auch.
Edit: Welcher Tarif ist denn auf deiner Rechnung unter "Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpreis(e) (ohne MwSt.)" angegeben?
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Original geschrieben von Milhouse
Bin kein o2-Kunde, interessieren tut's mich aber trotzdem:
Sind Preiserhöhungen im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten bei o2 in den AGBs explizit erwähnt?
"im Rahmen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten"??? Das hört sich ein wenig nach ungültiger AGB-Klausel an...
Aber zur Sache, AGB 2005, Punkt 12 die letzten Sätze:
"Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Dies Jahr hat sich o2 gleich noch einen neuen Punkt nur für Umsatzsteuer geleistet:
"12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2 die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich."
Hmmm, ob der neue Passus nicht etwas unglücklich gewählt sein könnte- wegen Benachteiligung des Kunden bei Steuersenkung... 
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Re: O2 - wo Kundenservice und Kulanz (in diesem Fall) ein Fremdwort ist
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Original geschrieben von grifo22
Ca. zwei Wochen später antwortete O2, dass sie keinen Fehler gefunden hätte, das Problem wohl am Handy gelegen hat, und sie dementsprechend den Schaden nicht erstatten würden.
Wie wäre es denn mit dem dezenten Hinweis an o2, daß sie selbst das Handy geliefert haben? Dementsprechend dürfen sie sich aussuchen, ob ein Netz/SIM-Fehler oder ein Fehler des Handys vorliegt. In beiden Fällen möchte man meinen, daß es an einer mangelhaften Leistung von o2 liegt...
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Original geschrieben von HandyFreak9999
Oder man läst die Kunden nicht wechseln und die neuen Tarife zählen nur für neu Kunden.
Das wäre mal was ganz neues
Aus den Tarifbroschüren kann im übrigen auch einen Anspruch auf einen Tarifwechsel herauslesen.
Oder man wechselt mal die Taktung... 
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Original geschrieben von galahad13
Naja solange noch Kreuze in Schulen hängen dürfen, Religionsunterricht gesetzlich vorgeschrieben ist und Kirchenvertreter in den Fernsehräten sitzen ist die Trennung noch nicht komplett vollzogen.
Die wird im Zweifel auch nicht vollzogen werden, da es überhaupt nicht die Intention des Grundgesetzes ist (vergl insbesondere Artikel 140 GG). Es sollen ja die Religionsgemeinschaften explizit (wie z.B. auch die politischen Parteien) in die staatliche Ordnung (rechtlich und tatsächlich) einbezogen und auf dieselbe verpflichtet werden. Was ich dem Grunde nach für sehr sinnvoll halte, bei einzelnen praktischen Regelungen bin ich auch nicht immer einverstanden 
Und was den 'vorgeschriebenen' Religionsunterricht angeht. Das ist doch auch eher das Recht der Religionsgemeinschaft einen solchen in den Schulen anzubieten.(vergl. Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.")
Und selbstverständlich gilt Artikel 7 Absatz 2 GG:
"Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."
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Original geschrieben von Dingens
Es ist vielen leuten nicht klar, wie Wissenschaft funktioniert, DUSA hat es ja schön beschrieben. Wichtig ist noch, dass die Wissenschaft, so sie korrekt durchgeführt wird, die einzige Möglichkeit ist, zu Erkenntnis zu gelangen. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist aufgrund der Logik systemimmanent (weiterführender Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kritischer_Rationalismus). Aber vielleicht führt das hier auch zu weit.
Womit dann die spannende Frage auftaucht, was denn unter Erkenntnis zu verstehen ist bzw. was darunter fällt und was nicht.
Da war ich mal wieder angetan welch Qualität
die Wikipedia bietet, wo im Erkenntnis-Artikel der Name Kant ein einziges Mal vorkommt- in einem Rorty-Zitat 
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Re: Re: Re: Re: Jetzt neu an deutschen Schulen: Schöpfungslehre im Biounterricht
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Original geschrieben von ThomasK
Eine Trennung von Staat und Religion haben wir bisher nicht geschafft. Nicht solange das Finanzamt die Kirchensteuer einzieht! (Frage an Angehörige anderer als christlicher Religionen: Macht das der Staat für die auch? Wohl kaum.)
Selbstverständlich wird das gemacht. Wir haben einen Rechtsstaat
vergl. z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer
Nur nicht alle haben daran Interesse, daß ihre Einnahmen (vorallem) durchs Finanzamt eingezogen werden bzw. wollen überhaupt nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben.