Beiträge von radarfalle

    Hat schon jemand ene Portierung zu Lyca (Togglemobile) erfolgreich durchgeführt? Soll ja kostenlos sein.


    http://www.paccodes.co.uk/


    Zitat:
    "What is a PAC code?


    A porting authorisation code, or PAC code, allows you to transfer your existing mobile phone number from one mobile phone network provider to another mobile phone provider so that if you change mobile phone networks you do not have to give everyone a new number... You can keep your existing mobile phone number. The process is termed mobile number portability, or number porting. It's quick, FREE and very easy to do - follow the instructions here for full details on how to port your mobile phone number to a new network provider.


    NOTE: You can purchase your new phone contract and then obtain your PAC code. It is not essential to have your PAC code prior to purchasing your new phone. However, you will need your PAC code if you want to keep your existing phone number (i.e. transfer your current number to your new provider). Use our handy tool above to obtain your PAC code.


    PAC codes are FREE.


    To keep your mobile phone number when switching to another mobile phone network, use our handy tool to obtain your PAC code. Just select your current and new phone provider click OK and you'll receive full instructions for obtaining your PAC code."

    Nach Aufladung mit Kreditkarte muss man keine Ausweisnummer mehr eingeben. Habe mir 8 weitere Nummern zum testen bestellt. Somit sind alle IMSI voll ;-) 1 + 8 weitere Nummern = 9


    Man kann im SIM -Tool Kit Menu unter Toggle -> Select Mode -> Manual sehen welche IMSI aufgeschaltet worden sind.


    Die Nummern sind nach ca. 10-90 Min verfügbar.

    Fakt ist aber auch, dass trotz des deutlich niedrigerem IC bisher die Endkundenpreise kaum abgesenkt worden sind. Somit hat sich die Marge der NB deutlich verbessert.


    Und IC sind ja auch Kosten für die NB. Das was die NB für eingehende Telefonate weniger bekommen, geben sie für abgehende Telefonate auch weniger aus.


    Hier ist auch der jeweilige Marktanteil der Netzbetreiber entscheidend, um das Verhältnis von ein zu ausgehenden Gesprächen zu und von anderen Netzen zu bewerten.


    Vorteile haben hier m.E. nur die kleinen Anbieter wie E-Plus und O2, die für die Zustellung ins VF oder T-Mobile Netz weniger bezahlen müssen, da hier ja im Verhältnis gem. Marktanteil von VF und T-Mobile mehr Gespräche hin terminiert werden, als umgekehrt.


    Hier mal der Original Artikel der EU:
    http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-180_de.htm

    habe gerade mit einem Bekannten telefoniert. Er hat einen Tag nach mir bei Base den Router bestellt und noch einen Neu-Vertrag für 10€/mtl. dazu. Bei ihm wurde die Bestellung nicht storniert und die Ware wurde dem Versand übergeben. Also komplette Verarschung bei Base.

    Bin mir da nicht so sicher, ob die so einfach stornieren können. Die haben das Angebot zum Kauf ja durch Abbuchung des Rechnungsbetrages von der Kreditkarte und Lieferankündigung in 2-4 Tagen angenommen. Somit ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zu Stande gekommen. Wie sehen das die Juristen hier?


    Zitat:
    "Rechtlicher Hinweis:
    Die automatisch vom System generierte Eingangsbestätigungsmail, die Sie erhalten haben, stellt noch keine Annahme Ihres Auftrags dar. Für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Mobilfunkverträgen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Hardwarebestellungen kommt ein Vertrag nach erfolgreicher Prüfung der Daten Ihrer Bestellung durch Versendung an die angegebene Lieferadresse bzw. durch eine Versandbestätigungsmail zustande."


    § 433
    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



    Denke der zweite Teil von Base in der Email bzgl. Hardware ist unzulässig und würde einer gerichtlichen Überprüfung kaum stand halten, da Base das Geld schon abgebucht hat.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)
    Zitat:
    "Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Rechtsvergleich [Bearbeiten]
    Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist es, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft streng unterschieden werden (Trennungsprinzip) und sogar in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind (Abstraktionsprinzip). Das Eigentum an der Kaufsache geht nicht bereits durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über, sondern muss durch einen gesonderten Vertrag, das dingliche Verfügungsgeschäft, übertragen werden. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis. Nach deutschem Recht kommt es daher bei der Abwicklung eines normalen Barkaufs zu drei Verträgen: (schuldrechtlichem) Kaufvertrag, (dinglicher) Übereignung der Kaufsache und (dinglicher) Übereignung des Geldes. Dabei ist denkbar, dass allein das Verpflichtungsgeschäft (Kauf) unwirksam ist, das Verfügungsgeschäft (Übereignung) aber wirksam. Der Käufer kann dann wirksam Eigentümer geworden sein, wegen Fehlens eines Rechtsgrundes (wirksamer Kaufvertrag) kann aber ein Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen ihn bestehen."



    Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema:
    http://www.frag-einen-anwalt.d…nline-Shop-__f164654.html