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Original geschrieben von Erik Meijer
dann bekommst Du die Box zurück und wenn die dann da ist, überweist Du ihm sein Geld und suchst n neuen Käufer.
kann er machen, aber warum sich des Risikos aussetzen, einen niedrigeren Preis zu erzielen, wenn er selbst seinen Teil des zweiseitigen Vertrages erfüllt hat? Im Gegensatz zu einem Unternehmer, der ständig handelt und die sinnlosen Aufwendungen durch Rückgaben auf andere Kunden umlegen kann, bliebe der Private auf seinem Verlust sitzen. Der Käufer ist hier in Annahmeverzug. Der Käufer kann die Kaufsache jetzt auf Kosten des Käufers einlagern und ihn auf Abnahme verklagen oder nach Setzung einer Frist von sagen wir 14 Tagen die Kaufsache bei ebay versteigern und den Erlös mit dem bereits überwiesenen Kaufpreis verrechnen.
http://www.it-recht-kanzlei.de…angegebener-adresse.html#
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Im Sozialstaat Deutschland sind Arbeitnehmer vor Forderungsausfall wegen Insolvenz geschützt, zumindest für die Dauer der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: sie haben einen Anspruch auf Insolvenzgeld gegen die Arbeitsagentur: http://www.brennecke-partner.d…NEHMER---EINE-EINFUeHRUNG
Die Bundesagentur für Arbeit hält dafür die nötigen Formulare bereit: http://www.arbeitsagentur.de/n…ld/Insolvenzgeld-Nav.html
binnen 2 Monate ab Insolvenzeröffung ist dort auch der Antrag zu stellen. Der Anspruch wird zu 100% erfüllt und das sogar steuerfrei!
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Original geschrieben von phatair
Meine Frage wäre noch in Bezug auf HTC - wie gut ist der support der Firma. Vorallem in Sachen Firmware updates usw.
Ist doch recht wichtig zu wissen ob es da in Zukunft noch Verbesserungen geben wird und ob grobe Fehler ausgebessert werden oder ob es der Firma relativ egal ist. Was habt ihr in der Vergangenheit für Erfahrungen gemacht
für HTC gibt es eine sehr lebhafte Entwicklerszene, die für alle bisher auf den Markt gekommenen HTC-Modelle die Firmware regelmäßig erweitert hat - meist besser als vom Hersteller selbst. Es gibt ja jetzt schon fast tagesaktuelle Versionen zum Download.
Grobe Fehler bzw. Fehler überhaupt sind mir übrigens in 4 Tagen intensiver Nutzung nicht aufgefallen: Telefonie, SMS, E-Mail, Internet mit Opera, Navi mit TomTom 7, Word editieren mit TextMaker, Sync mit PC ... alles 1a, keine Abstürze, keine Reboots.
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eine Krankenversicherung reicht innerhalb der EU. Eigentlich weltweit. Wenn ein Deutscher in Namibia einen Unfall bei Schwarzarbeit erleidet, zahlt ihm die deutsche KV auch die Heilungskosten, zumindest nach deutschem Tarif. Innerhalb der EU hat man darüberhinaus Behandlungsfreiheit, dafür gibt es ja so Auslandskrankenscheine oder diverse KV-Karten, die auch im Ausland akzeptiert werden. Notfalls muß die Rechnung vorgestreckt werden und die Kasse im versicherten Land erstatt die Behandlungskosten.
Endgültige Klarstellung kann aber nur der Blick in die Bedingungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers bringen, vor allem wegen der ev. Obliegenheitspflichten bei einem Auslandsaufenthalt.
Anders zu bewerten wäre die Unfallversicherung. Die Krankenversicherung zahlt ja nur die Heilungskosten, aber Arbeitsunfälle sind auch gegen Invalidität versichert. Dafür wäre eine eigene Versicherung pro ausgeübter Tätigkeit abzuschließen, wenn man das will.
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Mietvertrag ist da keiner zustande gekommen, sondern Du hast nur eine Reservierung einer Fahrzeugkategorie vorgenommen. Wie die dt. Rsp. die Verpflichtung des Vermietunternehmens sieht, daraufhin auch einen Mietvertrag einzugehen, weiß ich nicht. Ich nehme an, daß es auf die Vertretbarkeit des Verzugsschadens ankommt. Wenn Sixt der reservierte LKW im letzten Moment kaputt gegangen ist, dann wird man eher keinen Schadenersatz bekommen, ohne daß man auf die besondere Wichtigkeit der einzugehenden Miete im Reservierungsvertrag Bezug genommen hat. Anders wäre es, wenn der LKW einem anderen Kunden gegeben worden wäre (warum auch immer). Hier könnte man mit den Grundsatz von Treu und Glauben argumentieren, vorvertragliche Pflichten annehmen.
Ich würde also einen Nichterfüllungsschaden eher verneinen, auch aus Gründen der Beweisbarkeit. Ich würde dagegen auf Kulanz hoffen.
edit: LKW von Kunden nicht zurückgegeben ist ähnlich wie kaputt gegangen - da müsste schon im Reservierungsvertrag eine Schadenersatzpflicht vereinbart sein, mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen kommt man da mM nicht weiter. Vor allem da Sixt dem Kunden auch keinen Ersatz aufbürdet, wenn er das reservierte Fahrzeug nicht abnimmt (was einige Vermieter sehr wohl in die AGB schreiben).
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Re: hi
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Original geschrieben von tolga79
ist denn zb route 66 kostenpflichtig weil es a-gps integriert ist oder kann man auch wie beim n95 8gb kostenlos navigieren? weiss das jemand zufällig????
kommt auf den Netzbetreiber an, ob und was der für die Daten verrechnet, die über das Mobilnetz laufen, wenn die Position bestimmt wird. Es können nur ein paar Bytes sein, denn in meiner Monatsabrechnung finde ich seit ich das N82 verwende, keinen höheren als den üblichen Datenverbrauch.
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Original geschrieben von Erik Meijer
Meine Fachkenntnisse sind nicht juristischer Natur.
Zunächst mal darf kein Geld zurückgebucht werden, ohne dass der Kontoinhaber sein Einverständnis erteilt.
passiert bei uns in der Bank mehrmals täglich. Ich habe selbst Progamme geschrieben, die zig-tausende Rückbelastungen vorgenommen hat. Es kommt zB manchmal vor, daß Datenträger 2* eingelesen und verbucht werden, entweder aus Verschulden eines Mitarbeiters oder der Kunde verwechselt etwas und schickt die Gehaltsüberweisungen am Monatsende am Folgetag nochmal. Geht alles 1:1 zurück, sogar rückvalutiert.
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Und die Bankpraxis sagt eben, dass zunächst einmal ohne Einwilligung des Kontoinhabers nicht zurückgebucht werden darf.
im BGB steht aber was anders: etwas ohne Rechtsgrundlage empfangen zu haben, verpfichtet zur Rückzahlung. Wenn sich der Absender in der Kontonummer geirrt hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung. Wenn der Absender irrtümlich doppelt überwiesen hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung. Wenn der Absender gar nicht überwiesen hat, sondern ein Betrüger mit geklauten Zugangsdaten: ebenso keine Grundlage für den rechtmäßigen Empfang, das buchen wir ebenso sofort zurück.
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Original geschrieben von peteradolf86
Sowohl die Kamera als auch GPS Leistungen setzen bis jetzt unerreichte Maßstäbe für ein Handy.
entweder habe ich nur miese Navis (ein Navigon und ein Garmin Nüvi bzw. mehrere Forerunner), oder das N82 ist echt so gut, jedenfalls findet er immer binnen weniger Sekunden die aktuelle Position, auch wenn ich es ständig in der Hosentasche transportiere und GPS mehere Tage off war. Wird wohl das A-GPS sein? Das erhöht die Verwendungsfähigkeit von GPS für einen Fußgänger enorm.
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Zum öffnen des Ordners braucht das Handy ganze 2 Sekunden, und zum schliessen um wieder eine Ebene höher zu kommen unglaubliche 5 (!) Sekunden!
ist das irgendwo schneller?
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Original geschrieben von schmidt3
Ich sehe das auch so, die Todesstrafe ist eine Brutalität, für die es eigentlich keine rationale Begründung gibt.
Menschen sind keine Maschinen. Sie haben Gefühle. Wenn jemand ein abscheuliches Verbrechen begangen hat, dann kann ich das nicht einfach ungesühnt lassen, ohne Wut und Haß zu empfinden. Eine lebenslange Gefängnisstrafe in einem hiesigen Gefängnis mit freier Kost, Logis und medizinischer Versorgung ist für mich keine adäquate Sühne bei besonders schweren Kapitalverbrechen. Die Todesstrafe würde die Welt nicht besser machen, aber sie würde mein Gerechtigkeitsempfinden beruhigen.
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Original geschrieben von Intruder
Schnallt ihr eigentlich nicht, wie klasse das Urteil des EuGH ist?
das ist ein Urteil des EGMR. Der EuGH ist das oberste Gericht der EU und ist für Grundrechte nicht zuständig. Dazu müsste die EU erst mal einen Grundrechtekatalog haben, den sie aber wegen der Ablehnung der mühsam ausgehandelten EU-Verfassung bzw. des Lissabon-Vertrages nicht so schnell bekommen wird.
der EGMR ist das durch einen multilateralen Staatsvertrag errichtete Gericht, das über die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wacht - von der EU gänzlich unabhängig, sondern die dort beteiligten Staaten hängen mit dem Europarat zusammen. Da sind insgesamt 47 beteiligt, sogar die Schweiz: http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat , http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention