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Original geschrieben von thomasGr
Das hätte man aber auch anders lösen können.
Kurzfristig alle Banken schließen und 2 Wochen Bank Holidays machen.
Dann offiziell von staatlicher Seite alle Einlagen bis zu einer Höhe x (z.B. 100.000 €) garantieren.
Ja klar, ganz Europa schließt mal eben die Banken für 14 Tage. Das hätte erst Recht einen anschließenden Run ausgelöst, auch von Unternehmerseite. Welches Unternehmen investiert denn noch Geld in Europa, wenn hier die Banken pleite gehen und nur minimale Einlagen garantiert werden?
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Irrtum. Dann wäre das gesamte Wirtschaftssystem zusammengebrochen weil die Leute scharenweise zur Bank gerannt wären um ihr Geld zu retten.
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Ich möchte keinen persönlich angreifen. Über Geschmack kann man eh nicht streiten. Aber ein paar anerkannte Regeln der Mode sollten m.E. eben beachtet werden. Du trägst doch (hoffentlich) auch keine Sandalen mit Strümpfen, Jeans mit Tennissocken, braune Schuhe zum schwarzen Anzug oder einen Jogginganzug mit Adiletten beim Bäcker, oder?
In genau die gleiche Kategorien fallen auch kurzärmlige Hemden.
Ob man schwitzt oder nicht, hängt von vielem ab, sicher aber nicht an den 35cm mehr Stoff am Ärmel. Wenn in deinem Job kurzärmlige Hemden erlaubt sind, ist es sicher auch erlaubt die Ärmel eines normalen Hemdes hochzukrempeln. Und ja, das sieht immer noch besser aus als die kurzärmlige Variente.
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Auch wenn ich mich jetzt hier total unbeliebt mache, aber kurzärmlige Hemden trägt man nicht! Außer als Busfahrer oder auf Safari.
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Wie meinst du das? Selbstverständlich verläuft auch die Wirtschaftsleistung Japans zyklisch.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Eine missliche, aber in beiderseitigem Interesse einfach beizulegende Angelegenheit:
1. Eine Sachbeschädigung kann ich nicht erkennen. Eine Mauer kann sicher nicht durch bloßen Farbauftrag einen Schaden in der Substanz erleiden. Es wird der Sache lediglich etwas "hinzugefügt".
Auf einen Schaden in der Substanz kommt seit 2005 nicht mehr an. Siehe § 303 Abs. 2 StGB. Ob hier eine Sachbeschädigung vorliegt dürfte sich somit danach richten, ob der Schriftzug schwierig zu entfernen und damit die Veränderung "nicht nur vorübergehend" ist.
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Dann such doch mal die Vorschrift heraus, nach der das über-Zeune-schauen verboten ist. :top:
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Es gibt keine Strafvorschrift "Verletzung der Privatsphäre", das bleibt auch nach Wiederholung Unsinn.
Das schauen über Nachbars Gartenzaun gehört in Deutschland vielmehr zum (straffreien) Kulturgut. :cool:
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Die Gegenleistung besteht darin, dass du mit einem weiteren Fernseher im Kabelnetz von UM fernsehen kannst. 
Punkt 1 trifft zu, wobei ich einmal mehr betonen muss, dass anolges Kabel auf einem großen HD-Fernseher bildtechnisch so ungefähr der super-Gau ist. Aber gut, du hast halt deine Prinzipien.
Punkt 2 ist doch bereits der Status Quo. Die ÖR-Sender sind IMMER ohne Smartcard zu empfangen, auch digital, auch in HD.
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Verstehe auch nicht wo das Problem ist. Ich würde eher demjenigen raten zum Arzt zu gehen, der sich ne tolle HD-Kiste zu Hause hinstellt und dann an 2 Euro im Monat spart und stattdessen DVB-T oder noch schlimmer, analog Kabel schaut.
Nochmal, im normalen Kabelanschluss ist die Smartcard schon enthalten, einen einfachen Receiver gibt es dazu. Ergo Null Mehrkosten. Wer die Leistungen von UM auf mehreren Fernsehern nutzen möchte, braucht eben eine weitere Smartcard, welche für 2 Euro oder meinetwegen auch 3,90 Euro zu bekommen ist. Wer zwei Telefonleitungen im Haus haben will, muss auch mehr zahlen, meiner Ansicht nach das normalste der Welt.
Wer langfristig keine Kosten haben möchte, ist mit einem Kabelanschluss falsch beraten! Dann entweder eine Satelittenschüssel anbringen oder sich mit den paar Programmen und der schlechten Qualität von DVB-T begnügen. Hat alles seine Vor- und Nachteile.