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Für welchen Job?? Busfahrer oder Security-Mitarbeiter?
Als Businesshemd ist dieses dunkelblau, noch dazu mit dem Kontrast am Kragen, gänzlich ungeeignet. Kauf dir, wie schon gesagt wurde, ein weißes oder hellblaues Hemd. Das wirkt seriöser und lässt sich mit fast jeder Krawatte kombinieren.
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Vielleicht sollte Herrn Putin mal jemand sagen, dass es die Sowjetunion nicht mehr gibt. Sein Demokratieverständnis scheint irgendwo im 18 Jahrhundert stehengeblieben zu sein, als es Parlamente zwar schon gab, diese aber lediglich die Pläne des Königs abnicken durften. Wirklich erschreckend.
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Wenn Zeugnisse vorhanden, für dir jeweilige Stelle relevant und für den Bewerber positiv sind, fügt man sie natürlich bei. Wenn nicht, dann nicht oder eben nur auf Nachfrage. Ich würde jedenfalls eine Bewerbung nicht davon abhängig machen, ob du ein Zeugnis hast, oder nicht. In der Regel zählen ja die Qualifikationen und der Eindruck in einem Bewerbungsgespräch. Bei dir kommt ja noch die lange Betriebszugehörigkeit hinzu, das spricht ja dafür, dass dein bisheriger Arbeitgeber nicht völlig unzufrieden ist mit dir.
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Ist ja schön, dass deine Familie das schon seit 90 Jahren macht, aber dadurch muss es ja nicht richtig sein. 
Ich schrieb ja auch nicht, dass der von dir praktizierte Weg falsch sei, sondern möchte nur darauf hinweisen, dass man aus dem Umstand, dass bestimmte Bestandteile der Mietsache nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind, nicht schließen kann, dass diese nicht mitvermietet wurden.
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Man muss nicht alles explizit im Mietvertrag auflisten, damit es Bestandteil der Mietsache wird. Bei festverbauten Gegenständen kann der Mieter davon ausgehen, dass sie zur Mietsache gehören. Gehören manche Sachen nicht zur vermieteten Wohnung, muss der Vermieter dies beweisen, z.B. durch einen Vermerk im Mietvertrag.
Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass Zimmertüren nicht zum Mietgegenstand gehören, nur weil sie nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.
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Was heisst "nicht versprochen"? Wenn eine Wohnung mit Duschwand vermietet wird, ist die Duschwand auch Vertragsbestandteil. Da kann der Vermieter nicht hingehen und später diese einfach durch einen Vorhang ersetzen. Wenn du eine Wohnung mit Parkett mietest wirst du dem Vermieter sicher auch nen Vogel zeigen, wenn er diesen plötzlich durch Beton oder Laminat ersetzt.
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Klar, die Duschwand ist mit vermietet und gehört somit zur Mietsache, die der Vermieter im vertragsgemäßen Zustand erhalten muss.
Ob ihr euch daran beteiligen müsst kommt darauf an, was zum Thema "Kleinreparaturen" dazu im Mietvertrag steht.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Es ist eine Quelle, die aufzeigt, wer neben saintsimon gern mit diesem Zitat argumentierte.
Ich habe nie behauptet, dass dieser Personenkreis auch dessen Urheber war.
Warum hast du dann den Link eingefügt? Wenn, dann wäre doch tatsächlich nur der Urheber interessant gewesen. Oder hast du so lange nach einem Verwender gesucht, bist du das passende (wofür auch immer) gefunden hast? Dass saintsimon nicht der Urheber dieses Spruchs ist, dürfte allen klar gewesen sein.
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Wie kommst du darauf, dass das die Quelle ist? Der Spruch war ein geflügeltes Wort in der Weimarer Republik und wurde von vielen Strömungen genutzt, auch und gerade von den Kommunisten damals.