Beiträge von Jimmythebob

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    Original geschrieben von holly1971

    Wenn ich aber die SSID wieder unsichtbar mache und das Netbook neu starte klappt das wieder nicht. Also lasse ich die SSID sichtbar.


    Ist das jetzt sehr viel unsicherer?


    Das Verstecken der SSID bringt überhaupt gar nichts. Leute, die sich in fremd Netzwerke reinhacken wollen, benutzen dafür einen WLAN- Sniffer, der findet aber auch versteckte Netze. Ebenso unsinnig ist es, einen MAC- Filter zu beutzen, da die MAC- Adresse mit der passenden Software beliebig verändert werden kann.


    Wie flashhawk schon schreibt, benutz WPA2 mit einem zufällig zusammengestellten und keinen Sinn gebenden Passwort (z.B. "E82jhfpfBjS6XX78"). Dann ist es unknackbar. :)

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    Original geschrieben von kues
    Die Frage bleibt doch aber "wozu" muss ich das unterstreichen? Sollte dann im Grundgesetz auch noch klargestellt werden, wer das "Deutsche Volk" ist?
    Ohne Deutsche und ihre Sprache gäbe es gar keinen deutschen Staat und mithin kein Grundgesetz- welches oh Wunder natürlich auch in Deutsch verfasst ist.


    Ist doch Interessant, daß just der saarländische Landesverband der CDU mit anstehenden Wahlen in 2009 den Antrag einbrachte. :rolleyes:


    :top: Genau so ist es.
    Schade, dass viele den Vorstoß nicht als das erkennen, was er ist, nämlich absolut sinnfreier Populismus ohne jeglichen konkreten Nutzen!
    Nach "Kinder, statt Inder" und härteren Strafen für Ausländergewalt in Hessen stellt sich die CDU nun erneut als Retter der deutschen Nation dar und (fast) alle jubeln. Zum Glück gibt es dieses mal vernünftige Köpfe in den Führungsriegen, die diesen Quatsch nicht mitmachen.

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    Original geschrieben von knocker
    Soweit ich weiß, handelt es sich nicht um einen privaten Arbeitgeber (Betriebsrat vorhanden)...


    Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, handelt es sich um einen privaten AG, ein öffentlich- rechtlicher AG hätte einen Personalrat.
    Aber selbst wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz hier zum tragen kommt (was im privaten Arbeitsrecht tatsächlich der Fall ist), handelt es sich hier meiner Meinung nach nicht um einen Verstoß. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur willkürliche Entscheidungen ohne sachlichen Grund. Hier wurden zwei AN- Gruppen gewählt, einmal die, die schon seit mehr als zwei Jahren beschäftigt sind und dann alle anderen. Nun wird aber jeder in der jeweiligen Gruppe gleich behandelt! Und darauf kommt es an.
    Was viele nämlich nicht wissen, der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt nicht etwa vor, jeden gleich zu behandeln, sondern bedeutet , dass man wesentlich Gleiches nicht ungleich und wesentlich Ungleiches nicht gleich behandeln darf. Blödes Beispiel: es existieren zwei verschiedene sportliche Eignungstests für Frauen und Männer bei der Bundeswehr. Dies entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, da Frauen und Männer wesentlich ungleich sind und daher auch ungleich behandelt werden dürfen (wenn ein sachlicher Grund besteht). Ähnliches gilt auch hier: die zwei Gruppen sind nicht gleich und müssen also auch nicht gleich behandelt werden.


    Aber, Arbeitsrecht ist nicht mein Steckenpferd. Wenn du verbindliche Aussagen haben willst, kommt du wohl an einem Arbeitsrechtler nicht vorbei. Geh doch einfach mal zum Betriebsrat (den ihr ja habt) und frag ihn, was er davon hält. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du auch dort das Angebot der kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. :top: