Äh ja, genau so ist es.
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Äh ja, genau so ist es.
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ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Auch gut war: wenn keine Arbeit war wurden wir wieder nach Hause geschickt.
Dachte der Trottel kann da rumsitzen und Däumchen drehen wenn nichts zu tun ist.
Bezahlt wurde er von seinem AG (der Zeitarbeitsfirma) trotzdem.
Das habe ich anders verstanden. Nämlich so, dass der Mitarbeiter ohne Lohn nach Hause geschickt wurde, wenn nichts zu tun war und das wäre natürlich eine unzulässige Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den Arbeitnehmer.
ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
Entschuldige, Christian. Aber ich finde so eine grundsätzliche Diskussion schon wichtig! Nelson Mandela war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Welt, wird aber, da kein "Star" wenig wahr genommen.
Das ist doch allenfalls im Internet der Fall, wo sich eben vermehrt die jüngere Generation aufhält, die eben gewohnt ist per Facebook, Twitter und Co. mit ihren Stars versorgt zu werden. Herr Walker war so ein Star, Herr Mandela war kein bloßer Promi, sondern Friedensnobelpreisträger und eine Person der Zeitgeschichte. In der richtigen Welt wird dessen Tod auch viel mehr wahrgenommen, als du vielleicht glaubst. Zu seiner Beerdigung werden 100.000 Menschen erwartet, Staatsgäste aus aller Welt werden daran teilnehmen, Frau Merkel hat sich persönlich zu dessen Tod geäußert, usw. All das hat es für Herrn Walker nicht gegeben.
Bestreitet das jemand? Die Energiewende muss bezahlt werden, und dafür hat die bisherige Bundesregierung eben den Verbraucher auserkoren, während Unternehmen weitestgehend von Preiserhöhung befreit werden.
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Das Einbehalten von Teilen der Kaution ist allerdings unzulässig.
Das ist in dieser Pauschalität falsch.
ZitatOriginal geschrieben von pithein
Naja, das ist Haarspalterei.
Khaos schrieb aber, dass angeblich das Monatsgehalt des "Managers" auf das niedrigste 12-fache Jahresgehalt begrenzt sei.
Wenn also z.B. die Putzfrau 12.000€/ Jahr verdient, darf der Manager 12.000€ x 12 = 144.000€ im Monat verdienen.
khaos: Ist das jetzt so? Kann das in keiner Quelle finden, alle sprechen nur vom 12-fachen Lohn, selbst die Initiative hieß ja "1:12".
Du meinst die Grenze sollte sein, monatlich nicht mehr zu verdienen, als der am schlechtesten verdienende Mitarbeiter im Jahr x 12? Das geht aus den Berichten der anderen Zeitungen (FAZ, Focus, etc.) aber auch nicht hervor.
Dort steht z.B.: "Ein Vorstoß, die Topeinkommen auf das Zwölffache eines einfachen Arbeiterlohns zu begrenzen, fiel am Sonntag in einer Volksabstimmung klar durch." Die Initiative hieß ja auch "1:12". :confused:
Prinzipiell gilt im Arbeitsrecht die sog. Nachwirkung des Tarifvertrags. Das heißt, ein TV gilt so lange weiter, bis ein neuer in Kraft tritt (§ 4 Abs. 5 TVG). Ob in deinem Fall tatsächlich die Voraussetzungen der Nachwirkung gegeben sind oder der Tarifvertrag durch andere Gründe keine Wirkung mehr hat, kann dir verlässlich natürlich nur ein Anwalt sagen. Die Gewerkschaften helfen dir sicher auch weiter.
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Schau dir doch mal den ZDF-Faktencheck an und lies insbesondere den Punkt durch:"Was meinte die Kanzlerin im TV-Duell" Die Sache ist nicht so eindeutig wie Du denkst.
Kannst du das etwas präzisieren? Ich sehe da nichts, was deine Aussage unterstützt. Die Kanzlerin hat eine "Maut im für Fahrer im Inland" ausgeschlossen, das dürfte unstreitig sein. Ebenso unstreitig wird diese allgemeine Maut im Inland nun aber kommen. Man muss schon sehr parteilich eingenommen sein, um diesen Widerspruch nicht zu erkennen.
Nun, diese Argumentation überzeugt nicht. Die Strafe soll ja der Führerscheinentzug sein, eine Strafe, die es schon längst gibt (§ 69 StGB), die Kontrolle dieses Entzugs ist doch bisher auch kein Problem. Führerschein wird abgegeben und fertig.
Man müsste § 69 StGB lediglich auch auf Straftaten ausweiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ begangen wurden.
Ob neben oder anstelle einer Freiheits- oder Geldstrafe noch der FS entzogen wird, wird dann in das Ermessen des Gerichts gestellt, so wie doch bisher die Strafhöhe auch im Ermessen des Gerichts steht (natürlich im Rahmen des gesetzlichen Strafrahmens). Im Jugendstrafecht gibt es auch zig Sanktionsmöglichkeiten neben Geldstrafe oder Arrest, komplizierte Umwandlungsformeln braucht es da nicht.
Was die Problematik der GG-Konformität angeht, bin ich auf deiner Seite, aber ich schrieb ja ausdrücklich "die mögliche Verfassungswidrigkeit mal außen vor gelassen...".