Frank schrieb ja, dass er die Partei der Nichtwähler wählen möchte, also durchaus von seinem Wahlrecht Gebrauch macht.
Frank: Was genau stört dich denn, bzw. was ist so kompliziert an dem Steuerkonzept?
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Frank schrieb ja, dass er die Partei der Nichtwähler wählen möchte, also durchaus von seinem Wahlrecht Gebrauch macht.
Frank: Was genau stört dich denn, bzw. was ist so kompliziert an dem Steuerkonzept?
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Unseriöse Quelle? Wen du schon davon spricht, welches Medium meinst du denn damit? N-TV, Focus, Spiegel, Stern usw.,
Ich rede natürlich von dem Erpresser, die Medien sind doch nur Sekundärquellen!
bernbayer: Der Einzige Vorwurf, der hier der Aufklärung bedarf ist der, dass Steinbrück erpresst wird! Das ist eine Straftat, auch wenn du das lieber ignorierst und so tust, als stamme das Gerücht aus seriöser Quelle.
Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder unsubstantiierte Vorwurf, noch dazu einer aus einer Straftat, vom Betroffenen aufgeklärt werden muss? Derjenige, der Behauptungen in die Welt setzt muss sie auch beweisen und nicht umgekehrt. :flop:
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Ich verbreite SIe? Die Meldungen bringen doch die Medien, wie N-Tv, ,Focus, Stern usw. Ich erfinde doch die Vorwürfe nicht. Was wirfst du mir da denn vor? Beschwere dich dann halt bei den Medien, wenn du denkst das dies unfair ist.
Ich werfe dir vor, dass du diese Gerüchte eines Erpresser bereitwillig aufnimmst und hier dazu nutzt, um Steinbrück völlig ohne Beweise in ein schlechtes Bild zu rücken. Dein Posting ist ja nicht bloß eine neutrale Wiedergabe der Medienberichte, sondern eher ein von Schadenfreude geprägter Versuch mal wieder Stimmung in deinem politischen Sinne zu machen. Ich sehe hier in erster Linie mal einen Straftatbestand der Erpressung im Raum, man sollte also trotz aller politischen Überzeugungen mal nicht Täter und Opfer verwechseln, das gehört sich nicht!
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Auwei, Steinbrück droht neuer Ärger. Sollten die Erpresser-Vorwürfe mit der schwarz beschäftigen Putzfrau zutreffen, dann hat er ein Problem.. Gerade er und die SPD wollen ja Steuerhinterziehung schärfer bestrafen.
Anonyme Gerüchte eines Erpressers zu verbreiten, um damit im eigenen Sinne "Stimmung" zu machen halte ich für bedenklich. :flop:
Also, die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (genauer: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, s. § 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate, s. § 573c Abs. 1 S. 2 BGB.
Der Vermieter muss also grundsätzlich mindestens die o.g. Fristen einhalten. Wenn er euch aus irgendwelchen Gründen freiwillig eine längere Frist gibt, umso besser.
Dies hat aber (wie bereits richtig gesagt wurde) nichts mit eurer Kündigungsfrist zu tun. Also selbst bei einem durch den Vermieter bereits gekündigten Mietverhältnis kann der Mieter natürlich sein eigenes Kündigungsrecht wahrnehmen und unter Einhaltung der Frist des § 573c Abs. 1 S. 1 BGB kündigen. In diesem Fall ist das Mietverhältnis eben schon vor Ablauf der ursprünglichen Frist beendet.
ZitatOriginal geschrieben von Bilo
Zusatzoptionen&Packs -> Internet -> Ändern ->Surf Pack 200MB -> "Im Tarif inklusive"
Das kann ich leider nicht bestätigen. Hier werden neben dem aktivierten 50MB-Paket nur kostenpflichtige Pakete (S-L) angeboten.
ZitatOriginal geschrieben von Educator
Die haben nicht unter Einstandspreis verkauft![]()
zudem ist das "verboten", siehe zB das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
http://dejure.org/gesetze/GWB/20.html Absatz 3 Nr.2
So pauschal stimmt das aber nicht. Zunächst richtet sich § 20 GWB nur an "Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht", ich glaube die Insolvenz hat gezeigt, dass da Praktiker schonmal nicht zugehört. :cool:
Außerdem spricht der zitierte Abs. 3 Nr. 2 ja davon, dass eine verbotene Wettbewerbsbehinderung nur dann vorliegt, wenn "Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anbietet, es sei denn, dass dies "jeweils sachlich gerechtfertigt" ist.
Ein Abverkauf unterhalb des Einstandspreises auf Grund von Insolvenz dürfte durchaus als "gelegentlich" (da einmal und dann nie wieder) bezeichnet werden; außerdem wäre ein solcher Abverkauf auch sachlich gerechtfertigt (schließlich macht der Laden zu und muss sein Lager räumen).
Ob Praktiker tatsächlich unterhalb des Einstandspreises verkauft, entzieht sich meiner Kenntnis, erlaubt wäre es aber.
ZitatOriginal geschrieben von Handyfan96
Die AfD nun bei 4%!
Sagt wer? Infratest gibt nur 3% an (http://www.infratest-dimap.de).
Re: Umstieg von Android auf Windows Phone?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von toka1977
- Kann ich mit dem Internet Explorer zumindest meine Lesezeichen synchronisieren?
- Kann ich mit Windows Phone meinen Google-Kalender/-Tasks synchronisieren
- Funktioniert die WP Mail-App mit Gmail vernünftig (Push)?
- Anstatt Google Maps gibt es ja Bing Maps und Navigation sollte mit Nokia Drive gehen, oder?
- nein
- ja
- ja
- ja
Ich bin super zufrieden mit meinem Lumia 820, eines der besten Geräte, das ich je hatte. Und bevor jetzt gleich wieder die zwei, drei üblichen Verdächtigen nörgeln werden, wie schlecht und hässlich WP ist, würde ich vorschlagen, dass du es ganz einfach mal ausprobierst. :top: