Beiträge von Jimmythebob

    Das liegt an der Sperrwirkung des Tatbestands der Rechtsbeugung. Zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflege hat der BGH in seiner unendlichen Weisheit entschieden, dass nicht nur der Anwendungsbereich des Tatbestands in der Praxis extrem klein ist, sondern auch, dass wegen damit in Verbindung stehender Straftaten (z.B. Freiheitsberaubung) nur verurteilt werden kann, wenn zugleich eine Rechtsbeugung gegeben ist (BGHSt 10, 294). Ist diese vorliegend also verjährt, sperrt dies auch alle anderen in Frage kommenden Straftaten.


    PS: In gewisser Weise macht das ja sogar Sinn. Ansonsten könnte man den Tatbestand der Rechtsbeugung einfach übergehen und die Richter wegen Freiheitsberaubung verurteilen, obwohl sie das Recht ja nicht "gebeugt" haben. Dann käme man im Ergebnis zu einer persönlichen Haftung der Richter für jede unrichtige Rechtsanwendung, was der Gesetzgeber gerade nicht wollte.

    Ach, ich glaub ja im wahren Leben ist Timba ein ganz Netter. Nur bei Rechtsfragen gehen manchmal die Pferde mit ihm durch. Und ich lass mich dann leider zu schnell provozieren. Ich gelobe Besserung. Timba, wenn du mal in Düsseldorf bist, lade ich dich auf ein Bier ein. :top:

    Du weisst, was "i.d.R." bedeutet, oder? Wenn ja verstehe ich nicht, warum in dem Standardsachverhalt des TE gerade eine Ausnahme von der selbst von dir mittlerweile eingesehenen Regel, dass eben das Unternehmen einen generellen Herrschaftswillen an allen in seiner Sphäre verlorenen/vergessen Gegenständen hat, liegen soll. Aber vielleicht hast du dafür ja auch noch eine kreative Erklärung.


    PS: Über konkrete Fundstellen von OLG und BGH Entscheidungen, dass die Zueignung von vergessenen Gegenständen in Flugzeugen kein Diebstahl sein sollen, wäre ich dir ebenfalls dankbar.


    Lieber Timba, langsam wirds albern. Lies dir dein Zitat nochmal durch. Die entscheidende Stelle habe ich extra in Fettschrift markiert.
    :D


    Ich hab's kommen sehen, Timba at its best. :rolleyes: Das hat mit der Rechtsform des betreffenden Unternehmens gar nichts zu tun. Ob Körperschaft des öff. Rechts oder private GmbH, völlig egal. Auch wenn ich in der Privatbahn meine Sachen liegen lasse, geht diese in den Gewahrsam des Unternehmers über. Ein konkretes Bewusstsein des Busfahrer o.ä. um die Sache spielt dabei ebenfalls keine Rolle. Der Herrschaftswille muss sich eben nicht auf die konkrete Sache beziehen, er kann auch allgemein bekundet sein oder sich aus den Umständen ergeben (s. Ficher, StGB, § 242 Rn. 13).


    Zum besseren Verständnis zitiere ich nochmal Rn. 15:
    Auch das Vergessen einer Sache an einem bekannten Ort beseitigt den Gewahrsam nicht. Dies soll auch für das Liegenlassen in einem öff. Verkehrsmittel gelten, wenn die Sache alsbald angefordert wird (RG 38, 444); zum mindesten hat hier i.d.R. der Betreiber den Gewahrsam erlang.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      jimmy:


    Für einen Diebstahl muß der Täter fremdes Gewahrsam brechen. Tut er nicht. Und deine rechtstheoretische Meinung, das der ÖPNV oder jeder andere Transporteur ein neues "Allgemein-Gewahrsam" bildet, ist schlichtweg nicht haltbar. Wenn es so wäre, hätte der ÖPNV eine Menge neuer Probleme,.....


    Ach Timba, ich hab keine Lust schon wieder über solche Selbstverständlichkeiten mit dir zu streiten. Das ganze ist Jura 2. Semester. Nachzulesen z.B. im Standardkommentar für das StGB, dem Fischer unter Rn. 13: "[...]Daher stehen in öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelassene Sachen im Gewahrsam des Unternehmers."
    :)

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Herrn Mollath würde ich noch im ehesten als Opfer einer "Arroganz der Macht" ansehen wollen ...


    Eine gehörige Portion Überheblichkeit gepaart mit Gedankenlosigkeit und Ignoranz gegenüber Einzelschicksalen hielte ich schon für sehr viel wahrscheinlicher.


    Rein aus Interesse: Warum formulierst du deine Meinung eigentlich im Konjunktiv? Warum schreibst du nicht: "Ich sehe an" oder "halte ich für wahrscheinlich"? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nein, das ist eine Unterschlagung, solltest du doch eigentlich wissen.

    Wenn ich meinen Rucksack in Bus/Bahn liegen lasse und ihn jemand mit Zueignungsabsicht mitnimmt, ist das Diebstahl und keine Unterschlagung. Gewahrsamsbruch liegt nämlich vor, da der Bus-/Bahnbetreiber generellen Gewahrsamswillen an allen Gegenständen in seiner Sphäre hat. ;)


    PS: Welche Versicherung zahlt denn bei Diebstahl? Ich dachte dafür müsste zumindest Raub gegeben sein. Dieser ist hier aber nun wirklich nicht gegeben.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Eine Grundangst vor Fremden/m wohnt Menschen immer inne. Was man kennt und was einem ähnlich ist, sagt allen Menschen mehr zu als etwas Fremdes, das als potentiell bedrohlich wahrgenommen wird. Das ist weniger eine Frage der Nationalität oder Kultur als vielmehr eine Frage der Psychologie und der Sozialisation.


    Da hast du Recht. Allerdings ist Sozialisation ja ein Teil der Kultur, und es ist nunmal so, dass man als Ausländer in jedem asiatischen Dorf mit freundlicher Neugier und unglaublicher Gastfreundschaft empfangen wird. Das ist in Deutschland nunmal nicht der Fall. Also obwohl jedem Menschen diese Grundangst innewohnt, haben andere Kulturen verinnerlicht, damit ganz anders umzugehen, als wir in Deutschland. Deswegen halte ich deine Vermutung, Deutschland gehöre zu den 10% fremdenfreundlichsten Nationen für viel zu optimistisch, jedenfalls was die allgemeine Kultur angeht.


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Abschaum ist nicht meine Wortwahl und ich finde das Wort komplett daneben.


    Ich weiss, das diese Formulierung nicht von dir stammt, ich wollte sie dir auch nicht in den Mund legen. Sie zeigt jedoch, wie man auch hier über fremde Menschen reden kann, ohne dass jemand daran Anstoß nimmt. Das wäre m.E. z.B. in den USA zumindest abseits des rechten Randes, undenkbar.


    Ansonsten Danke für dein Posting, wirklich gut und sicher zum größten Teile zutreffend. :top: