Beiträge von censtar

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    Wenn ich kein Geld habe, gehe ich natürlich zu einer Uni/FH, die keine Gebühren nimmt. Die Qualität der Lehre kann man eh kaum fassen, da zig Rankings sich häufig gegenseitig widersprechen.


    In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit Kredite aufzunehmen, die mit dem BAFÖG-Rückzahlungssatz gedeckelt werden. Wenn ich also kein Geld habe, muss ich ja sowieso BAFÖG beziehen. Dann habe ich am Ende keine Mehrkosten gegenüber einem Studium an einer "kostenfreien" Hochschule.


    Die Qualität wollte ich keinesfalls an einem Ranking festmachen, sondern an den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Ob ich mir einen Professor mit 30 Leuten teilen muss oder mit 300, ob Seminare überrannt sind oder ich sie nach meinen Interessen besuchen kann, das meine ich mit Qualität der Lehre, und das ist maßgeblich davon beeinflusst, wie viele Studenten es dort gibt.


    Mit dem Begriff "kostendeckend" bei Gebühren ist gemeint, dass der Staat für den konkreten Zweck keine weiteren Mittel dazugeben muss. Damit ist Werbung bei öffentlich-rechtlichen Sendern eben keine Ausnahme von dieser Definition.

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    Imho sollte die Wahl der Uni/FH und des Studiengangs aber nicht ausschließlich nach monetären Gesichtspunkten getroffen werden.


    Eigentlich sollten sie gar nicht danach getroffen werden. Weil das viel zu viele machen und "kostenlose" Hochschulen gnadenlos überrannt werden - für die Qualität der Lehre kann dies nur nachteilig sein.

    Es sind übrigens Studienbeiträge, nicht Studiengebühren. Gebühren haben kostendeckend zu sein. Und von 500 € pro Semester kannst Du kein Hochschulstudium finanzieren, der durchschnittliche "Preis" für ein Studiensemester liegt bei 4000 €. Somit sind es lediglich Beiträge, weil man nur an den Kosten "beteiligt" wird.

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    Original geschrieben von DJ Wisdom
    V.a. da ein 1 GB Modul in der Herstellung vielleicht 5 $ verschlingt, höchstens. Na ja, SE hat halt auch seine Eigenheiten.



    Aur evoir...


    Bei Stückzahlen im Millionenbereich ist jeder Cent wichtig, den man irgendwo einsparen kann. Und die meisten "normalen" User würden 1 GB nie komplett nutzen.

    Hi,


    habe seit 2 Monaten ein K800i. Seit heute früh komme ich nicht mehr in meine Ordner "Spiele" und "Anwendungen". Wenn ich einen der beiden Menüpunkte aufrufen will erscheint der Fehler "Operation fehlgeschlagen" und ich kann lediglich mit einem "Ok" bestätigen.


    Der Fehler bleibt auch nach mehrmaligem Ausschalten und Entfernen des 512 MB M2-Sticks (von Sandisk) erhalten. Alles andere funktioniert tadellos.


    Hat jemand anders auch dieses Problem? Irgendwelche Lösungsvorschläge?

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    Original geschrieben von G-Ultimate
    Ich stifte hier niemanden zur Falschaussage an. Aber in diesem Fall ist es doch wohl offensichtlich, dass ALLE Parteien damit einverstanden sind und somit das Problem nicht noch weiter in die Länge gezogen werden muss.


    Der Geschädigte selbst will doch diese Strafanzeige vermeiden. Also kann er doch ruhig die von mir geschilderte Methode durchziehen und damit ist dann jedem geholfen (der Zeuge hat dann wenigstens nicht den Stress mit Aussage etc.).


    Solche Beiträge zeigen mir immer wieder, dass ich es in Zukunft unterlassen sollte, zu versuchen, mit juristischen Laien über solche Themen zu diskutieren. Zweck eines Strafverfahrens ist es nämlich nicht, dass sich alle danach wieder lieb haben, sondern das geltende Recht soll durchgesetzt werden. Und nur weil ich weiß, wozu ein Strafverfahren gut ist, muss ich noch lange keine verkappte Law-and-Order-Menthalität in mir tragen. Ich verstehe auch nicht so ganz, wieso Du hier so weit ausholen musstest, wo Dir doch lediglich gesagt wurde, dass Dein Vorschlag nicht nur inakzeptabel sondern auch noch illegal war.


    andi2511:


    Im Wortlaut des §303 StGB kann ich keinen Hinweis auf ein Antragsdelikt entdecken, da der sonst übliche Zusatz "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" dort nicht zu finden ist.

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    Aus welchem Anlass? Mangel an Beweisen?


    Ich würde eben auch gerne verhindern, dass der Zeuge noch geladen wird.


    Aus Mangel an Beweisen wird freigesprochen, nicht eingestellt. Eine Einstellung nach §153 StPO erfolgt dann, wenn dem Täter nur eine geringe Schuld zukommt. Somit soll nicht unnötig kriminalisiert werden. Was in dem Fall allerdings "geringe Schuld" bedeutet, liegt im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes.


    Dass der Zeuge bei einem Verfahren geladen wird, wirst Du nicht verhindern können.


    Es geht ja hier NICHT um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sondern um eine Sachbeschädigung. Die wird durch das Einwerfen eines Zettels ja nicht ungeschehen.